Information

  • Art des Audits

  • Mitglied/ Mitgliedsname

  • Standort des Mitglieds

  • AUDIT ABSCHLUß

  • ABGESCHLOSSEN DURCH

EINLEITUNG

  • Dies ist ein Bericht zum Vor-Ort-Zertifizierungsaudit, um zu ermitteln, ob die Organisation die Anforderungen des EarthCheck Unternehmensstandards erfüllt hat. Ihr zugelassener EarthCheck Auditor hat diesen Bericht abgeschlossen.

    Audit- und Zertifizierungsprozess

    Ein Entwurf dieses Berichts wird der Organisation zur Durchsicht zur Verfügung gestellt.
    Sollte die Organisation den beiliegenden Feststellungen zustimmen, ist es erforderlich, die Bestätigung der Auditergebnisse an Ihren EarthCheck binnen 7 Tagen zu schicken.

  • Umfang des Audits

Methodik

  • Das Mitglied wurde anhand Version 4.1 des EarthCheck Unternehmensstandard geprüft. Die Auditmethodik, die für die jeweilige Art des Zertifizierungsaudits angewandt wurde, ist im Folgenden detailliert erklärt:

    Für Offsite- Zertifizierungsbewertungen beinhaltet die Auditmethodik eine Überprüfung der Self Assessment Checkliste und beigelegten unterstützenden Nachweisen, sowie Korrespondenz mit den EarthCheck Koordinator:innen und Mitarbeiter:innen.

    Für vor-Ort Zertifizierungsaudits beinhaltet die Auditmethodik eine Eröffnungs- und Abschlusitzung mit dem Managementteam, Überprüfung der Self Assessment Checkliste und beigelegten unterstützenden Nachweisen, Verifizierung der Benchmarkingdaten, Interviews mit dem EarthCheck Koordinator:innen und Mitarbeiter:innen, Praxisbeobachtungen inklusive einer Überprüfung der Standortbedingungen und der lokalen Umwelt.

    Hinweis: Für Mitglieder, die stichproben-basierende Audits unterlaufen, wird die Zertifizierung erst verliehen, wenn alle Mitglieder der Gruppe die SBA Bedingungen erfüllt haben

Überprüfte unterstützende Nachweise

  • Das Vor-Ort Audit beinhaltete die Durchsicht der folgenden unterstützenden Dokumente

  • Nachhaltigkeitsrichtlinien, datiert

  • Rohdatentabelle der eingereichten Benchmarkingdaten, datiert

  • Benchmarking-Methodik, datiert

  • Verzeichnis gesetzlicher Regelungen, datiert

  • Risikobewertung, datiert

  • Nachhaltigkeitsaktionsplan, datiert

  • Umweltmanagementsystem & Energiemanagementsystem, datiert

  • Abfallmanagementplan, datiert

  • Kommunikations-Aktionsplan, datiert

  • Richtlinie und Verfahren zur Handhabung von Beschwerden, datiert

  • Weitere unterstützende Nachweise, die vor Ort überprüft wurden:

  • Weitere unterstützende Nachweise
  • Name des Nachweises

  • Beweis, datiert

Durchgeführte Meetings / Interviews

  • Details:

AUDITOR FAZIT

  • Bitte beachten Sie, dass Auditergebnisse – und empfehlungen von EarthCheck ratifiziert werden müssen.

Empfehlung des:der Auditors:Auditorin

  • Das folgende Mitglied wurde nach dem EarthCheck Unternehmensstandard geprüft.

  • Das Engagement des Unternehmens bezüglich der Einhaltung des EarthCheck Unternehmensstandards ist lobenswert. Die Zertifizierung wurde:

  • Empfehlung für das nächste Audit

  • NB: Wenn das Mitglied den Risikokriterien des Unternehmensstandards folgend als Unternehmen mit hohem Risiko eingestuft worden ist, und/oder wesentliche Verbesserungsmaßnahmen empfohlen worden sind, sollte ein Audit innerhalb von einem Jahr empfohlen werden. Alle Auditempfehlungen müssen von EarthCheck bestätigt werden und sollten innerhalb des nächsten jӓhrlichen Auditzeitraums stattfinden.

  • Auditorunternehmen

  • Auditorname, Unterschrift des Auditors und Datum

ANFRAGEN

  • Während des Audits hat das Unternehmen weitere Informationen bezüglich folgender Aspekte erfragt:

  • EarthCheck Vorprüfung

  • EarthCheck Schulungen und Training

BESTÄTIGUNG DES UNTERSUCHTEN UNTERNEHMENS

  • Ich akzeptiere die Feststellungen in diesem Zertifizierungsbericht als angemessen und bestätige, dass diese unseren gegenwärtigen Stand der Einhaltung des EarthCheck Unternehmensstandards repräsentieren. Die vorgelegten Beweise, die die Einhaltung des Unternehmensstandards durch unser Unternehmen nachweisen, haben den:der in diesem Bericht genannten Auditor:in nicht vorsätzlich getäuscht.

  • Name des:der EarthCheck-Koordinators:in

  • Position der Führungskraft

  • Name einer leitenden Führungskraft, Unterschrift der Führungskraft und Datum

ENGLISH SUMMARY OF FINDINGS

  • This section of the Certification Report provides a summary of the audit findings (including Current Areas of Non Conformance and the Auditor Conclusion) in English.

    Note: All recommendations are subject to ratification by EarthCheck Authorities.

  • Current Areas of Non Conformance

  • Non Conformance
  • Clause

  • Non Conformance Details

  • Details of Corrective Action Required (CAR)

  • CAR Status

  • CAR Verification Method

Auditor Recommendation

  • The following Member has been audited against the EarthCheck Company Standard.

  • The organisational commitment to compliance with the EarthCheck Company Standard is commendable. Certification has been:<br>

  • The Next Onsite Certification Audit is recommended by the Auditor within:

AUTORISIERUNG DURCH EARTHCHECK

  • Der nachstehende Abschnitt ist nur für den internen Gebrauch und darf nur von einem EarthCheck Repräsentanten unterzeichnet werden.

Autorisierung Durch EarthCheck

  • Zertifizierung zum Unternehmensstandard wurde:

  • Name des:der anweisungsbefugten EarthCheck-Mitarbeiters:in, Datum und Unterschrift

  • Position

Zertifizierung Anforderungen

  • Überarbeitete Benchmarking-Bewertung

  • Fortschrittsbericht der aufgetragenen Korrekturmaßnahmen

  • Vor-Ort-Zertifizierungsaudit 1 Jahr

  • Jährliche Prüfung

  • Jährliches Audit gemäß den Anforderungen der stichprobenbasierten Audits

GERINGFÜGIGE VERBESSERUNGSMAβNAHMEN DIE IM VORANGEGANGENEN AUDIT IDENTIFIZIERT WURDEN

  • Bitte beachten Sie: Diese beinhalten alle wesentlichen Nicht-Einhaltungen des Standards des vorangegangenen Audits, die mittles eines Fortschrittberichts der angeforderten Verbesserungsmaβnahmen auf geringfügig heruntergstuft wurden.

  • Nicht-Einhaltung 1
  • Klausel

  • Details der Nicht-Einhaltung

  • Ergebnis

BEREICHE DER NICHT- EINHALTUNG DES STANDARDS

  • Aktuelle Bereiche der Nichtkonformität

  • Nichtkonformität
  • Klausel

  • Details der Nicht-Einhaltung

  • Details der Verbesserungsmaßnahmen

  • Status der Verbesserungsmaßnahme:

  • Überprüfung der Verbesserungsmaßnahmen durch:

BEOBACHTUNG & BEST PRACTICES

BEOBACHTUNG

  • BEOBACHTUNG

  • Beobachtung
  • Zusammenfassung

  • Add media

Best Practices

  • Aufzeichnung der Best Practices

  • Best Practice
  • Zusammenfassung

  • Add media

1. VERPFLICHTUNG & RICHTLINIE

  • Hinweis: Dieser Abschnitt beschreibt den ersten Schritt auf dem Weg einer Organisation hin zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Hier geht es um die Anforderung an die Organisation, ein „Green Team/ Nachhaltigkeitsteam“ zu gründen, welches das Programm leitet und eine Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzrichtlinie entwickelt.
    Der Abschnitt beschreibt die Best-Practice-Anforderungen der Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzrichtlinie.

1.1 Repräsentanten einsetzen

  • Das Unternehmen muss eine:n kompetente:n Vertreter:in formell zur:zum EarthCheck-Koordinator:in ernennen und ein Green Team/Nachhaltigkeits-Team einrichten. Die Ernennung muss von der obersten Führungsebene genehmigt werden.

1.1.1 Verantwortlichkeit

  • Die:der EarthCheck-Koordinator:in hat die Verantwortung und die Befugnis für Folgendes:
    a) Sicherstellung, dass die Entwicklung und Umsetzung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems dem Standard entspricht;
    b) Engagement für und Berichterstattung über die Leistung der Organisation an die Geschäftsleitung und/oder an wichtige Stakeholder anhand des Nachhaltigkeitsmanagementsystems

  • Ist ein:e EarthCheck-Koordinator:in offiziell ernannt worden, schriftlich per Brief /Email oder mit einer Stellenbeschreibung?

  • Wurde der:die EarthCheck-Koordinator:in für die Anforderungen des Nachhaltigkeitsmanagementsystems und des Energieeffizienzkonzepts der Organisation geschult?

  • Wurde im Unternehmen ein „Green Team“ zusammengestellt und zur Unterstützung des:der EarthCheck-Koordinators EarthCheck-Koordinatorin geschult?

  • Wurden der Geschäftsleitung Berichte über die Leistung der Organisation zur Verfügung gestellt?

1.1.2 Sensibilisierung und Schulung des Personals

  • Die Organisation ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Mitarbeiter:innen an der Entwicklung und Umsetzung des Nachhaltigkeitsmanagementsystems beteiligt sind und regelmäßig nach Bedarf geschult werden, um die Anforderungen an ein langfristiges Nachhaltigkeitsmanagementsystem zu erfüllen und die Energieeffizienz im Rahmen ihrer Aufgaben (einschließlich Notfallverfahren und Meldung von Umweltvorfällen), Rollen und Verantwortlichkeiten umzusetzen.

  • Hat das Unternehmen bei allen Beschäftigten das Umwelt- und Energiebewusstsein gefördert, um zu gewährleisten, dass alle Beschäftigten die Nachhaltigkeits- und Energieanforderungen an ihre Arbeit kennen?

  • Hat das Unternehmen Kompetenzen und Schulungsbedarf für die Arbeitsanforderungen ermittelt?

  • Umfasst die Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen auch die Richtlinien, die Risikobeurteilung und das allgemeine, langfristige Nachhaltigkeitsmanagementsystem und Energieeffizienzkonzept?

  • Umfasst die Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen auch spezielle Aspekte des Umwelt- und Energiemanagements im Hinblick auf die Pflichten und Verantwortlichkeiten in jeder einzelnen Position?

  • Werden die Mitarbeiter:innen fortlaufend über ihre Verantwortlichkeiten im Umwelt- und Energiemanagement informiert?

1.1.3 Managementbewusstsein und Führung

  • Die Organisation ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Geschäftsleitung die Verpflichtungen und die Verantwortlichkeiten kennt und unterstützt, um ein langfristiges Nachhaltigkeitsmanagementsystem und Energieeffizienzkonzept einzuführen.

  • Kennt und versteht das Management die Richtlinie und das langfristige Nachhaltigkeitsmanagementsystem und Energieeffizienzkonzept?

  • Demonstriert das Management hinsichtlich des langfristigen Nachhaltigkeitsmanagementsystems und Energieeffizienzkonzepts der Organisation Wissen, Verständnis und Unterstützung?

  • Stellt das Management sicher, dass Ressourcen zur Verfügung stehen, um die angestrebten Ergebnisse des Nachhaltigkeitsmanagementsystems und Energieeffizienzkonzepts zu erreichen?

1.2 Richtlinie entwickeln

  • Die Organisation ist verpflichtet, die Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzrichtlinien zu dokumentieren, die den Umfang ihrer betrieblichen Tätigkeit abdeckt, einschließlich Standort und Sensibilität der unmittelbaren Umgebung, ökologische und soziale Auswirkungen, externe und interne Fragestellungen, Compliance-Verpflichtungen, Organisationseinheiten, Funktionen und physische Grenzen, Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen sowie Anlagen.

  • Hat Ihre Organisation eine schriftliche Richtlinie für Nachhaltigkeit und Energieeffizienz?

  • Wurde eine genaue Beschreibung über den Umfang der Organisationstätigkeiten beigefügt?

1.2.1 Umweltschutz

  • Unternehmen sind zum Schutz der Umwelt verpflichtet, um schädliche Auswirkungen durch Umweltverschmutzung zu vermeiden und die natürliche Umwelt vor Schäden und Beeinträchtigungen zu schützen, die sich aus den Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens ergeben. Es ist wichtig, den Verbrauch natürlicher Ressourcen und Verschmutzungen zu reduzieren und so einen aktiven Beitrag zum Schutz der Natur und Erhaltung der biologischen Vielfalt zu leisten.

