Information

  • Dokument-Nr.

  • Firma / Kunde

  • Anschrift
  • Einbauort / Lage des Abschlusses

  • Abnahme am

  • Durchgeführt von

  • Anwesend

1. Allgemeines, Dokumentation

  • Liegt ein gültiger Verwendbarkeitsnachweis, in der Regel eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Leistungserklärung, vor?

  • [Der Verwendbarkeitsnachweis ist dem Bauherrn/Betreiber zu übergeben.]

  • Liegt die Einbau- und Wartungsanleitung für den Feuerschutzabschluss vor?

  • [Die Einbau- und Wartungsanleitung ist dem Bauherrn/Nutzer zu übergeben. Aus der Wartungsanleitung muss ersichtlich sein, welche Arbeiten auszuführen sind, damit sichergestellt ist, dass der eingebaute Feuerschutzabschluss auch nach längerer Nutzung seine Aufgabe erfüllt.]

  • Welche Zulassungsnummer besitzt der Feuerschutzabschluss? Z-6.20-

  • [Die Zulassungsnummer befindet sich auf dem Metallschild an der Tür und muss mit dem Verwendbarkeitsnachweis übereinstimmen.]

  • Liegt die unterschriebene Übereinstimmungserklärung der Montagefirma vor?

  • [Dem Bauherrn ist die Übereinstimmungsbestätigung über den korrekten Einbau des Feuerschutzabschlusses gemäß Zulassung zu übergeben.]

  • Ist bei dem Feuerschutzabschluss das vorgeschriebene Kennzeichnungsschild vorhanden?

  • [Das Schild aus Stahlblech muss mind. folgende Größe haben:
    52 mm x 105 mm oder 28 mm x 148 mm, mit folgenden Angaben:
    1. Bezeichnung des Feuerschutzabschlusses: z.B. T 30-1 FSA (Name)
    2. Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) mit
    - Name des Herstellers,
    - Zulassungsnummer,
    - Bildzeichen oder Bezeichnung der Zertifizierungsstelle
    3. Herstellwerk
    4. Herstellungsjahr]

  • Wird der Feuerschutzabschluss immer geschlossen gehalten?

  • [Feuerschutzabschlüsse dürfen nicht - auch nicht kurzfristig - durch Verkeilen, Verstellen, Festbinden oder ähnliche Maßnahmen offen gehalten werden. Der Schließbereich ist immer frei zu halten.]

2. Einbausituation

  • Ist die Wandart für den Einbau des Feuerschutzabschlusses geeignet?

  • [Feuerschutzabschlüsse dürfen nur in solchen Wände eingebaut werden, die im Verwendbarkeitsnachweis (i. d. Regel abZ) und der dazugehörigen Einbaueinleitung angegeben sind.]

  • Sind die Türzargen korrekt eingebaut?

  • [Nicht fachgerecht eingebaute Türzargen versagen im Brandfall u. U. bereits nach kurzer Zeit. Deshalb müssen diese mit besonderer Sorgfalt nach Angaben des Verwendbarkeitsnachweises (i. d. Regel abZ) und der dazugehörigen Einbauanleitung eingebaut werden.]

  • Sind die Beschläge korrekt montiert?

  • [RS-Türen müssen z.B. mit Profil- oder Blindzylinder versehen sein.]

  • Ist bei zweiflügeligen Türen eine Schließfolgeregelung vorhanden?

  • [Die Montage und Einstellung ist nach der zugehörigen Anleitung vorzunehmen. Die Funktion der Schließfolgeregelung ist zu prüfen.]

  • Sind die vorgegebenen maximalen Spaltmaße eingehalten?

  • [Die zulässigen Luftspalte ergeben sich aus der Einbauanleitung.]

  • Sind die Wandanschlussfugen bei Rauchschutztüren korrekt ausgeführt?

  • [Die Wandanschlussfugen müssen mindestens einseitig mit dauerelastischem Material (z.B. Acryl) abgedichtet werden, die genaue Ausführung geht aus der Einbauanleitung hervor.]

  • Schließt die Türe aus jedem Öffnungswinkel zuverlässig und ohne fremde Hilfe?

  • [Die Türen müssen selbstschließend sein, d. h. durch gespeicherte Energie ohne menschliches Eingreifen. Die Schlossfalle muss in das Schließblech einrasten.]

  • Senkt sich die Bodendichtung bei RS-Türen dicht gegen den Fußboden?

  • [Die Bodendichtung ist so einzustellen, dass sie auf der ganzen Länge zum Boden hin dicht abschließt. Der Fußboden muss gerade, eben, glatt und fest sein. Bei Teppichboden ist in der Regel eine Bodenschiene einzusetzen.]

3. Feststellanlage

  • Ist die Türe mit einer Feststellanlagen ausgestattet?

  • [Feststellanlagen sind Geräte oder Kombinationen von Geräten, welche die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam machen. Dabei muss gewährleistet sein, dass im Brandfall der Schließvorgang durch geeignete Auslöser eingeleitet wird. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.]

  • Liegt für die Feststellanlage die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und eine Einbauanleitung vor?

  • [Die Zulassung und die Einbauanleitung ist dem Bauherrn/Nutzer zu übergeben.]

  • Wurde für die Feststellanlage eine Abnahmeprüfung durchgeführt?

  • [Nach dem betriebsfertigen Einbau der Feststellanlage ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.]

  • Liegt die Bescheinigung über die erfolgreiche Abnahmeprüfung vor?

  • [Dem Bauherrn ist eine Bescheinigung über die Abnahmeprüfung auszustellen und zu übergeben.]

  • Sind die Brandmelder der Feststellanlage korrekt montiert?

  • [Die Lage der Decken- und Sturzmelder ergeben sich aus der Zulassung bzw. aus den DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen.]

  • Wie wurde die Handauslösung realisiert?

  • [Der Taster muss rot sein, mit der Aufschrift "Türe schließen" und sich in unmittelbarer Nähe des Abschlusses befinden. Bei elektromagnetischer Feststellung darf die Handauslösung entfallen, wenn die Feststellung durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann.]

  • Ist ein Schild (105 mm x 52 mm) über die erfolgte Abnahmeprüfung in der Nähe des Abschlusses angebracht?

  • [Es muss die Aufschrift: Feststellanlage, Abnahme durch (Firmenzeichen sowie Monat und Jahr enthalten.]

  • Liegt für die Feststellanlage eine schriftliche Wartungsanleitung vor?

  • [Zu jeweiligen Ausführungsvariante der Feststellanlage (entsprechend der eingesetzten Gräte) ist eine schriftliche Wartungsanleitung mitzuliefern. Aus der Wartungsanleitung muss ersichtlich sein, welche Arbeiten auszuführen sind, damit sichergestellt ist, dass die eingebaute Feststellanlage auch nach langer Nutzung ihre Aufgaben erfüllt.]

  • Werden die "monatlichen Überprüfungen" und die "jährliche Prüfung und Wartung" der FSA durchgeführt?

  • [Die FSA müssen vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und in Abständen von maximal einem Monat auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist er verpflichtet jährlich eine Prüfung der Feststellanlage auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Näheres ist in der Zulassung und in der DIN 14677 geregelt.]3

4. Mängelbeseitigung / Nachprüfung

  • Die aufgeführten Mängel sind zu beheben bis:

  • Ist eine Nachprüfung erforderlich?

  • Die Nachprüfung ist durchzuführen bis:

  • Gerhard Funk

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