FSSC 22000 V6 Audit RuDi SA Zentrale & Werke
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Audit durchgeführt am (Datum)
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Auditiert durch
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Standort
4 Kontext der Organisation
4 Kontext der Organisation
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4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
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Externe und interne Themen, die für den Zweck der Organisation relevant sind und sich auf die beabsichtigten Ergebnisse des LMSMS auswirken können, sind bestimmt.
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Externe und interne Themen werden erkannt, überprüft und aktualisiert.
4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien
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Interessierte Parteien, welche für das LMSMS relevant sind, sind bestimmt.
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Die relevanten Anforderungen dieser interessierten Parteien sind bestimmt.
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Informationen über diese interessierten Par-teien und deren relevanten Anforderungen werden überwacht und überprüft.
4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs des LMSMS
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Grenzen und Anwendbarkeit (Scope) des LMSMS sind festgelegt.
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Bei der Festlegung des Anwendungsbereichs hat die Organisation folgende Aspekte berücksichtigt:<br>- externe und interne Themen (4.1)<br>- die relevanten Anforderungen von interessierten Parteien (4.2).
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Der Anwendungsbereich umfasst die Tätigkeiten, Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen, die sich auf die LMS der Endprodukte auswirken
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Der Anwendungsbereich ist als dokumentierte Information verfügbar und wird aufrechterhalten.
4.4 Managementsystem für Lebensmittelsicherheit
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Es ist ein LMSMS aufgebaut und eingeführt. Es wird aufrechterhalten, aktualisiert und fortlaufend verbessert, einschliesslich der benötigten Prozesse und deren Wechselwirkungen.
5 Führung
5.1 Führung und Verpflichtung
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Die oberste Leitung zeigt Führung und Verpflichtung durch<br>- Vereinbarkeit der LMS-Politik und Ziele des LMSMS mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens<br>- Integration der LMSMS-Anforderungen in die Geschäftsprozesse der Organisation<br>- Sicherstellung der für das LMSMS erforderlichen Ressourcen<br>- Vermittlung der Bedeutung eines wirksamen LMSMS<br>- Vermittlung der Wichtigkeit der Erfüllung der LMSMS-Anforderungen, der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sowie der<br> mit dem Kunden vereinbarten LMS-Anforderungen<br>- Sicherstellung, dass durch Bewertung und Aufrechterhaltung des LMSMS die beabsichtigten Ergebnisse (siehe 4.1) erzielt<br> werden<br>- Anleitung und Unterstützung von Personen, damit diese zur Wirksamkeit des LMSMS beitragen können<br>- Förderung der fortlaufenden Verbesserung<br>- die Unterstützung relevanter Führungskräfte, um deren Führungsrolle in deren Verantwortungsbereich deutlich zu <br> machen.
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Die oberste Leitung hat zur Förderung einer positiven LMS- und Qualitätskultur Ziele als Teil des Managementsystems festgelegt, setzt diese um und hält sie aufrecht. Dabei sind mindestens die folgenden Elemente berücksichtigt:<br>- Kommunikation<br>- Schulung<br>- Rückmeldung und Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br>- Leistungsmessung von bestimmten Aktivitäten, die sich auf die Lebensmittelsicherheit und -qualität auswirken.<br>
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Die Zielsetzung(en) muss (müssen) durch einen dokumentierten Plan für die LMS- und Qualitätskultur mit Ziel- und Zeitvorgaben untermauert werden und in die Managementbewertung und den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung des MS einbezogen werden.
5.2 Politik
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Die oberste Leitung hat eine LMS-Politik festgelegt, setzt diese um und erhält sie aufrecht.
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Die LMS-Politik<br>- ist dem Zweck und dem Kontext der Organisation angemessen<br>- bietet einen Rahmen für die Festlegung und Bewertung von Zielen des LMSMS<br>- enthält eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender LMS-Anforderungen, ein-schliesslich der gesetzlichen und behördlichen<br> Anforderungen sowie der mit dem Kunden vereinbarten LMS-Anforderungen<br>- behandelt die interne und externe Kommunikation<br>- enthält eine Verpflichtung zur fortlaufen-den Verbesserung des QMS<br>- behandelt die Notwendigkeit zur Sicherung von LMS-Kompetenzen.