  • Beinhaltet die Richtlinie eine Verpflichtung zum Umweltschutz (z.B. Wasserqualität, Energieeffizienz, Recycling, Luftqualität, Eindämmung des Klimawandels, Schutz der biologischen Vielfalt, etc.)?

  • Sind Nachweise für die Einführung der Verpflichtungen zur Richtlinie erbracht worden?

1.2.2 Kontinuierliche Verbesserung

  • Die Organisationen müssen sich zu kontinuierlichen Verbesserungen in den Bereichen Umwelt, Energie und soziale Nachhaltigkeit und in jährlichen Benchmarking-Bewertungen verpflichten.

  • Enthält die Richtlinie eine Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sowie zu jährlichem Benchmarking?

1.2.3 Einhaltung rechtlicher Vorgaben

  • Die Organisation hält sich an alle geltenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften, u. a. in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit und Umwelt, und wendet Verfahren an, die laufend die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften sicherstellen.

  • Enthält die Richtlinie eine Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften?

  • Hält die Organisation die arbeitsrechtlichen Bestimmungen ein?

1.2.4 Beschäftigung lokaler Mitarbeiter:innen

  • Organisationen sollten vorrangig Personen aus der näheren Umgebung beschäftigen, auch auf Managementebene, solange dies die Wirtschaftlichkeit der Organisation nicht nachteilig beeinflusst.

  • Enthält die Richtlinie eine Verpflichtung, die lokale Beschäftigung besonders zu berücksichtigen?

1.2.5 Produkte und Dienstleistungen

  • Organisationen sind verpflichtet, lokale Unternehmer:innen bei der Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen lokalen Ursprungs zu unterstützen, diese Produkte und Dienstleistungen zu bevorzugen und die Grundsätze des fairen Handels zu befolgen.

  • Enthält die Richtlinie eine Verpflichtung zur Unterstützung und Bevorzugung lokaler Produkte und Dienstleistungen?

  • Hat sich Ihr Unternehmen den Prinzipien des fairen Handels verpflichtet?

  • Gibt es eine Einkaufsrichtlinie für die Beschaffung von lokalen Lebensmitteln, Waren, energieeffizienten Geräten, nachhaltiger Energie, anderen Konsumgütern und Dienstleistungen, und wird diese regelmäßig geprüft und verwaltet?

1.3 Richtlinie einführen

  • Die Richtlinie ist von der obersten Führungsebene des Unternehmens zu verabschieden.

    Tipp: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Engagement für ökologische und soziale Nachhaltigkeit einen integralen Bestandteil der Unternehmensführung der Organisation bildet.

  • Hat der Vorstandsvorsitz, die Geschäftsführung und/ oder die Direktion die Richtlinie unterzeichnet?

1.4 Förderung der Richtlinie

  • Die Richtlinie muss beworben und allen wichtigen Stakeholdern sowie Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Lieferant:innen der Organisation mitgeteilt werden.

  • Gibt es ein laufendes Verfahren zur Ermittlung der wichtigsten Stakeholder?

  • Gibt es eine Liste aller Anspruchsgruppen des Unternehmens?

  • Wurden die aktuell wichtigsten Anspruchsgruppen über die Richtlinie informiert?

1.5 Öffentlichmachung

  • Die Richtlinie sollten in der Öffentlichkeit sichtbar ausgehängt und allen wichtigen Stakeholdern zur Verfügung gestellt werden.

  • Ist die Richtlinie an einem prominenten öffentlichen Platz für alle Beschäftigten, Kund:innen/Gästen und Lieferant:innen einsehbar?

  • Wird die Richtlinie auf Anforderung jeder wichtigen Anspruchsgruppe öffentlich zugänglich gemacht?

1.6 Richtlinie überprüfen

  • Die Organisation muss ihre Richtlinie jährlich überprüfen und die Überprüfungen fortlaufend protokollieren.
    Hinweis: Die Nachhaltigkeitsrichtlinie des Unternehmens sollte mit der Risikobewertung und dem Nachhaltigkeitsansatz des Unternehmens verbunden sein.

  • Wurde die Richtlinie innerhalb der letzten 12 Monate überarbeitet, unterzeichnet und datiert?

  • Protokolliert das Unternehmen alle Überprüfungen?

1.7 Mitarbeiter:innenschulung zur Verpflichtung & Richtlinie

  • Das Unternehmen verpflichtet sich, je nach Bedarf für die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter:innen zu sorgen, um den Anforderungen dieses Abschnitts in Bezug auf ihre Aufgaben gerecht zu werden.

  • Hat das Unternehmen hinsichtlich des Abschnitts „Verpflichtung & Richtlinie“ das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen gefördert, sodass diese über ihre arbeitsbezogenen Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzanforderungen informiert sind?

  • Sind der:die EarthCheck-Koordinator:in und das Green Team/Nachhaltigkeitsteam entsprechend geschult, um die Anforderungen des Abschnitts "Verpflichtung & Richtlinie" erfüllen zu können?

2. BENCHMARKING & LEISTUNG

  • Hinweis: Dieser Abschnitt befasst sich mit den Anforderungen und gibt Hinweise für die Einreichung von Daten für jährliche Benchmarking-Beurteilungen. Beachten Sie, dass das EarthCheck-Programm ein jährliches erfolgreiches Benchmarking erfordert.

    Dieser Abschnitt befasst sich auch mit den Anforderungen hinsichtlich der Umwelt-, Energie- und Sozialperformance des Unternehmens. Das Unternehmen muss die Tragweite der positiven und negativen Auswirkungen seiner Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen in Bezug auf jeden der 10 Haupt-Performance-Bereiche bewerten.

2.1 Datensammlung

  • Bitte beachten Sie, dass die Abschnitte 2.1 und 2.2 im Teil Benchmarking & Performance nur für Vor-Ort-Zertifizierungen gelten. Wenn es sich um eine Offsite-Bewertung handelt, fahren Sie bitte mit Abschnitt 2.3 dieses Berichts fort.

  • Die Organisation sollte im Rahmen einer jährlichen Benchmarking-Bewertung Daten zu jedem Schlüsselindikator sammeln und einreichen.

    Die Organisation sollte ein systematisches Verfahren zur genauen Aufzeichnung der Benchmarkingdaten entwickeln, einschließlich einer Methodik zur Messung ihrer Aktivität für das Folgejahr.

  • Überprüfung der Daten des jährlichen Aktivitätsmaβes

  • Posten
  • Aktivitätsmaß verifiziert

  • Berichtete Menge

  • Überprüfte Menge

  • Abweichungen (%)

  • Datensätze

  • Kommentare

  • Überprüfung der Daten des jährlichen Energieverbrauchs

  • Posten
  • Quelle

  • Berichtete Menge

  • Überprüfte Menge

  • Jährlich Abweichung (%)

  • Kommentare

  • Monatliche Überprüfung der Energieverbrauchsdaten

  • Posten
  • Quelle

  • Monat

  • Berichtete Menge

  • Überprüfte Menge

  • Jährlich Abweichung (%)

  • Datensätze

  • Kommentare

  • Überprüfung der Daten des jährlichen Wasserverbrauchs

  • Posten
  • Berichtete Menge

  • Überprüfte Menge

  • Jährlich Abweichung (%)

  • Kommentare

  • Monatliche Überprüfung der Wasserverbrauchsdaten

  • Posten
  • Quelle

  • Monat

  • Berichtete Menge

  • Überprüfte Menge

  • Jährlich Abweichung (%)

  • Datensätze

  • Kommentare

  • Überprüfung der Daten der jährlichen Abfallerzeugung

  • Posten
  • Berichtete Menge

  • Überprüfte Menge

  • Jährlich Abweichung (%)

  • Kommentare

  • Monatliche Überprüfung der Abfallproduktionsdaten

  • Posten
  • Quelle

  • Monat

  • Berichtete Menge

  • Überprüfte Menge

  • Jährlich Abweichung (%)

  • Datensätze

  • Kommentare

  • Gibt es eine Benchmarking-Methodik?

  • Sind die beim Benchmarking erfassten Daten nur für den Geschäftsbereich des Unternehmens relevant?

  • Werden die Daten bezüglich der Aktivitätsmessung des Unternehmens sorgfältig für den Zeitraum des Benchmarkings berechnet?

  • Werden die Daten zum Energieverbrauch des Unternehmens erfasst und sorgfältig aufgezeichnet?

  • Wird der Energieverbrauch der Organisation nach Energieart korrekt erfasst? Z. B. gekaufte Elektrizität, Verbrennung stationärer und mobiler Brennstoffe.

  • Führt das Unternehmen Aufzeichnungen zum Energieverbrauch, mit denen die Treibhausgasemissionen berechnet werden können (Bereich 1 und Bereich 2)?

  • Werden die Daten zum Trinkwasserverbrauch des Unternehmens sorgfältig aufgezeichnet?

  • Werden die Daten zur Wassereinsparung des Unternehmens sorgfältig aufgezeichnet?

  • Werden die Daten zum Deponieabfall des Unternehmens sorgfältig aufgezeichnet?

  • Werden die Daten zum Abfallrecycling des Unternehmens sorgfältig aufgezeichnet?

  • Werden die Daten zum gesellschaftlichen Engagement des Unternehmens sorgfältig aufgezeichnet?

  • Werden die Daten zum gesellschaftlichen Engagement des Unternehmens sorgfältig aufgezeichnet?

  • Werden die Daten zur Nutzung von Papierprodukten im Unternehmen sorgfältig aufgezeichnet?

  • Werden die Daten zur Nutzung von Reinigungsprodukten im Unternehmen sorgfältig aufgezeichnet?

  • Werden die Daten zur Nutzung von Pflanzenschutzmitteln im Unternehmen sorgfältig aufgezeichnet?

  • Wird das Verbraucherfeedback, das die Organisation erhält, genau aufgezeichnet, sowohl das positive als auch das negative?

  • Werden Daten zum gesellschaftlichen Engagement des Unternehmens (CSR) sorgfältig aufgezeichnet?

  • Wird die Gesamtstundenzahl der Mitarbeiter:innenschulungen über Richtlinien und Verfahren korrekt erfasst?

  • Wird die Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und den entsprechenden Maßnahmen korrekt erfasst?

  • Wird die Anzahl der Mitarbeitenden, die in der Korruptionsbekämpfung geschult sind, korrekt erfasst?

2.1.1 Sectorspezifische Indikatoren

  • Die Organisationen erheben Daten und erfassen ihr Leistungsniveau anhand der sektorspezifischen Indikatoren für die letzte jährliche Benchmarking-Periode.

  • Erläuternde Anmerkung: EarthChecks sektorspezifische Indikatoren werden nur für einige spezifische Branchenkomponenten gemessen und benötigt. Es gibt beispielsweise keine sektorspezifischen Indikatoren von EarthCheck, die für den Beherbergungssektor relevant sind."

  • Wurden alle für die Organisation relevanten sektorspezifischen Indikatoren gemäß dem EarthCheck-Dokument „Sector Benchmarking Indicators“ (SBI) erfasst?

2.1.2 Optionale Indikatoren

  • Unternehmen können freiwillig optionale Indikatoren benennen, um die Konformität mit anderen Rahmenwerken nachzuweisen, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet haben . Ihr Unternehmen kann diese Indikatoren verwenden, um die Performance wesentlicher interner Bereiche im Laufe der Zeit zu beobachten und zu verfolgen, wie z.B. die Anzahl gepflanzter Bäume, Menge der recycelten Kaffeekapseln oder die Anzahl frisch geschlüpfter freigesetzter Schildkröten.

  • Hat sich das Unternehmen zu irgendwelchen Anforderungen verpflichtet, die mittels eines optionalen Indikators gemessen werden könnten?

  • Zeichnet das Unternehmen eingehendes positives und negatives Kund:innen-Feedback als optionalen Indikator auf?

  • Zeichnet das Unternehmen die Gesamtzahl an Stunden für Mitarbeiter:innenschulungen über Richtlinien und Verfahren als optionalen Indikator auf?

  • Zeichnet das Unternehmen die Gesamtzahl an Diskriminierungsfällen und ergriffenen Maßnahmen als optionalen Indikator auf?

  • Zeichnet das Unternehmen die Anzahl an Mitarbeiter:innen, die in Korruptionsbekämpfungsrichtlinien geschult wurden, als optionalen Indikator auf?

  • Führt das Unternehmen interne Prüfungen durch, um zu gewährleisten, dass sich die wichtigsten Stakeholder gewissenhaft vor Korruption schützen können?

2.2 Benchmarking-Aufzeichnungen

  • Alle Aufzeichnungen hinsichtlich der jährlichen Benchmarking-Bewertungen müssen für mindestens drei Jahre zugänglich aufbewahrt werden. Hat ein Unternehmen Aufzeichnungen über weniger als drei Jahre angesammelt, so muss es die Aufzeichnungen der ersten zwei Jahre aufbewahren.

    Belege für die Daten (einschließlich der Methode), die während des Benchmarkings bereitgestellt wurden, müssen exakt aufgezeichnet werden und für Präzisierungen und nachträgliche Überprüfungen zur Verfügung stehen.

    Hinweis: Wenn die Ergebnisse einer Organisation unterhalb des regionalen Durchschnitt-Level eines Benchmarkingindikators liegen, muss dies in die Risikobewertung und den langfristigen Nachhaltigkeitsansatz der Organisation aufgenommen werden.

  • Dokumentiert Ihr Unternehmen seit mindestens drei Jahren (oder seit dem ersten Benchmarking) die Aufzeichnungen?

  • Können Nachweise für die Berechnung der Aktivitätsmessung des Unternehmens erbracht werden?

  • Stehen für die Berechnung der einzelnen zentralen Benchmarking-Indikatoren Aufzeichnungen zur Verfügung?

  • Stehen für die Berechnung von branchenspezifischen oder optionalen Indikatoren Aufzeichnungen zur Verfügung?

  • Greift Ihr Unternehmen Indikatoren auf, die ggf. bei der Risikobeurteilung und beim langfristigen Nachhaltigkeits- & Energieeffizienzansatz unter dem regionalen Leistungsdurchschnitt lagen, und befasst sich mit diesen?

  • Ist ein regelmäßiger Wartungsplan vorhanden, der mit den unternehmensinternen Richtlinien, Grundsätzen, Zielen und Aktionsplänen übereinstimmt, um sicherzustellen, dass der wesentliche Energieverbrauch der Organisation unter festgelegten Bedingungen und operativen Kriterien ausgeführt werden?

2.3 Management von Umweltfragen

2.3.1 Treibhausgasemissionen

  • Die Organisation misst die Treibhausgasemissionen aus allen Quellen, führt Verfahren zur Minimierung und Vermeidung ein und kompensiert Kohlenstoffemissionen, wo dies möglich ist.

  • Gibt es eine Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen?

  • Werden Ozon abbauende Stoffe, insbesondere Kältemittelgase von älteren Kühlsystemen und Klimaanlagen, in die Atmosphäre abgegeben?

  • Besteht ein Programm zum Ausgleich der Kohlenstoffemissionen?

  • Verfügt die Organisation über Verfahren zur Vermeidung oder Minimierung signifikanter Treibhausgasemissionen, die im Einflussrahmen der Organisation liegen?

2.3.2 Energieeffizienz, -erhaltung und -management

  • Die Organisation ist verpflichtet, den Energieverbrauch zu minimieren, sicherzustellen, dass die Energieversorgung nachhaltig ist, und, wo praktikabel, erneuerbare Energien einzusetzen.

  • Ist ein Energieeffizienzprogramm vorhanden?

  • Wurde das Erzeugungspotenzial des Standorts hinsichtlich erneuerbarer Energien (Wind, Sonne, Mikro-Wasserkraft) untersucht?

  • Werden erneuerbare Energien maximal genutzt?

  • Handelt es sich hierbei um Solar-, Wind- oder Wasserkraft?

  • Ist die Energieversorgung der Organisation nachhaltig?

  • Ist bei der Nutzung von Holz zum Heizen, Kochen oder in Kaminen eine nachhaltige Versorgung sichergestellt?

  • Steht bei den Stromnetzbetreibern Ökostrom (Wind, Sonne, Wasser) als Energiequelle zur Verfügung?

  • Wird - wo verfügbar - grüner Strom bei Netzbetreibern bezogen?

  • Werden effiziente Energiequellen mit niedrigen Treibhausgasemissionen (Ökostrom aus dem Energienetz, Biodiesel oder Erdgas) bevorzugt?

  • Wird energieeffiziente Beleuchtung verwendet?

  • Wird möglichst natürliche Beleuchtung verwendet?

  • Wird möglichst natürliche Belüftung genutzt?

  • Wird statt einer Vollklimatisierung temperierte Zuluft verwendet?

  • Wird die natürliche Kühlung maximiert?

  • Werden intelligente Steuerungen (z.B. Bewegungsmelder, Lichtschranken und Zeitschaltuhren) für Beleuchtungsanlagen eingesetzt?

  • Wird passive Solartechnik genutzt?

  • Wenn ja, nennen Sie bitte Beispiele für die getroffenen Maßnahmen.

  • Sind intelligente Steuerungen vorhanden, um das Heizen/Kühlen unbewohnter Räume zu vermeiden?

  • Werden bei der Klimatisierung Trockenmittel-Entfeuchtungssysteme eingesetzt?

  • Gibt es effiziente Kühlsysteme für die Klimatisierung von Gebäuden?

  • Gibt es effiziente Lüftungssysteme für die Klimatisierung?

  • Werden energieeffiziente Geräte verwendet?

  • Werden intelligente Steuerungen für Kälte-, Klima- und Pumpensysteme verwendet?

  • Werden drehzahlgeregelte Antriebe für die Kältetechnik verwendet?

  • Werden drehzahlgeregelte Antriebe für die Klimatisierung verwendet?

  • Werden drehzahlgeregelte Antriebe für die Pumpensysteme verwendet?

  • Sind das Dach und die Wände von beheizten oder gekühlten Bereichen ausreichend isoliert?

  • Wurde in extrem kalten Bereichen Doppelverglasung eingebaut?

  • Wird, wenn möglich, Wärmerückgewinnung verwendet?

  • Werden nach Möglichkeit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingesetzt?

  • Kommen andere Energiesparmaßnahmen zum Einsatz?

  • Nennen Sie weitere Details, falls zutreffend.

2.3.3 Verwaltung von Süßwasserressourcen

  • Die Organisation ist verpflichtet, ihren gesamten Wasserverbrauch nach Art getrennt zu bewerten und Maßnahmen umzusetzen, um den effizienten Verbrauch von Süßwasser sicherzustellen und den Süßwasserverbrauch insgesamt zu minimieren.

  • Stammt das Frischwasser für die Organisation aus (einer) nachhaltigen Quelle(n)? Z. B. Regenwasser, Bohrloch, usw.

  • Ist die Wasserbeschaffung nachhaltig und beeinträchtigt nicht den Umweltfluss?

  • Gibt es ein Programm zur Wassereinsparung?

  • Wurde das Wasserrisiko bewertet und dokumentiert?

  • Gibt es einen Plan für regelmäßige Wartung?

  • Werden alle Sanitärinstallationen regelmäßig auf undichte Stellen überprüft? Bitte machen Sie Angaben über die Häufigkeit.

  • Wird der Wasserverbrauch pro Gast/Nacht und Quelle überwacht und verwaltet?

  • Wurden wassersparende Toilettenspülungen/ Zweimengenspülungen installiert?

  • Wurden wassersparende Armaturen mit Durchflussbegrenzer installiert?

  • Wurden wassersparende Duschköpfe mit Durchflussbegrenzer installiert?

  • Werden Mitarbeitenden und Gästen Hinweise zum Wassersparen gegeben?

  • Befinden sich Badewannen in den Gästezimmern?

  • Wenn ja, welcher Prozentsatz der Zimmer ist mit Badewannen ausgestattet?

  • Werden Außenbereiche gekehrt, anstatt abgespritzt zu werden?

  • Wurden Urinale mit Auto-Erkennung oder Trockenurinale implementiert?

  • Wird Regenwasser gesammelt, gespeichert und/oder genutzt?

  • Bitte machen Sie Angaben über die Menge des gesammelten Regenwassers.

  • Wird Grauwasser oder behandeltes Abwasser recycelt?

  • Wurden einheimische (an das Klima angepasste) Arten gepflanzt, um den Bewässerungsbedarf zu reduzieren?

  • Werden Schwimmbäder abgedeckt, um den Wasserverlust zu reduzieren?

  • Werden Außenanlagen nachts bewässert, um die Verdunstungsrate zu reduzieren?

  • Hat die Organisation andere Wassersparmaßnahmen ergriffen?

  • Wenn ja, geben Sie bitte Einzelheiten an.

  • Wurden Ziele für die Wasserbewirtschaftung festgelegt, wenn das Wasserrisiko als hoch eingestuft wurde?

2.3.3.1 Regenwassermanagement

  • Um Kontaminationen, Erosionen und Verschlammung zu vermeiden und das Wassereinzugsgebiet intakt zu halten, muss sich die Organistion um das Regenwassermanagement kümmern.

  • Wurden bei Unternehmen, die Regenwasser sammeln, Vorkehrungen getroffen, die verhindern, dass das Wasser mit Abfall, Öl, Fett oder Abwasserschlamm verunreinigt wird?

  • Sind Regenwasserströme so angelegt, dass vorhandene Ablaufmuster so weit wie möglich beibehalten werden und eine Erosion verhindert werden kann?

  • Wenn die Fahrzeuge Ihres Unternehmens regelmäßig gewaschen werden: Wurden Vorkehrungen getroffen, die verhindern, dass das ablaufende Wasser mit Öl und Schmiere verunreinigt wird (z. B. ausgewiesene Waschanlagen oder Trennvorrichtungen für Öl und Wasser)?

  • Verfügt die Organisation über Grundstücke und Flächen, die saniert wurden/verwaltet werden, um Erosion zu verhindern?

  • Wenn ja, ist Erosion eingetreten oder könnte Erosion eintreten?

  • Wurden Schlammfänge angebracht, um die Verschlammung natürlicher Wasserläufe zu verhindern?

2.3.4 Ökosystemerhaltung und -management

  • Für betriebliche Abläufe innerhalb oder in der Nähe von natürlichen Ökosystemen wird das natürliche und kulturelle Umfeld bewertet. Die Organisation ist verpflichtet, die Anforderungen an den Schutz und die Erhaltung der einheimischen Tierwelt und/oder der natürlichen Ökosysteme zu kennen.

    Hinweis: Kriterien 2.3.4.1 – 2.3.4.2 gelten für Standorte in der Nähe von Naturräumen, könnten aber auch für innerstädtische Tourismusprodukte wie Stadthotels, städtische Sehenswürdigkeiten oder ähnliche Einrichtungen geeignet sein.

  • Verfügt die Organisation über ein Verständnis für die Erhaltungsanforderungen aller lokalen natürlichen Ökosysteme, gefährdeter Arten oder Gemeinden und Schutzgebiete?

2.3.4.1 Minimierung ökologischer Beeinträchtigungen

  • Die Organisation ist verpflichtet sicherzustellen, dass jegliche Beeinträchtigungen des Ökosystems minimiert oder wieder ausgeglichen werden bzw. dass es Kompensationsbeiträge für den Umweltschutz gibt.

    Die Kompensation kann in Form von Genehmigungen oder Eintrittsgeldern, Spenden, Sachleistungen, Bereitstellung oder Verleih von Ausrüstung und Maschinen, oder Infrastrukturmaßnahmen erfolgen.

  • Werden natürliche Ökosysteme durch Aktivitäten der Organisation beeinträchtigt (z. B. durch Lichtverschmutzung, invasive Arten, unbefugtes Entfernen der lokalen Flora und/oder Fauna usw.)?

  • Werden für den Zugang zu geschützten Bereichen Gebühren, Genehmigungsgebühren etc. erhoben?

  • Wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen des Unternehmens ein Beitrag zur Bestandserhaltung geleistet?

  • Bietet die Organisation einen kompensatorischen Beitrag zum Umweltschutzmanagement, wo natürliche Ökosysteme gestört wurden?

  • Verfügt die Organisation über ein Verfahren, das sicherstellt, dass jede Störung natürlicher Ökosysteme rehabilitiert wird?

2.3.4.2 Flora und Fauna

  • Es wird keine Wildtierart erworben, gezüchtet oder in Gefangenschaft gehalten, außer von befugten und entsprechend ausgerüsteten Personen und für ordnungsgemäß geregelte Tätigkeiten. Die Unterbringung, die Pflege und der Umgang mit allen Wild- und Haustieren entsprechen den höchsten Tierschutzstandards.

    Die Organisation ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Interaktionen mit freilebenden Wildtieren unter Berücksichtigung kumulativer Auswirkungen nicht invasiv sind und verantwortungsvoll gehandhabt werden, um nachteilige Auswirkungen auf die betreffenden Tiere sowie auf die Lebensfähigkeit und das Verhalten von Populationen in freier Wildbahn zu vermeiden.

    Hinweis: Alle Interaktionen mit Tieren müssen nationalen oder internationalen Tierschutzregeln der Naturschutzbehörden und -institutionen entsprechen.

  • Werden auf dem Anwesen des Unternehmens wilde Tiere gefangen gehalten?

  • Wenn ja, werden Genehmigungen oder Leitlinien für die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft eingeholt bzw. verabschiedet?

  • Falls Interaktionen mit freilebenden Wildtieren stattfinden, hat eine Naturschutzorganisation die Bemühungen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen gebilligt?