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Die Organisation hat eine Qualitätspolitik mit Qualitätszielen festgelegt, setzt diese um und erhält sie aufrecht.
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Die Organisation hat eine dokumentierte Politik und Ziele festgelegt, welche die Strategie der Organisation zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und -abfällen innerhalb ihrer Organisation und der entsprechenden Lieferkette detailliert beschreibt.
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Die Organisation stellt sicher, dass die Verfahren zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und -abfällen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, auf dem neuesten Stand gehalten werden und keine negativen Auswirkungen auf die LMS haben.
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Die LMS-Politik<br>- ist als dokumentierte Information verfügbar und wird aufrechterhalten<br>- wird innerhalb der Organisation auf allen Ebenen kommuniziert, verstanden und angewendet<br>- ist für relevante interessierte Parteien verfügbar, soweit angemessen.
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Es wird von der obersten Leitung sichergestellt, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen innerhalb der gesamten Organisation zugewiesen sowie kommuniziert sind und verstanden werden.
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Durch die Zuweisung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse wird sichergestellt, dass<br>- das LMSMS die Anforderungen dieser Norm erfüllt<br>- über die Leistung des LMSMS an die oberste Leitung berichtet wird<br>- die LMS-Gruppe sowie deren Leitung benannt wird<br>- Personen mit definierten Verantwortlichkeiten und mit der Befugnis, Massnahmen einzuleiten und zu dokumentieren, beauftragt<br> werden.<br>
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Die Leitung der LMS-Gruppe ist verantwortlich für<br>- die Sicherstellung, dass das LMSMS er-stellt, verwirklicht, aufrechterhalten und aktualisiert wird<br>- die Führung und Organisation der Einsätze der LMS-Gruppe<br>- die Sicherstellung der relevanten Ausbildung und Schulung der Mitglieder der LMS-Gruppe (siehe 7.2)<br>- das Berichten an die oberste Leitung über die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit des LMSMS.
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Alle Mitarbeitenden sind verantwortlich, LMS-Probleme an bestimmte Ansprechpersonen zu melden.
6 Planung
6.1 Massnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
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Bei Planungen für das LMSMS berücksichtigt die Organisation die unter 4.1 genannten Themen und die unter 4.2 und 4.3 genannten Anforderungen und bestimmt die Chancen und Risiken.
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Die Planung stellt sicher, dass<br>- das LMSMS die beabsichtigten Ergebnisse erzielen kann<br>- erwünschte Auswirkungen gefördert wer-den<br>- unerwünschte Auswirkungen verhindert oder verringert werden<br>- fortlaufende Verbesserung erreicht wird.
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Die Organisation plant<br>- Massnahmen zum Umgang mit den Risiken und Chancen<br>- die Integration dieser Massnahmen in die LMSMS-Prozesse<br>- die Bewertung der Wirksamkeit dieser Massnahmen.<br>
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Die von der Organisation eingeleiteten Massnahmen zum Umgang mit Chancen und Risiken stehen in einem angemessenen Verhältnis<br>- zu den Auswirkungen auf die Anforderungen an die LMS<br>- zur Konformität von Lebensmittelerzeugnissen und Dienstleistungen mit Kundenanforderungen<br>- zu Anforderungen interessierter Parteien in der Lebensmittelkette.<br>
6.2 Ziele des Managementsystems für Lebensmittelsicherheit und Planung zu deren Erreichung
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Die Organisation legt LMSMS-Ziele für relevante Funktionen und Ebenen fest.
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Die LMSMS-Ziele<br>- stehen im Einklang mit der LMS-Politik<br>- sind messbar (sofern machbar)<br>- berücksichtigen anwendbare LMS-Anforderungen, einschliesslich der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und der <br> Kundenanforderungen<br>- werden überwacht und verifiziert<br>- werden vermittelt<br>- werden angemessen aufrechterhalten und aktualisiert.