  • Wurden Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass die Unterbringung und Pflege von und der Umgang mit allen Wild- und Haustieren den höchsten Tierschutzstandards entsprechen?

  • Gibt es direkte Interaktionen, insbesondere Fütterungen von Wildtieren auf dem Grundstück?

  • Sofern Fütterungen durchgeführt werden, ist diese Aktivität im Rahmen international anerkannter Standards ausdrücklich zulässig oder, falls keine Standards vorliegen, werden diese von unabhängigen Wildtierexpert:innen durchgeführt?

2.3.4.3 Geschützte Arten

  • Die Organisation muss sicherstellen, dass keine Kunstgegenstände, Souvenirs und Produkte aus geschützten oder gefährdeten Tierarten (z. B. Tierarten nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) oder Tiere von der Roten Liste der gefährdeten Arten der IUCN sowie lokal oder national anerkannte gefährdete Arten) zum Verkauf und/oder zur Konsumation angeboten werden.

    Hinweis: Darunter können auch nachhaltige Menügerichte mit wechselnden traditionellen Delikatessen fallen. Nachhaltig erwirtschaftete Lebensmittel können von Umweltschutzorganisationen wie dem Marine Stewartship Council und dem World Wide Fund for Nature (WWF) bestimmt werden.

  • Wurden geschützte oder gefährdete Arten in Produkten verwendet, die zum Verkauf oder zur Konsumation vorgesehen sind?

  • Gibt es innerhalb des Unternehmens eine Verpflichtung, sich für die Erhaltung gefährdeter Arten einzusetzen?

  • Es werden keine Wildtierarten entnommen, verzehrt, ausgestellt, verkauft oder gehandelt, es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer geregelten Aktivität, die sicherstellt, dass ihre Nutzung nachhaltig ist und im Einklang mit lokalen und internationalen Gesetzen steht.

2.3.4.4 Materialien und Fahrzeuge

  • Die Organisation ist verpflichtet, die Auswahl von Instandhaltungs-, Sanierungs-, Ersatz- und Baumaterialien, Fahrzeugen, Schiffen und Ausrüstungen auf Basis ihrer Umwelteffizienz zu gewährleisten und ihren nachhaltigen Einsatz sicherzustellen.

    Die Organisation ist bestrebt, den Transportbedarf zu reduzieren, und sie fordert Kund:innen, Mitarbeiter:innen , Lieferant:innen sowie ihren eigenen Betrieb aktiv dazu auf, umweltfreundlichere und ressourceneffizientere Alternativen zu nutzen.

    Hinweis: Dazu gehören z. B. zertifizierte, ungiftige und/oder biologisch abbaubare Produkte.

  • Werden im Bau und in der Wartung nachhaltige Materialien und Verfahren genutzt?

  • Werden energieeffiziente Fahrzeuge, Schiffe, Anlagen und Maschinen genutzt? (als Leitfaden: präferieren Sie Elektrofahrzeuge, Kraftstoff/Elektro-Hybridantrieb, Ethanol-Kraftstoffe (e10), Biodiesel, Erdgas oder LPG vor Diesel- oder Benzinfahrzeugen)

  • Werden die Gruppengröße, das Gelände und die Straßenbedingungen bei der Fahrzeugauswahl für Aktivitäten und Einsätze berücksichtigt, um maximale Effizienz zu erreichen?

  • Werden bei kleinen Schiffen Diesel- oder Viertakt-, anstelle von Zweitakt-Außenbordmotoren verwendet?

  • Werden Kund:innen über alternative (klimafreundlichere) Transportmöglichkeiten für die An- und Abreise und ihren Aufenthalt informiert und werden diese empfohlen?

  • Werden alternative Transportmöglichkeiten (z. B. Fahrradverleih, Carsharing, Abholservice) für Gäste und Mitarbeitende angeboten oder gefördert?

  • Fördert die Organisation aktiv die Verwendung saubererer und ressourceneffizienterer Alternativen durch ihre Lieferant:innen?

2.3.5 Flächennutzungsplanung und Flächennutzungsmanagement

  • Die Organisation ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sie sich in ihrer Flächennutzungsplanung und ihrem Flächennutzungsmanagement für den Schutz der natürlichen Lebensräume einsetzt und/oder diesen aktiv unterstützt, z. B. bei der Planung und dem Bau von Gebäuden und Infrastrukturmaßnahmen. Die Organisation ist verpflichtet, alle Grundstücks- und Wasserrechte, Regelungen zum Eigentumserwerb, Flächennutzungspläne und Anforderungen an geschützte und sensible Gebiete sowie Natur- oder Kulturerbegebiete zu befolgen und Rücksicht auf die Kultur und das kulturelle Erbe zu nehmen. Hierzu gehören auch die Rechte der örtlichen und der indigenen Bevölkerung.

    Jeder Entwurf und jeder Bau von Gebäuden und/oder Infrastrukturmaßnahmen, einschließlich der Standortwahl, muss die natürliche und kulturelle Umgebung respektieren. Es werden die Grundprinzipien der nachhaltigen Bauweise angewendet. Bei der Landschaftsgestaltung und -pflege sollen einheimische Arten gepflanzt und die Einführung invasiver fremder Arten so weit wie möglich vermieden werden.

    Bei der Planung und dem Bau von Gebäuden und/oder Infrastruktur werden barrierefreie Zugänge inkludiert und klare und korrekte Informationen über den Grad der Barrierefreiheit ausgewiesen.

  • Ist in der Planungs- und Bauphase neuer Betriebsflächen die EarthCheck Bauplanungs- und Design-Norm (BPDS) zur Anwendung gekommen?

  • Gibt es lokale/staatliche/bundesstaatliche Raumordnungs-/Nutzungspläne für das Grundstück?

  • Besteht eine Verpflichtung zum Schutz und Erhalt von Lebensräumen?

  • Erfolgte der Landerwerb unter Einhaltung der geltenden Gesetze?

  • Steht die Flächennutzung im Einklang mit der Flächennutzungsplanung und Gesetzen für geschützte und sensible Gebiete und das Kulturerbe?

  • Stehen Planung, Standortwahl, Gestaltung, Bau, Renovierung, Betrieb und Abriss im Einklang mit den Anforderungen der Flächennutzungsplanung und Gesetzen für geschützte und sensible Gebiete und das Kulturerbe?

  • Hat die Organisation sichergestellt, dass ihre Planung und Gestaltung die natürliche und kulturelle Umgebung respektieren?

  • Wurden gegebenenfalls Land- und Wasserrechte und Eigentum in Übereinstimmung mit lokalen, kommunalen und indigenen Rechten erworben, einschließlich ihrer freien, vorherigen und informierten Zustimmung?

  • Stellt die Organisation sicher, dass der Erwerb von Land- und Wasserrechten und Eigentum keine unfreiwillige Umsiedlung von Bewohner:innen erfordert?

  • Sind Aspekte der Kultur und des Kulturerbes zu berücksichtigen, einschließlich der Kapazität und Integrität der natürlichen und kulturellen Umgebung?

  • Werden Beiträge zu einem Umweltverbesserungsprogramm geleistet oder wird ein solches unterstützt?

  • Wurden die Zugänge barrierefrei angelegt?

  • Does siting respect the natural and cultural surroundings?

  • Wird bei der Standortwahl die natürliche und kulturelle Umgebung berücksichtigt?

  • Werden bei der Gestaltung und Sanierung der Landschaft so weit wie möglich einheimische Arten verwendet, insbesondere in natürlichen Landschaften?

2.3.6 Luftqualität, Lärm & Lichtkontrollen

  • Die Organisation ist verpflichtet Emmissionen, die die Luftqualität beeinträchtigen könnten, zu minimieren und sicherzustellen, dass die benachbarten Einwohnerinnen, Gemeinden oder Tiere durch Lärm nicht nachteilig beeinflusst werden.

    Die Luftqualität wird von Rauch, Fahrzeug-/Maschinenabgasen und der Abgabe von giftigen Stoffen, wie Flourkohlenwasserstoffen (FCKW) aus alten Kühlschränken oder Klimaanlagen, beeinflusst.

  • Gibt es permanente Gas- oder Partikelemissionen, die die Luftqualität beeinträchtigen könnten?

  • Werden Lärmemissionen von baulichen Anlagen oder Betriebsabläufen, die Gäste, die Gemeinde oder die Fauna beeinträchtigen können, minimiert oder vermieden?

  • Werden Lichtemissionen von baulichen Anlagen oder Betriebsabläufen, die Gäste, die Gemeinde oder die Fauna beeinträchtigen können, minimiert oder vermieden?

  • Hat die Organisation Maßnahmen ergriffen, um die Lärmbelästigung zu minimieren?

2.3.7 Abwasserwirtschaft

  • Die Organisation sollte den Abfluss von Abwasser/Kanalisation und Schmutzwasser so regeln, dass der geringste ökologische Schaden entsteht und den geltenden internationalen Standards entsprochen wird.

    Der Grad der Klärung hängt vom Standort und der Empfindlichkeit des Ökosystems ab (andere Faktoren wie Schadstoffeinleitungen müssen auch berücksichtigt werden).

    Hinweis: In Städten oder Gegenden mit Verbindung zu städtischen Kläranlagen können diese Kriterien möglicherweise vernachlässigt werden.

  • Wird das Abwasser einer kommunalen Kläranlage zugeführt?

  • Wird das Abwasser normgemäß verarbeitet, um negative Auswirkungen abzumildern?

  • Wird Abwasser/Grauwasser so aufbereitet, dass es keine negativen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung oder die Umwelt hat?

  • Wird recyceltes Grauwasser oder behandeltes Abwasser sicher wiederverwendet?

2.3.8 Abfallmanagement

  • Die Organisation ist verpflichtet, einen Abfallwirtschaftsplan umzusetzen, der das Management von Lebensmitteleinkäufen und Messungen vorsieht, um Feststoffabfälle zu minimieren und sicherzustellen, dass sich die Entsorgung nicht negativ auf die Umwelt auswirkt.

    Die Organisation ist verpflichtet, Materialien nach Möglichkeit wiederzuverwenden und wiederzuverwerten. Hierzu gehört auch die Verwertung organischer Abfälle durch ein Managementprogramm, das beispielsweise Kompostierung, Dünger, Mulchen, Futtermittel und anderes beinhaltet. Am wichtigsten ist es, Materialverbrauch zu minimieren, indem Verpackungen von Materialien berücksichtigt und so weit wie möglich wiederverwendbare Waren anstelle von Einwegartikeln verwendet werden. Wo dies nicht möglich ist, sind wiederverwertbare oder biologisch abbaubare Behälter zu verwenden.

    Hinweis: Die Verbrennung von Abfall gilt generell nicht als bewährtes Verfahren. Dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen, wenn das örtliche Klima oder andere Faktoren die Entsorgung von Abfällen in einer gut geführten Deponie oder in besonderen Verbrennungsanlagen verhindern.

  • Werden Strategien zur Abfallminimierung angewendet?

  • Kommen Wiederverwendungs- und Recycling-Strategien zum Einsatz?

  • Werden Strategien zur Wiederverwendung und zum Recycling von Abfällen umgesetzt?

  • Werden Abfälle auf einer bekannten und offiziellen Deponie entsorgt?

  • Werden Strategien zum Umgang mit Elektro(nik)schrott angewendet?

  • Stellt die Organisation sicher, dass Restmüll ordnungsgemäß entsorgt wird, damit keine negativen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung oder die Umwelt entstehen?

2.4 Handhabung sozialer und kultureller Angelegenheiten

  • Die Organisation muss die sozialen und kulturellen Auswirkungen ihrer Aktivitäten regeln und aktiv soziale und kommunale Entwicklungsinitiativen unterstützen, z. B. in den Bereichen Menschenrechte, Bildung, Gesundheit und sanitäre Einrichtungen.

    Die Versorgung benachbarter Gemeinden mit grundlegenden Diensten, wie Lebensmittel, Wasser, Energie, Gesundheitsdienste oder sanitären Einrichtungen, darf durch die Aktivitäten der Organisation nicht gefährdet werden.

    Die Aktivitäten der Organisation dürfen keine negativen Auswirkungen auf den lokalen Zugang zu Lebensgrundlagen haben, einschließlich der Nutzung von Land- und Wasserressourcen, Wegerechten, Verkehr und Wohnraum.

    Hinweis: Die sozialen und kulturellen Auswirkungen einer Tourismusorganisation müssen umfassend verstanden werden. Jede Gemeinde und Kultur ist einzigartig und kann aufgrund von ihren Eigenheiten auf bestimmte touristische Aktivitäten individuell reagieren: Eine Aktivität mag an einem Ort oder in einer Kultur keine nachteiligen Auswirkungen haben, diese aber anderswo ernsthaft beeinträchtigen. In Städten oder schon lange etablierten Touristenzielen trifft dieser Aspekt möglicherweise nicht zu.