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Es wird dokumentierte Information zu den LMSMS-Zielen aufbewahrt.
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Die Organisation legt bei der Planung zum Erreichen der LMSMS-Ziele Folgendes fest<br>- Massnahmen, erforderliche Ressourcen<br>- Verantwortlichkeiten und Erledigungstermine<br>- Vorgehen zur Bewertung.
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Die Organisation hat in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Endprodukts für alle Produkte und/oder Produktgruppen im Rahmen der Zertifizierung, einschliesslich der Produktfreigabe, die die Qualitätsüberwachung und -prüfung betrifft, Qualitätsparameter festgelegt, setzt diese um und erhält sie aufrecht.
6.3 Planung von Änderungen
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Änderungen am LMSMS, einschliesslich Personaländerungen, müssen in geplanter Weise durchgeführt und mitgeteilt werden.
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Die Organisation berücksichtigt<br>- den Zweck der Änderungen und ihre potenziellen Auswirkungen;<br>- die die Integrität des LMSMS<br>- die Verfügbarkeit von Ressourcen<br>- die Zuweisung oder Neuzuweisung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen.<br>
7 Unterstützung
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7.1 Ressourcen
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Die erforderlichen Ressourcen für den Auf-bau, die Einführung, die Aufrechterhaltung, die Aktualisierung und die fortlaufende Ver-besserung des LMSMS sind bestimmt und bereitgestellt.
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Die Organisation berücksichtigt:<br>- die Fähigkeiten und Beschränkungen bestehender interner Ressourcen<br>- die Notwendigkeit externer Ressourcen
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Die Organisation stellt sicher, dass die für den Betrieb und die Aufrechterhaltung eines wirksamen LMSMS erforderlichen Personen die nötige Kompetenz besitzen.
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Falls für die Entwicklung, Verwirklichung, Anwendung oder Bewertung des LMSMS die Unterstützung externer Fachleute in Anspruch genommen wird, liegen Vereinbarungen oder Verträge, in denen die Verantwortlichkeiten und Befugnisse dieser Fachleute festgelegt sind, als dokumentierte Information vor.
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Die Infrastruktur, welche für die Durchführung der Prozesse und die Erreichung der Konformität von Produkten und Dienstleistungen erforderlich ist, ist bestimmt, bereit-gestellt und wird aufrechterhalten.
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Die Organisation stellt die Ressourcen für die Bestimmung, Einrichtung und Instandhaltung der Arbeitsumgebung bereit, welche für die Erfüllung der LMSMS-Anforderungen erforderlich ist.
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Die Organisation stellt sicher, dass extern entwickelte Elemente des LMSMS (ein-schliesslich PRP, Gefahrenanalyse, Gefahrenabwehrplan)<br>- in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm entwickelt werden<br>- auf die Standorte, Prozesse und Produkte der Organisation anwendbar sind<br>- von der LMS-Gruppe speziell an die Prozesse und Produkte der Organisation abgepasst werden<br>- nach den Anforderungen dieser Norm verwirklicht, aufrechterhalten und aktualisiert werden<br>- als dokumentierte Information aufbewahrt werden.
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Die Organisation stellt sicher, dass<br>- Kriterien für die Beurteilung, Auswahl, Leistungsüberwachung und Neubeurteilung externer Anbieter von Prozessen, Produkten <br> und/oder Dienstleistungen aufgestellt und angewendet werden<br>- Anforderungen den externen Anbietern in angemessener Weise mitgeteilt werden<br>- extern bereitgestellte Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen die Fähigkeit der Organisation, die Anforderungen des LMSMS <br> kontinuierlich zu erfüllen, nicht beeinträchtigen<br>- dokumentierte Information zu diesen Tätigkeiten und zu nach Bewertungen erforderlichen Massnahmen aufbewahrt werden.