  • Stellt die Organisation sicher, dass ihre Aktivitäten die Versorgung benachbarter Gemeinden mit Grundnahrungsmitteln und Wasser nicht gefährden?

  • Stellt die Organisation sicher, dass ihre Aktivitäten die Gesundheit und Hygiene benachbarter Gemeinden nicht gefährden?

  • Unterstützt die Organisation aktiv Initiativen für die lokale Infrastruktur und die Entwicklung der sozialen Gemeinschaft?

  • Umfassen die Initiativen Projekte, die sich mit den Auswirkungen des Klimawandels befassen?

  • Umfassen die Initiativen unter anderem Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Hygiene?

  • Stellt die Organisation sicher, dass ihre Aktivitäten den lokalen Zugang zu Lebensgrundlagen, einschließlich zu Boden- und Wasserressourcen, nicht beeinträchtigen?

  • Stellt die Organisation sicher, dass ihre Aktivitäten den Zugang zu Wegerechten und Verkehrsmitteln nicht beeinträchtigen?

  • Stellt die Organisation sicher, dass ihre Aktivitäten den Zugang zu lokalem Wohnraum nicht beeinträchtigen?

2.4.1 Kulturelle Sensibilität

  • Die Organisation legt Wert auf eine betriebliche Tätigkeit, die authentische Elemente traditioneller und zeitgenössischer Kultur beinhaltet, ohne sich nachteilig auf Kultur, Gesellschaft oder kulturelles Erbe vor Ort auszuwirken, und sie handelt in diesem Sinne.

    Die Organisation fördert lokale Gemeinschaften und lokale Besitztümer und respektiert dabei die geistigen Eigentumsrechte lokaler Gemeinschaften und örtliche Gegebenheiten.

  • Sind die negativen Auswirkungen auf die lokalen Kulturen und die Gemeinde bekannt?

  • Werden Strategien zur Minimierung und Abschwächung negativer Auswirkungen eingesetzt?

  • Werden Versorgungsgüter, wo möglich, vor Ort erworben?

  • Werden, wo möglich, lokale Gemeinde-, Kultur-, Sport- und/oder Freizeitaktivitäten unterstützt?

  • Wird die Herstellung und der Verkauf lokaler Handwerkswaren durch die einheimische Bevölkerung gefördert?

  • Erfolgen der Verkauf, der Handel mit oder die Ausstellung von Naturprodukten, Kulturgütern oder archäologischen Artefakten ausschließlich mit den erforderlichen Genehmigungen?

  • Wurde die Grundversorgung der lokalen Bevölkerung (wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßen und Stromversorgung) durch die Errichtung und den Betrieb des touristischen Angebots gefährdet?

  • Stellt die Organisation sicher, dass sie den Zugang der lokalen Bevölkerung zu örtlichem Eigentum, Stätten und Traditionen von historischer, archäologischer, kultureller und spiritueller Bedeutung nicht behindert?

  • Stellt die Organisation sicher, dass sie die Rechte an geistigem Eigentum der lokalen Gemeinschaften respektiert?

  • Werden alle Mitarbeitenden regelmäßig zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Menschenrechtsfragen geschult?

2.4.2 Kultureller Dialog

  • Die Organisation ist verpflichtet, die Rechte und Ambitionen der örtlichen und/oder indigenen Bevölkerung so weit wie möglich zu verstehen, anzuerkennen, zu fördern und positiv auf sie einzugehen, Aktivitäten in indigenen und örtlichen Gemeinschaften müssen mit dem Einverständnis und in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinschaft durchgeführt werden.

    Die Organisation ist verpflichtet, Elemente der lokalen Kunst, der lokalen Architektur oder des lokalen Kulturerbes in ihre betrieblichen Aktivitäten einzubinden, soweit dies möglich und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten angemessen ist, beispielsweise einheimisches Design und einheimische Küche. Dabei wahrt sie die geistigen Eigentumsrechte der örtlichen und/oder indigenen Bevölkerung.

    Hinweis: Idealerweise werden ortansässige einheimische Mitarbeiterinnen in Personal- und Führungspositionen eingestellt und/oder es gibt ein offenes Konsultationsverfahren mit der örtlichen Bevölkerung. Ansatz und Ausmaß des Beitrags zur lokalen und indigenen Gesellschaft hängen vom Umfang und der Art des Tourismusbetriebs ab.

    In Städten oder schon lange etablierten Tourismuszielen trifft dieser Aspekt möglicherweise nicht zu.

  • Werden die Rechte und Bestrebungen der ortsansässigen Bevölkerung verstanden?

  • Werden konkrete Maßnahmen implementiert, um das Bewusstsein, das Verständnis und den Respekt von Gästen für die einheimischen Kulturen und Bräuche zu steigern?

  • Trägt die Organisation so weit wie möglich positiv zu den Bedürfnissen und Bestrebungen der lokalen und/oder indigenen Bevölkerung bei?

  • Stellt die Organisation sicher, dass ihre Planungen und Entwürfe nach Möglichkeit auf lokal angemessenen und nachhaltigen Verfahren und Materialien basieren?

  • Stellt die Organisation sicher, dass beim Bau nach Möglichkeit lokal geeignete und nachhaltige Verfahren und Materialien verwendet werden?

2.4.3 Kulturelles Bewusstsein

  • Die Organisation ist verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft einen Verhaltenskodex aufzustellen. So sollen nachteilige Auswirkungen minimiert und Gäste dafür sensibilisiert werden, dass sie sich beim Besuch kulturell oder historisch sensibler Stätten und/oder indigener Gemeinschaften entsprechend verhalten und nicht gegen lokale Bräuche, Weltanschauungen oder kultureller Aspekte verstoßen.

  • Wurde in Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft ein Verhaltenskodex für Gäste erstellt?

  • Werden spezifische Maßnahmen ergriffen, um das Verständnis und den Respekt von Gästen für einheimische Kulturen und Bräuche zu fördern?

  • Sind möglicherweise beleidigende Verhaltensweisen festgestellt worden und wurden Gäste und Mitarbeiter:innen auf das entsprechende Verhalten hingewiesen?

2.4.4 Beschäftigung lokaler Mitarbeiterinnen

  • Die Organisation ist verpflichtet, der lokalen und indigenen Bevölkerung gleichberechtigte Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten, auch in Führungspositionen, ohne aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder in anderer Weise zu diskriminieren. Mitarbeitenden werden regelmäßig Schulungen, Erfahrungen und Aufstiegsmöglichkeiten geboten.

    Hinweis: So weit wie möglich sollten Entwicklungs- und Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden.
    In Städten oder schon lange etablierten Tourismuszielen ist dieser Aspekt möglicherweise weniger relevant.

  • Werden Einheimische beschäftigt?

  • Werden Einheimische in Managementpositionen beschäftigt?

  • Bietet die Organisation die gleichen Beschäftigungschancen auch für Führungspositionen an, ohne nach Geschlecht, Ethnie, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder sonstigen Aspekten zu diskriminieren?

  • Erhalten Einheimische die gleichen Chancen in Führungspositionen?

  • Erhalten Einheimische die gleichen Beschäftigungschancen?

  • Erhalten Einheimische die gleichen Aufstiegschancen?

2.4.5 Beschäftigung lokaler Mitarbeiterinnen

  • Die Organisation ist verpflichtet, eine Richtlinie umzusetzen, die sicherstellt, dass Arbeitsbeziehungen geschützt, Arbeitsrechte respektiert, sowie ethisch korrekte und nicht ausbeuterische Beschäftigungsbedingungen und Geschäftspraktiken angewendet werden und das Arbeitsumfeld sicher und frei von Belästigungen ist. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigung von Kindern, Jugendlichen, Frauen und lokalen Minderheiten und bezieht sich auch auf wirtschaftliche und sexuelle Ausbeutung.

    Die Organisation ist verpflichtet, Frauen und lokale Minderheiten gleichberechtigt einzustellen (auch in Führungspositionen). Arbeitnehmer:innenrechte werden respektiert und allen Beschäftigten wird ein existenzsichernder Lohn gezahlt.

    Die Organisation versteht die Rechte und Bedürfnisse aller Beschäftigten, unabhängig vom Minoritätenstatus oder der Schutzbedürftigkeit von u. a. Frauen, Menschen mit Behinderung, Kindern, indigenen Völkern, Migrant:innen, Menschen mit erblichem Status (Kaste), Menschen anderer Ethnie, Religionszugehörigkeit oder Kultur sowie jeder anderen schutzbedürftigen Gruppe.

  • Gibt es eine Verpflichtung zu ethischen und nicht-ausbeuterischen Vereinbarungen mit Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Kund:innen?

  • Werden Menschen (einschließlich Kindern und Jugendlichen) in irgendeiner Form sexuell kommerziell ausgebeutet?

  • Besteht ein Ansatz zur partizipatorischen Organisationsführung, der die Mitarbeiter:innen dazu animiert, Beiträge zum Managementkonzept und zur Richtung des Unternehmens zu leisten?

  • Sorgt die Organisation für ein sicheres Arbeitsumfeld?

  • Verfügt die Organisation über eine Richtlinie gegen kommerzielle, sexuelle oder andere Formen von Ausbeutung und Belästigung?

  • Gilt die Richtlinie auch für Kinder, Jugendliche, Frauen, Minderheiten und andere gefährdete Gruppen?

  • Wird die Richtlinie umgesetzt?

  • Verfügt die Organisation über ein Verfahren, das sicherstellt, dass das Alter von Mitarbeitenden überprüft und Kinderarbeit so verhindert wird?

  • Stellt die Organisation sicher, dass ihre Mitarbeitenden mindestens einen existenzsichernden Lohn erhalten?

2.4.6 Einheimische Produkte und Dienstleistungen

  • Die Organisation muss sicherstellen, dass einheimische und fairgehandelte Produkte und Dienstleistungen eingekauft werden, wenn vorhanden. Die Organisation sollte örtlichen Betrieben die Gelegenheit bieten, Produkte, die zur Natur, Geschichte und Kultur der Umgebung passen (einschließlich Lebensmittel und Getränke, Handwerksprodukte, Souvenirs usw.) zu verkaufen.

  • Gibt es eine Einkaufsrichtlinie für die Beschaffung von lokal produzierten Produkten und Dienstleistungen?

  • Wird die Beschaffung nachhaltiger einheimischer Produkte und Dienstleistungen, sofern möglich, vom Unternehmen gefördert?

  • Werden, wenn möglich, Leistungen des „fairen Handels“ eingekauft?

  • Erhalten ansässige Unternehmen die Möglichkeit, eigene Produkte und Dienstleistungen an Ihr Unternehmen zu verkaufen - wie z. B. im Geschenkeladen?

2.5 Management von umweltgefährdenden Stoffen

  • Die Organisation muss gefährliche Stoffe erkennen, lagern, verteilen, transportieren, entsorgen und nutzen, so dass das Risiko eines ökologischen Schadens minimiert wird und örtliche wie internationale Standards eingehalten werden.

    Wo möglich, sollte die Organisation vorzugsweise ökologische Produkte und Dienstleistungen beschaffen.

    Hinweis: Kleine Menge von Produkten, wie Reinigungsprodukte in Haushaltsgrößen, können wie auf dem Etikett angegeben verwahrt und gelagert werden.

  • Gibt es Sicherheitsdatenblätter (MSDS) für alle lagernden potenziell umweltgefährdenden Stoffe (außer wenn diese in kleinen Haushaltsbehältern gelagert werden)?

  • Werden alle umweltgefährdenden Stoffe gemäß der lokalen Vorschriften, internationalen Normen und entsprechend der Sicherheitsdatenblätter (MSDS) aufbewahrt?

  • Wenn umweltgefährdende Stoffe in großen Mengen gelagert werden und ein Auslaufen möglich ist: Stehen vor Ort oder in Reichweite Behälter oder Reinigungsgeräte zur Verfügung?

  • Werden in großen Mengen gelagerte umweltgefährdende Stoffe wie Brennstoffe und Öle in einem doppelwandigen und vorzugsweise überdachten Bereich gelagert?

  • Ist es möglich, in Lagerbereichen umweltgefährdender Stoffe den Bodenabfluss zu versiegeln oder zu verschließen, um ein Auslaufen zu verhindern?

  • Ist gewährleistet, dass die Drainage von Lagerbereichen nicht direkt in die Regenwasserkanäle geleitet wird?

  • Sind die Mitarbeiter:innen (die mit umweltgefährdenden Stoffen arbeiten) über die entsprechende Lagerung und den richtigen Umgang informiert? Dies beinhaltet beispielsweise Schulungen über Lagerung und Handhabung, sowie Wandtafeln am Platz.

  • Gibt es ein Überwachungssystem, um das Auslaufen von Stoffen aus Lagertanks unter der Erde zu verhindern?

  • Falls ja, beschreiben Sie das vorhandene System.

  • Stellt das Unternehmen dem Personal für den Umgang mit Schadstoffen die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung?

  • Wird der Einsatz von Schadstoffen, einschließlich Pestiziden, Farben, Desinfektionsmitteln für Schwimmbecken und Reinigungsmitteln, auf ein Minimum reduziert?

2.5.1 Entsorgung

  • Die Organisation muss sicherstellen, dass umweltgefährdende Stoffe keinen ökologischen Schaden verursachen.

    Es wird häufig übersehen, dass die Entsorgung giftiger und umweltschädigender Abfälle ein großes ökologisches Risiko mit wesentlichen Auswirkungen birgt. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die Entsorgung von Ölabfällen und aller giftigen Chemiebehälter sowie von Abwasser oder Klärschlamm gerichtet werden.

  • Führt das Unternehmen eine Liste mit den umweltgefährdenden Stoffen, die entsorgt werden müssen, einschließlich entsprechender nachhaltiger Entsorgungsmöglichkeiten für jede einzelne Substanz?

2.5.2 Behebung von Schäden durch umweltgefährdende Stoffe

  • Wenn umweltgefährdende Stoffe einen Schaden oder ökologische Beschädigungen der Umwelt verursacht oder soziale oder kulturelle Aspekte beeinträchtigt haben, sollten diese rückgängig gemacht werden und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.

  • Wurde durch Schadstoffe schon einmal ein Schaden verursacht?

  • Falls Ja, beschreiben Sie den Schadensbereich und die Schadensart.

  • Falls ein Schaden durch Schadstoffe entstanden ist, wurde dieser behoben?

  • Falls Ja, beschreiben Sie die Methode der Schadensbehebung.

2.6 Mitarbeiter:innenschulung zum Benchmarking & zur Leistung

  • Das Unternehmen verpflichtet sich, je nach Bedarf für die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter:innen zu sorgen, um den Anforderungen dieses Abschnitts in Bezug auf ihre Aufgaben gerecht zu werden.

  • Hat das Unternehmen hinsichtlich des Abschnitts „Benchmarking & Leistung“ das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen gefördert und Schulungen angeboten, so dass alle Mitarbeiter:innen über ihre arbeitsbezogenen Nachhaltigkeits- & Energieeffizienzanforderungen informiert sind?

  • Sind der:die EarthCheck-Koordinator:in und das Green Team /Nachhaltigkeits-Team entsprechend geschult, um die Anforderungen des Abschnitts "Benchmarking & Leistung" erfüllen zu können?

3. FÜHRUNG

  • Hinweis: Dieser Abschnitt beschreibt die Anforderungen an die Gesetzeskonformität einer Organisation als Teil ihrer Best-Practice-Nachhaltigkeitsleistung. (Hierzu zählen die Einhaltung der örtlichen Bebauungsvorschriften und der Vorschriften für geschützte Gebiete, Kulturerbe sowie die Einhaltung dieser Vorschriften durch „Planung und Bau“.)

3.1 Compliance-Verpflichtungen

  • Die Organisation ist verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen zum rechtmäßigen Betrieb zu kennen und einzuhalten (insbesondere Gesetze zu Menschenrechten, Umwelt, Energie, sozialen und kulturellen Fragen, Qualität, Gesundheit und Sicherheit sowie das Arbeitsrecht). Dies gilt gegebenenfalls auch, aber nicht nur, für Gebiete mit Natur- oder Kulturerbe sowie mit archäologischer Bedeutung.

    Bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen müssen unverzüglich und vorrangig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, einschließlich der umfassenden Meldung an die Aufsichtsbehörden.

  • Hat das Unternehmen Compliance-Verpflichtungen und deren Umsetzung festgelegt?

  • Hält das Unternehmen alle relevanten Gesetze und gesetzlichen Regelungen ein?

  • Wurde innerhalb des letzten Jahres Anklage gegen das Unternehmen erhoben oder kam es zu einem Gerichtsverfahren?

  • Hat das Unternehmen ein Verfahren eingeführt und umgesetzt, um die internen Dokumente und den Konformitätsgrad des Unternehmens mit ihren Compliance-Verpflichtungen abzugleichen, zu genehmigen, zu überprüfen und zu bewerten und die entsprechenden Ergebnisse zu erfassen?

3.1.1 Verzeichnis der gesetzlichen Regelungen

  • Das Unternehmen muss alle anwendbaren regulatorischen Anforderungen in Form eines Gesetzesregisters aufzeichnen und Kopien der aktuellen Genehmigungen, Lizenzen und Vereinbarungen beifügen.

  • Hat das Unternehmen ein umfassendes Rechtsregister erstellt?

  • Führt die Organisation Aufzeichnungen (einschließlich Genehmigungen, Lizenzen, Miet- bzw. Pachtverträgen und Korrespondenzen mit Aufsichtsbehörden), um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachzuweisen?

3.2 Internationale Standards

  • Wenn es keine gesetzlichen Regelungen gibt, an die sich die Organisation halten muss, befolgt sie internationale Standards oder anerkannte Best-Practice-Vorgaben.

  • Hat sich das Unternehmen - wo zutreffend - zur Einhaltung internationaler Normen und/oder zur Umsetzung von Best Practices verpflichtet?

3.3 Risikobewertung

  • Das Unternehmen muss mittels einer dokumentierten Risikobewertung alle tatsächlichen und/oder potenziellen Risiken (Umwelt-, Sozial- und Kulturrisiken) in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Unternehmens einschätzen .

  • Befolgt das Unternehmen ein Verfahren zur Bestimmung von Chancen und Risiken?

  • Verfügt das Unternehmen über eine dokumentierte Risikobeurteilung, um alle tatsächlichen und/oder potenziellen Risiken ermitteln zu können

3.3.1 Umweltaspekte und Auswirkungen

  • Das Unternehmen muss ein Verfahren einführen und pflegen, mit dem es alle Aspekte seiner Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen, die tatsächliche und/oder potenzielle Auswirkungen (ökologische, soziale und kulturelle) haben, hinsichtlich der 10 Leistungsschwerpunkte ermittelt. Die Einschätzung der wesentlichen Aspekte hinsichtlich der 10 Leistungsschwerpunkte erfolgt in Konsultation mit den wichtigsten Stakeholdern. Zu den wichtigsten Stakeholdern können die Bevölkerung vor Ort, lokale Behörden, Naturschutz- und Umweltbehörden sowie nichtstaatliche Erhaltungs- und Naturschutzorganisationen gehören:
    1. Treibhausgasemissionen
    2. Energieeffizienz, Erhaltung und Management
    3. Management von Süßwasserressourcen
    4. Erhaltung von Ökosystemen und Management
    5. Sozial- und Kulturmanagement
    6. Flächennutzungsplanung und -management
    7. Luftreinhaltung
    8. Abwasserentsorgung
    9. Abfallentsorgung
    10. Umweltschädliche Stoffe

    Darüber hinaus müssen dort, wo angemessen, auch wichtige externe Einflüsse identifiziert und potenzielle Auswirkungen bewertet werden.

  • Verfügt das Unternehmen über ein Verfahren zur Ermittlung der 10 wichtigsten Leistungsbereiche?

  • Hat das Unternehmen seine Umweltaspekte und -auswirkungen ermittelt und bewertet, sowie die Risiken und Chancen identifiziert, die mit negativen und positiven Auswirkungen verbunden sind?

  • Sind die wichtigsten externen Einflussfaktoren ermittelt und mögliche Auswirkungen unter Berücksichtigung der Lebenszyklusperspektive bewertet worden?

  • Sind Risiken und Chancen im Hinblick auf den Unternehmenskontext berücksichtigt worden?

  • Werden prüffähige Aufzeichnungen zur Informationserfassung, Leistungsbemessung und Problembehebung aufbewahrt?

  • Sind die wichtigsten Stakeholder ermittelt und zu Rate gezogen worden?

  • Findet mit den wichtigsten Stakeholdern ein kontinuierlicher Austausch zur Identifizierung tatsächlicher und/oder potenzieller Auswirkungen statt?

3.3.2 Wahrscheinlichkeit und Gewichtung

  • Die Organisation muss die Wahrscheinlichkeit und Gewichtung der potenziellen Auswirkungen berücksichtigen, darunter fällt auch die Fähigkeit, Auswirkungen zu verhindern und/oder zu entschärfen, wenn sie eintreten.

  • Konnten durch die Risikobeurteilung die Wahrscheinlichkeit und der Schweregrad potenzieller Auswirkungen bestimmt werden?

  • Wurde bei der Risikobeurteilung die Möglichkeit zur Vorbeugung und/oder Abschwächung von Auswirkungen in Erwägung gezogen, falls diese auftreten sollten?

3.3.3 Standpunkte der Stakeholder

  • Bei der Durchführung einer Risikobewertung muss die Organisation die Meinungen der wichtigen internen und externen Stakeholder einholen und berücksichtigen.

  • Gibt es ein Verfahren zur Bestimmung von und Beratung mit wichtigen Stakeholdern?

  • Sind Risiken und Chancen in Hinblick auf die Bedürfnisse und Erwartungen der interessierten Parteien berücksichtigt worden?

3.3.4 Notfallplanung und Reaktion

  • Die Organisation muss mögliche Unfall- und Notfallsituation kennen, die ökologische, soziale und/oder kulturelle Auswirkungen haben können. Die Organisation sollte über ein Verfahren verfügen, um auf Unfall- und Notfallsituationen zu reagieren und mögliche Auswirkungen zu verhindern und/oder zu lindern.

    Hinweis: Die Risikobewertung muss nicht nur die laufenden, alltäglichen Aktivitäten der Organisation berücksichtigen, sondern auch potenzielle Unfall- und Notfallsituationen.

  • Berücksichtigt die Risikobeurteilung auch potenzielle Notfall- und Unfallsituationen?

  • Hat das Unternehmen Risikovermeidungs- oder -minderungsmaßnahmen entwickelt?

  • Hat das Unternehmen ein Verfahren bzw. mehrere Verfahren eingeführt und umgesetzt, in denen festgelegt ist, wie auf potenzielle Umweltnotfallsituationen reagiert wird?

  • Prüft das Unternehmen das eingeführte Verfahren regelmäßig (z.B. mit Übungen)?

3.3.5 Jährliche Überprüfung

  • Die Organisation ist verpflichtet, die Risikoanalyse jährlich zu prüfen und zu aktualisieren.

  • Ist die Risikoanalyse in den letzten zwölf Monaten überarbeitet und fertiggestellt worden?

  • Gab es Veränderungen im Betrieb, welche in die Risikoanalyse miteinbezogen werden sollten?

3.4 Mitarbeiter:innenschulung zur Führung

  • Das Unternehmen verpflichtet sich, je nach Bedarf für die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter:innen zu sorgen, um den Anforderungen dieses Abschnitts in Bezug auf ihre Aufgaben gerecht zu werden.

  • Hat die Organisation das Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen im Bereich "Führung" gefördert und Schulungen angeboten, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter:innen die für ihre Arbeit relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen kennen?

  • Sind der:die EarthCheck-Koordinator:in und das Green Team/Nachhaltigkeits-Team entsprechend geschult, um die Anforderungen des Abschnitts "Führung" erfüllen zu können?

  • Hat die Organisation alle Mitarbeitenden hinsichtlich wirtschaftlicher und qualitativer Anforderungen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit sensibilisiert und geschult?

  • Hat die Organisation alle Mitarbeitenden hinsichtlich des Managements von Gesundheits- und Sicherheitspraktiken im Zusammenhang mit ihrer Arbeit sensibilisiert und geschult?

4. NACHHALTIGKEITS- & ENERGIEANSATZ

  • Hinweis: Dieser Abschnitt beschreibt die Best-Practice-Kriterien für den langfristigen Nachhaltigkeitsansatz und Energiewirtschaft der Organisation.

    Mit dem Nachhaltigkeits- & Energieansatz steuert und verbessert die Organisation ihre ökologische, energiewirtschaftliche und soziale Leistung insgesamt. Der Ansatz muss die Organisation befähigen, die Ziele ihrer Richtlinie zu erreichen und alle tatsächlichen und potenziellen Risiken anzugehen, die anhand einer Risikobewertung identifiziert wurden. Die Anforderungen dieses Abschnitts sind abhängig von der Komplexität und der Umweltauswirkungen der Organisation.

  • Bitte überprüfen Sie den definierten Auswirkungsgrad in der Dokumentation, die Ihnen von EarthCheck ausgestellt wurde, und fügen Sie eine Erklärung bei, die diese Zuteilung bestätigt. Wirkungskriterien finden Sie im Abschnitt 4.1.1 Umweltauswirkungen des Unternehmensstandards. Bitte beachten Sie, dass der Auswirkungsgrad von Organisationen mit Strand- bzw. Wasserzugang als erheblich eingestuft wird.

4.1 Nachhaltigkeitsmanagementsystem und Ansatz für die Energieeffizienz

  • Die Organisation ist verpflichtet, ein langfristiges Nachhaltigkeitsmanagementsystem und einen langfristigen Ansatz für die Energieeffizienz umzusetzen, zu pflegen und zu überwachen, mit denen die Ziele der Richtlinie erreicht und die ermittelten Risiken angegangen werden können und die gleichzeitig für den Umfang ihrer betrieblichen Tätigkeit geeignet sind.