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Wenn Laboranalysedienstleistungen für die Verifizierung und/oder Validierung der LMS in Anspruch genommen werden, stellt die Organisation sicher, dass diese von einem kompetenten Labor (intern oder extern) durchgeführt werden. Das Labor ist in der Lage, präzise und wiederholbare Testergebnisse unter Verwendung validierter Testmethoden und bewährter Praktiken zu erzielen (z. B. erfolgreiche Teilnahme an Eignungsprüfungen, behördlich genehmigten Programmen oder Akkreditierung nach internationalen Normen wie ISO 17025).
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Die Organisation hat ein Verfahren zur Überprüfung der Spezifikationen von Rohstoffen und Fertigerzeugnissen eingeführt, umgesetzt und erhält dieses aufrecht, um die kontinuierliche Einhaltung der LMS-, Qualitäts-, Rechts- und Kundenanforderungen sicherzustellen.
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Die Organisation hat Kriterien für die Verwendung von recycelten Verpackungen als Rohmaterial für die Herstellung von fertigem Verpackungsmaterial festgelegt und stellt sicher, dass die einschlägigen gesetzlichen und kundenspezifischen Anforderungen erfüllt werden.
7.2 Kompetenzen
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Die erforderlichen Kompetenzen für Personen (einschliesslich externe Anbieter), welche unter der Aufsicht der Organisation LMS-relevante Tätigkeiten verrichten, sind festgelegt.
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Es ist sichergestellt, dass diese Personen (siehe 7.2 a, einschliesslich der LMS-Gruppe und Personen, die für die Umsetzung des Gefahrenabwehrplans verantwortlich sind) auf der Basis von angemessener Ausbildung, Schulung und/oder Erfahrung kompetent sind.
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Es ist sichergestellt, dass die LMS-Gruppe sowohl über fachübergreifende Kenntnisse als auch über Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung des LMSMS verfügt (ein-schliesslich u. a. den Produkten, Prozessen, Einrichtungen und Gefahren für die LMS der Organisation im Anwendungsbereich des LMSMS).
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Es werden, wenn erforderlich, Massnahmen eingeleitet, um die benötigte Kompetenz zu erwerben, die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen wird bewertet.
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Angemessene dokumentierte Information wird als Kompetenznachweis aufbewahrt.
7.3 Bewusstsein
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Die Organisation stellt sicher, dass Personen, die unter Aufsicht der Organisation Tätigkeiten verrichten, sich Folgendem bewusst sind:<br>- der LMS-Politik<br>- der für ihre Aufgaben relevanten LMSMS-Ziele<br>- ihres persönlichen Beitrags zur Wirksamkeit des LMSMS, einschliesslich einer verbesserten Leistung in Bezug auf die LMS<br>- der Konsequenzen einer Nichterfüllung der LMSMS-Anforderungen.<br>
7.4 Kommunikation
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Die Anforderungen an die für das LMSMS relevante interne und externe Kommunikation sind festgelegt (wer kommuniziert wo-rüber, wann, mit wem und wie).
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Die Organisation stellt sicher, dass die Anforderungen einer effektiven Kommunikation von allen Personen verstanden wird, deren Tätigkeit einen Einfluss auf die LMS hat.
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Die Organisation stellt sicher, dass genügend Informationen extern mitgeteilt werden und für interessierte Parteien in der <br>Lebensmittelkette verfügbar sind.
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Eine wirksame Kommunikation ist eingerichtet, umgesetzt und wird aufrechterhalten, und zwar mit<br>- externen Anbietern und Auftragnehmern<br>- Kunden und/oder Verbrauchern, hinsichtlich<br>- Produktinformationen bzgl. LMS, um Handhabung, Auslage, Lagerung, Vorbereitung, Vertrieb und Nutzung des Produkts in der <br> Lebensmittelkette oder durch den Verbraucher zu er-möglichen<br>- erkannte LMS-Gefahren; die von anderen Organisationen in der Lebens-mittelkette und/oder den Verbrauchern gelenkt werden <br> müssen<br>- vertraglichen Vereinbarungen, Anfragen und Aufträgen, einschliesslich aller Änderungen<br>- Kunden und/oder Verbraucherfeed-back, einschliesslich Beschwerden<br>- Überwachungsbehörden<br>- andere Organisationen, welche von der Wirksamkeit oder Aktualisierung des LMSMS betroffen sind oder sie beeinflussen.<br>
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Beauftragte Personen verfügen über festgelegte Verantwortlichkeiten und Befugnisse zur Weitergabe von allen die LMS betreffenden Informationen an Aussenstehende
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Durch externe Kommunikation gewonnene Informationen werden, sofern relevant, bei der Managementbewertung (siehe 9.3) und der Aktualisierung des LMSMS (siehe 4.4 und 1.3) berücksichtigt.