    Das Nachhaltigkeitsmanagementsystem und der Ansatz für die Energieeffizienz sind in Form eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems und eines Nachhaltigkeits-Aktionsplans zu dokumentieren, die Ziele und Zielvorgaben enthalten und auf alle relevanten Leistungsschwerpunkte, auf alle ökologischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aspekte sowie auf alle Aspekte der Qualität, der Menschenrechte, der Gesundheit und Sicherheit und des Risiko- und Krisenmanagements eingehen und kontinuierliche Verbesserungen fördern. Wenn die Umweltauswirkungen eines Unternehmens als hoch eingestuft werden, ist ein dokumentiertes Umweltmanagementsystem (UMS) und Energiemanagementsystem (EnMS) erforderlich.

    Das Nachhaltigkeitsmanagementsystem (NMS) geht u. a. auf ökologische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte sowie auf Aspekte der Qualität, der Menschenrechte, der Gesundheit und Sicherheit und des Risiko- und Krisenmanagements ein und fördert kontinuierliche Verbesserungen.

  • Hat sich die Organisation dazu verpflichtet, ihre Richtlinie umzusetzen und ihre Ziele und Vorgaben zu erreichen?

  • Hat das Unternehmen klare Vorgaben und Ziele?

  • Verfügt das Unternehmen über ein Verfahren, das die Ziel- und Vorgabeneinhaltung gewährleistet?

  • Werden alle Mitarbeitenden regelmäßig hinsichtlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf das Risiko- und Krisenmanagement geschult?

  • Die Organisation stellt sicher, dass das NMS umgesetzt wird.

  • Berücksichtigt das NMS Umweltaspekte?

  • Berücksichtigt das NMS soziale und kulturelle Aspekte?

  • Berücksichtigt das NMS wirtschaftliche und qualitative Aspekte?

  • Berücksichtigt das NMS die Menschenrechte?

  • Berücksichtigt das NMS Gesundheits- und Sicherheitsaspekte?

  • Berücksichtigt das NMS die Fragen des Risiko- und Krisenmanagements?

  • Trägt das NMS zur kontinuierlichen Verbesserung bei?

4.1.1 Umweltauswirkung

  • Das Unternehmen muss den Grad seiner Auswirkung auf die Umwelt ermitteln, um einen Nachhaltigkeits- und Energieansatz zu dokumentieren, der seinem betrieblichen Tätigkeitsbereich angemessen ist. Wobei:
    a) Tatsächliche und/oder potenzielle ökologische und/oder soziale Auswirkungen vorhanden sind; oder
    b) sich der Standort innerhalb von 500 Metern von einem ökologisch und/oder kulturell sensiblen Gebiet entfernt befindet ; oder
    c) es mehr als 500 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen gibt; oder
    d) über 500 Gästezimmer vorhanden sind (einschließlich des am Standort wohnenden Personals); oder
    e) es Aktivitäten gibt, die mehr als fünf Örtlichkeiten oder Tourstrecken abdecken.

    Die Auswirkung des Unternehmens ist als wesentlich einzustufen; zusätzlich zur Risikobewertung und zum Aktionsplan ist ein dokumentiertes UMS & EnMS erforderlich. Alle anderen Unternehmen werden als geringe Auswirkung eingestuft und benötigen eine Risikobewertung und einen Nachhaltigkeits- & Energieaktionsplan, der alle relevanten Haupt-Performance-Bereiche abdeckt.

    Hinweis: Alle Risikoniveaus müssen von EarthCheck bestätigt werden.

  • Beschäftigt das Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter:innen in Vollzeit??

  • Verfügt das Unternehmen über mehr als 500 Gästezimmer und/oder beinhalten die von Ihrem Unternehmen angebotenen Aktivitäten mehr als fünf Standorte oder Tourenstrecken?

  • Gibt es potenzielle ökologische und/oder soziale Auswirkungen oder ist das Unternehmen in der Nähe von ökologisch und/oder kulturell sensiblen Gebieten angesiedelt?

4.2 Nachhaltigkeits- & Energieaktionsplan

  • Die Organisation ist zur Entwicklung eines Nachhaltigkeits- und Energieaktionsplans verpflichtet, um zu gewährleisten, dass etwaige Risiken ökologischer, sozialer und kultureller Schäden minimiert und Ziele und Vorgaben so festgelegt werden, dass eine verbesserte Performance erreicht werden kann. Der Nachhaltigkeits- und Energieaktionsplan sollte mit der Richtlinie im Einklang stehen und mit der Risikoanalyse verknüpft sein, um eine Harmonisierung und Angleichung an die von der Geschäftsleitung der Organisation eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich der zur kontinuierlichen Verbesserung, zu gewährleisten.

    Hinweis: Der Nachhaltigkeits-Aktionsplan muss neben den Verantwortlichkeiten auch die Mittel und den Zeitrahmen beschreiben, mit denen bzw. in dem die individuellen (quantitativen wie auch qualitativen) Ziele zur Leistungsverbesserung erreicht werden sollen sowie eine Erklärung über die Ergebnisüberprüfung. Der Nachhaltigkeits-Aktionsplan ist mindestens einmal jährlich zu dokumentieren und zu aktualisieren.

  • Hat das Unternehmen einen Nachhaltigkeits- & Energieaktionsplan zum Umgang mit den festgestellten Risiken und Chancen erstellt und zudem ermittelt, wie diese konkret auf das Unternehmen zutreffen?

  • Ist der Nachhaltigkeits- & Energieaktionsplan mit der Risikoanalyse des Unternehmens verbunden?

  • Wird der Nachhaltigkeits- & Energieansatz des Unternehmens jährlich überprüft?

4.2.1 Aufbewahren von Aufzeichnungen

  • Das Unternehmen muss entsprechende Aufzeichnungen, womit die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Standards belegt wird, mindestens drei Jahre lang aufbewahren, einschließlich derjenigen, die sich auf Benchmarking-Bewertungen beziehen.

  • Werden oder wurden Aufzeichnungen in den letzten drei Jahren (oder seit dem ersten Benchmarking) geführt?

4.2.2 Bewertung

  • Die Organisation muss regelmäßig Bewertungen durchführen, um nachzuweisen, dass der langfristige Nachhaltigkeits- & Energieansatz die Anforderungen des Standards adäquat und effektiv erfüllt.

  • Werden die Risikoanalyse und der Nachhaltigkeits- & Energieaktionsplan jährlich überarbeitet und aktualisiert?

  • Wird die Effektivität des Nachhaltigkeits- & Energieansatzes des Unternehmens überprüft?

4.3 Umweltmanagementsystem (UMS) & Energiemanagementsystem (EnMS)

  • Hinweis: Ein Umweltmanagementsystem (UMS) & Energiemanagementsystem (EnMS) ist ein detaillierter Nachhaltigkeits- & Energieansatz, der dazu dient, die sozialen und ökologischen Auswirkungen eines Unternehmens zu steuern und Führungskräften und wesentlichen Stakeholdern Berichte über die Umweltverbesserungsleistung zur Verfügung zu stellen.

    Dieser Abschnitt ist nur für Unternehmen mit wesentlicher Umweltauswirkung anwendbar, die ein dokumentiertes UMS & EnMS benötigen. Unternehmen mit geringer Auswirkung können sich freiwillig für ein UMS & EnMS entscheiden oder sollten zumindest Aspekte innerhalb des UMS & EnMS berücksichtigen, die ihr aktuelles Managementsystem verbessern können. Dies kann die Durchführung von internen Audits einschließen, um das Erreichen der Umwelt-, Energie- und Sozialziele sicherzustellen, sowie ein Verfahren für den Umgang mit Nichtkonformität.

  • Kommt das Top Management der Organisation ihrer Verpflichtung nach Erstellung eines UMS und eines EnMS nach und demonstriert eine effektive Führung kontinuierlicher Verbesserungsprozesse?

  • Hat das Unternehmen in Bezug auf das UMS & EnMS Verantwortlichkeiten und Befugnisse festgelegt?

  • Hat die Organisation angemessene Ressourcen (einschließlich Personal, technologische und finanzielle Ressourcen) für die Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung des UMS & EnMS bereitgestellt?

  • Hat das Unternehmen die notwendigen Schritte unternommen, um die Kompetenzen von Mitarbeiter:innen zu bestimmen, die sich auf die Leistungsfähigkeit des UMS & EnMS auswirken können?

4.3.1 Relevanz von UMS und EnMS

  • Wenn einer Organisation der Status „starke Auswirkungen“ zugeordnet wird, muss diese entsprechend ihres Tätigkeitsgebiets ein dokumentiertes UMS & EnMS einschließlich der Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen entwickeln, implementieren und aufrechterhalten.

  • Hat das Unternehmen die Grenzen und die Anwendbarkeit des Umweltmanagementsystems & Engergiemanagementsystems (UMS & EnMS) festgelegt?

  • Hat das Unternehmen ein Umwelt- & Energiemanagementsystem (UMS & EnMS) eingeführt?

  • Bezieht sich das dokumentierte UMS & EnMS auf alle Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, einschließlich der Aktivitäten, der Produkte und der Dienstleistungen?

4.3.2 Dokumentation von UMS und EnMS

  • Das UMS & EnMS muss alle vorgeschriebenen Dokumente enthalten, die im Unternehmensstandard festgelegt wurden, einschließlich der Richtlinie, der Risikoanalyse und dem Energie- & Nachhaltigkeitsaktionsplan und außerdem:

    a) Die Unternehmensstruktur und die Ressourcen zur Zielerreichung der Richtlinie;
    b) Beschreibung des Geltungsbereichs des UMS & EnMS, seiner Hauptelemente und ihrer Wechselwirkung, einschließlich der dazugehörigen Dokumente; und
    c) Aufzeichnungen, die vom Unternehmen festgelegt werden, um die effektive Planung, Überwachung, Messung, Analyse und Kontrolle der UMS- & EnMS-bezogenen Verfahren zu gewährleisten.

  • Sind die Richtlinie, die Risikoanalyse und der Energie- & Nachhaltigkeitsaktionsplan im UMS & EnMS enthalten?

4.3.3 Betriebliche Kontrollen

  • Die Organisation muss nachweisen, dass sie über dokumentierte Verfahren verfügt, die die Risiken aller erkannten und wesentlichen Auswirkungen verringern.

    Hinweis: Dokumentierte Verfahren können als Arbeitsabläufe, Standardvorgehensweise (SOP, Standard Operating Procedurs) oder anders bezeichnet werden. Arbeitsabläufe können in Text- oder Bildform (z. B. als Ablaufdiagramm) festgehalten werden.

  • Gibt es dokumentierte Verfahren für Betriebsabläufe mit erheblichen Umweltauswirkungen?

  • Hat das Unternehmen die Prozesssteuerung festgelegt, geplant und umgesetzt, um die Anforderungen des UMS & EnMS zu erfüllen?

  • Bedenkt das Unternehmen die Lebenszyklusperspektive indem relevante Umwelt- und Energieauflagen miteinbezogen werden, wenn es um die Beschaffung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sowie um die Kommunikation mit Auftragnehmer:innen und Endverbraucher:innen geht?

4.3.4 Überwachung und Messung

  • Die Organisation muss ihre Leistungen in Bezug auf ihre Richtlinie, ihr Benchmarking, die Verbesserungsziele und die geltenden Gesetze überwachen, analysieren und messen.

  • Hat das Unternehmen Einzelheiten, Methoden und Häufigkeit der betrieblichen Bereiche festgelegt, die überwacht, gemessen, analysiert und bewertet werden müssen, um die Leistung und Wirksamkeit des UMS & EnMS zu ermitteln?

  • Überwacht das Unternehmen seine Leistung im Hinblick auf die festgelegten Verbesserungsziele?

4.3.5 Interne Audits

  • Die Organisation muss nachweisen, dass sie über dokumentierte Verfahren verfügt, die die Risiken aller erkannten und wesentlichen Auswirkungen verringern.

  • Hat das Unternehmen ein internes UMS- & EnMS-Prüfungsprogramm eingerichtet, umgesetzt und gepflegt und dokumentiert die Ergebnisse?

  • Hat die Organisation geeignete Indikatoren für die Überwachung und Messung ihrer Umwelt- und Energieeffizienz identifiziert?

  • Werden die Indikatoren überprüft und gegebenenfalls mit den Umwelt- und Energiebasisdaten verglichen?

4.3.6 Korrigierende und vorbeugende Maßnahmen

  • Die Organisation muss ein Verfahren zum Umgang mit Nonkonformitäten festlegen und angemessene korrigierende und vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen einzuhalten.

  • Verfügt das Unternehmen über ein dokumentiertes Verfahren zum Umgang mit Nichtkonformitäten?

  • Reagiert das Unternehmen effektiv auf festgestellte Nichtkonformitäten und dokumentiert gegebenenfalls Aufzeichnungen hierüber?

4.3.7 Dokumentationskontrolle

  • Die Organisation muss ein Verfahren zur Kontrolle der Dokumente festlegen, die notwendig sind, um nachzuweisen, dass der Standard erfüllt wird.

  • Gibt es ein Verfahren zur Kontrolle der Aufzeichnungen, die als Einhaltungsnachweis des Unternehmesstandards erforderlich sind?

4.3.8 Managementbewertung

  • Das Management muss regelmäßige Bewertungen durchführen, um zu bestimmen, ob der Nachhaltigkeits- & Energieansatz der Organisation die Anforderungen des Standards adäquat und effektiv erfüllt.

  • Hat das Unternehmen eine Managementbewertung des UMS & EnMS durchgeführt?

  • Zeigt das Bewertungsergebnis Möglichkeiten auf, wie das UMS & EnMS in andere Geschäftsprozesse besser integriert werden kann?

  • Sorgt das Unternehmen für eine kontinuierliche Verbesserung des UMS & EnMS zur Steigerung seiner Umweltleistung und seiner Energieeffizienz?

4.4 Mitarbeiter:innenschulung zum Nachhaltigkeitsansatz

  • Das Unternehmen verpflichtet sich, je nach Bedarf für die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter:innen zu sorgen, um den Anforderungen dieses Abschnitts in Bezug auf ihre Aufgaben gerecht zu werden.

  • Hat das Unternehmen das Bewusstsein seiner Mitarbeiter:innen hinsichtlich des Abschnitts „Nachhaltigkeits- & Energieansatz" gefördert und Schulungen angeboten, so dass alle Mitarbeiter:innen über ihre arbeitsbezogenen Nachhaltigkeitsanforderungen informiert sind?

  • Wurden der:die EarthCheck Koordinator:in und das Green-/Nachhaltigkeits-Team entsprechend geschult, um den Anforderungen des Abschnitts „Nachhaltigkeits- & Energieansatz" gerecht zu werden?

5. KOMMUNIKATION

  • Hinweis: Dieser Abschnitt beschreibt die Anforderungen an die Kommunikation der Organisation gegenüber seinen wichtigsten Stakeholdern in Bezug auf Ziele und Vorgaben des ökologischen und sozialen Engagements.

5.1 Richtlinie und Performance

  • Zur Information aller Interessengruppen muss das Unternehmen eine umfassende Kommunikationsstrategie für folgende Bereiche umsetzen:

    • Ökologische, energetische und soziale Nachhaltigkeitsrichtlinie, Programme und Initiativen;
    • Die Nachhaltigkeits- & Energieleistung basierend auf dem EarthCheck Benchmarking-Leistungsbericht;
    • Verbundene Aktivitäten in Folge der Teilnahme am EarthCheck Programm.

    Die öffentlichen Informationen des Unternehmens (einschließlich Werbematerial) müssen korrekt und vollständig sein und dürfen nicht mehr versprechen, als gehalten werden kann. In allen Werbemitteln sollten die Leistungen eines Unternehmens wahrheitsgemäß dargestellt werden, und sie sollten die verantwortungsbewussten und nachhaltigen Strategien widerspiegeln, die das Unternehmen verfolgt. Alle öffentlichen Materialien müssen regelmäßig gepflegt und aktualisiert werden.

    Es ist wichtig, dass alle Stakeholder, einschließlich Management, Mitarbeiter:innen, Kund:inen und die örtliche Bevölkerung, die Ziele und Zielsetzungen des Unternehmens verstehen, einschließlich warum diese wichtig sind und wie sie jeweils in ihrer Funktion einen positiven Beitrag zu den Bemühungen des Unternehmens leisten können.

  • Hat das Unternehmen ein internes und externes Kommunikationsverfahren geplant, umgesetzt und aufrechterhalten, das die Compliance-Verpflichtungen berücksichtigt und das mit den Informationen aus UMS & EnMS/dem Aktionsplan übereinstimmt?

  • Sind die Richtlinie und die Benchmark- oder Zertifizierungsurkunden öffentlich ausgestellt, einschließlich des Hauptbüros oder anderen passenden Orten?

  • Ist den wichtigsten Interessensgruppen ein Exemplar der Richtlinie zukommen gelassen worden?

  • Hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, vor allem in der Werbung genauere Informationen zu vermitteln?

  • Sind die Werbematerialien und die Marketingkommunikation der Organisation transparent?

  • Stellt die Organisation sicher, dass ihre Werbematerialien und ihre Marketingkommunikation nicht mehr versprechen, als sie halten können?

  • Kann Ihr Unternehmen ein Beispiel geben für: <br>1) die Verwendung des EarthCheck Logos in Werbematerialien. <br>2) die Verwendung des EarthCheck Logos in der Printwerbung. <br>3) die Verwendung des EarthCheck Logos in sonstigen Medien (TV, Film, Sozial, etc.)?

  • Werden alle öffentlich einsehbaren Dokumente gepflegt und regelmäßig aktualisiert?

5.2 Kund:innenzufriedenheit

  • Die Organisation sollte über Richtlinien und Verfahren für die Kund:innenzufriedenheit verfügen, zu positivem wie auch negativem Feedback ermutigen und darauf reagieren. Dies gilt auch für Feedback in Bezug auf die Richtlinie der Organisation und die dazugehörigen Leistungsziele, um Kund:innenzufriedenheit sicherzustellen.

    Die Zufriedenheit der Kund:innen wird anhand von Bewertungen oder Feedback ermittelt. Bei Beschwerden werden gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergriffen.

  • Ist eine Verfahrensrichtlinie zum Umgang mit Beschwerden öffentlich einsehbar?

  • Gibt es einen Plan zur Mängelbehebung und werden Mängel, wenn vorhanden, behoben?

  • Wurde um Feedback für das 'Richtlinien' Dokument und das Umwelt- & Energieprogramm gebeten und wurde dieses miteinbezogen?

  • Werden die Daten von allen Kund:innenbeschwerden erfasst?

  • Gibt es eine Richtlinie und ein Verfahren für Kund:innenbewertungen und Feedback?

  • Werden Kund:innenbewertungen und Feedback entsprechend dem Verfahren bearbeitet?

5.3 Pflegen der Aufzeichnungen

  • Das Unternehmen muss über ein Verfahren zur Pflege von Aufzeichnungen von Konsultation und Kommunikation mit den wichtigsten Interessengruppen verfügen. Der Umfang der Aufzeichnungen hängt von der Größenordnung und Komplexität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen ab. Es steht dem Unternehmen frei, zwecks Transparenz, Rechenschaftspflicht, Kontinuität, Konsistenz und Schulung oder zur Unterstützung bei der Rechnungsprüfung zusätzliche Aufzeichnungen zu erstellen.

  • Verfügt die Organisation über ein schriftliches Verfahren zur Führung von Aufzeichnungen?

  • Hat das Unternehmen entsprechend des Standards und wie vom Unternehmen als notwendig erachtet, Aufzeichnungen erstellt, gepflegt und ausreichend kontrolliert?

  • Werden Protokolle von Beratungen mit Interessensgruppen geführt?

5.4 Partizipation fördern

  • Die Organisation fordert die Kund:innen und Lieferant:innen auf, sich in den ökologischen, energetischen und sozialen Programmen der Organisation zu engagieren.

  • Gibt es ein System, das Kund:innen und Lieferant:innen dazu anhält, sich an den Umwelt- und Sozialprogrammen der Organisation zu beteiligen?

  • Sind Hauptlieferant:innen im letzten Jahr kontaktiert worden, und wurde diesen das Engagement der Organisation für das Erreichen von Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und ihr EarthCheck-Engagement erörtert?

5.5 Kund:innen informieren

  • Die Organisation befolgt angemessene Richtlinien für das Management und die Bewerbung von Besuchen in Naturgebieten, um negative Auswirkungen zu minimieren und die Zufriedenheit der Besucher:innen zu maximieren. Sie informiert Kund:innen in angemessener Weise über:
    • die einheimische Kultur, Gebräuche und Lebensweisen;
    • Naturschutzgebiete und Umweltthemen;
    • das angemessene Verhalten der Gäste, wenn sie Naturgebiete, Kulturstätten oder kulturhistorische Standorte besuchen; und
    • die besten Möglichkeiten, um die örtliche Wirtschaft zu unterstützen.

  • Gibt es ein System zur Information der Gäste über die örtliche Kultur und Bräuche? (Dies kann in jeder Form geschehen, z. B. durch Informationen in den Gästezimmern, Kommentare auf einer Tour, Beschilderung usw.)

  • Enthalten die Marketingmaterialien oder Reiseinformationen Erklärungen zu angemessenen Verhaltensweisen beim Besuch von Naturgebieten, lebenden Kulturen und Weltkulturerbstätten?

5.6 Sensibilisierung

  • Das Unternehmen ist verpflichtet, die wichtigsten Stakeholder und interessierte Parteien proaktiv für lokale und globale Umweltfragen zu sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Mitarbeit an der Planung und dem Management von nachhaltigem Tourismus am Reiseziel, wo entsprechende Möglichkeiten bestehen.

    Tipp: Die Organisation sollte in der Sensibilisierung für lokale und globale Umweltfragen bei den wichtigsten Stakeholdern proaktiv handeln.

  • Wurden örtliche Umweltprobleme erkannt und wurden sowohl lokale als auch globale Probleme angegangen, mit mindestens einer interessierten Partei (Tourist:innenen, die lokale Gemeinde, Lieferant:innenen etc.)?

5.7 Vermittlung von Informationen über das natürliche und kulturelle Umfeld

  • Ist die Präsentation der natürlichen und kulturellen Werte der Umgebung ein Schwerpunkt der Organisation?

  • Hilft die Organisation ihren Kund:innen, die regionale Natur und Kultur direkt und persönlich zu erleben, um das Verständnis zu fördern?

5.8 Bildung und Vermittlung von Informationen

  • Stellen die angebotenen Informationen ein klares Thema und eine Geschichte vor, die mit den Werten der Orte, die die Gäste besuchen, verbunden sind und vermitteln sie eine klare Botschaft?

  • Bietet die Organisation ein angemessenes Maß an Informationen über das natürliche und kulturelle Erbe der besuchten Gebiete, indem sie entsprechend qualifizierte Führer:innen einsetzt und sowohl vor als auch während des Erlebnisses genaue Informationen zur Verfügung stellt, um den Bedürfnissen einer breiten Zielgruppe gerecht zu werden (u. a. Nicht-Muttersprachler:innen, Kinder, Bildungsgruppen und Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung)?

  • Werden Niveau, Art und Ort der Informationen so geplant, gestaltet und durchgeführt, dass sie den Interessen, Bedürfnissen und Erwartungen der Kund:innen entsprechen, einschließlich vielfältigster Interpretationsmöglichkeiten, die durch eine Reihe von Techniken vermittelt werden?

5.9 Inhalt von Bildung und Informationsvermittlung

  • Werden die traditionellen Eigentümer:innen und Kulturgruppen, die mit dem Land und Meer verbunden sind, sowie die Verwalter:innen des Ortes gewürdigt und werden die Besucher:innen über die lokalen Regeln und Werte aufgeklärt, sodass klare Verhaltenserwartungen formuliert werden und vermittelt wird, wie Gäste die Kultur, die Umwelt und die alltägliche Lebenspraxis respektieren können?

  • Wurde der Inhalt von Informationsmaterialien und -aktivitäten durch Verweis auf glaubwürdige Quellen auf seine Richtigkeit überprüft und ist er sowohl für den Standort als auch für das Publikum relevant?

  • Verknüpfen die dargebotenen Informationen und Geschichten den Ort mit einem breiteren regionalen und nationalen Kontext und bieten sie Möglichkeiten zur Verknüpfung mit anderen ergänzenden Produkten, um für den Ort und seinen Platz am Reiseziel einen breiteren Kontext zu schaffen?

5.10 Mitarbeiter:innenschulung zur Kommunikation und Vermittlung von Informationen

  • Die Organisation ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die erforderlichen Schulungen erhalten, um die Anforderungen dieses Abschnitts im Hinblick auf ihre Aufgaben zu erfüllen.

  • Hat die Organisation das Bewusstsein für das gesamte Personal im Bereich "Kommunikation" gefördert und Schulungen angeboten, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter:innen die Nachhaltigkeitsanforderungen kennen, die mit ihrer Arbeit verbunden sind?

  • Sind der:die EarthCheck-Koordinator:in und das Green Team/Nachhaltigkeits-Team entsprechend geschult worden, um die Anforderungen des Abschnitts "Kommunikation" erfüllen zu können?

  • Werden alle Mitarbeitenden hinsichtlich Informationsinhalten und -techniken angemessen geschult, um den Bedürfnissen der verschiedenen Kund:innengruppen gerecht zu werden?

  • Beinhaltet die Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen das Thema und die Geschichte des Standorts/der Organisation?

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