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Nachweise über extern gewonnene Informationen werden als dokumentierte Information aufbewahrt.
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Es ist ein effektives System zur Vermittlung von Themen, die einen Einfluss auf die LMS haben, festgelegt, eingeführt und aufrecht-erhalten.
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Zur Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des LMSMS ist sichergestellt, dass die LMS-Gruppe rechtzeitig über Änderungen informiert wird, bei<br>- bestehenden oder neuen Produkten<br>- Rohstoffen, Zutaten und Dienstleistungen<br>- Produktionssystemen und Ausrüstungen<br>- Produktionsräumen, Standorten für Ausrüstungsgegenstände und der Umgebung<br>- Reinigungs- und Desinfektionsprogrammen<br>- Verpackungs-, Lagerungs- und Vertriebssystemen<br>- Kompetenzen und/oder Verteilung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen<br>- geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen<br>- dem Wissen über Gefahren für die LMS und Massnahmen zur Beherrschung<br>- kundenseitigen, brancheninternen und sonstigen Anforderungen, an die sich die Organisation hält<br>- relevanten Anfragen und Mitteilungen von externen interessierten Parteien<br>- Beschwerden und Warnungen, welche auf mit dem Endprodukt verbundene LMS-Gefahren hindeuten<br>- sonstige Bedingungen, die sich auf die LMS auswirken.<br>
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Die LMS-Gruppe stellt sicher, dass die Informationen (siehe 7.4.3 b) bei der Aktualisierung des LMSMS (siehe 4.4 und 1.3) berücksichtigt werden.
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Die oberste Leitung stellt sicher, dass entsprechende Informationen bei der Managementbewertung (siehe 9.3) berücksichtigt werden.
7.5 Dokumentierte Information
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Das LMSMS beinhaltet<br>- die von dieser Norm geforderte dokumentierte Information<br>- dokumentierte Information, welche von der Organisation für die Wirksamkeit des LMSMS als notwendig erachtet wird<br>- dokumentierte Information und Anforderungen an die LMS, welche durch Überwachungsbehörden und Kunden gefordert werden.
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Die Organisation stellt bei der Erstellung und Aktualisierung von dokumentierter Information Folgendes sicher:<br>- angemessene Kennzeichnung und Beschreibung (z. B. Titel, Datum, Autor oder Referenznummer)<br>- angemessenes Format (z. B. Sprache, Softwareversion, Graphiken) und Medium (z. B. Papier, elektronisch)<br>- angemessene Überprüfung und Genehmigung im Hinblick auf Eignung und Angemessenheit.
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Es ist sichergestellt, dass die für das LMSMS erforderliche und von der Norm geforderte dokumentierte Information<br>- in geeigneter Form zur rechten Zeit am rechten Ort verfügbar ist<br>- angemessen geschützt wird (z. B. vor Verlust der Vertraulichkeit, unsachgemässem Gebrauch oder Verlust der Integrität).
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Die Organisation berücksichtigt, falls zutreffend, zur Lenkung der dokumentierten Information folgende Tätigkeiten:<br>- Verteilung, Zugriff, Auffindung und Verwendung<br>- Ablage/Speicherung und Aufbewahrung (einschliesslich Erhaltung der Lesbarkeit)<br>- Überwachung von Änderungen<br>- Aufbewahrung und Verfügung über den weiteren Verbleib.
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Für die Planung und den Betrieb des LMSMS notwendige dokumentierte Information aus externen Quellen ist angemessen gekennzeichnet und gelenkt.
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Dokumentierte Information, die als Nachweis der Konformität aufbewahrt wird, ist vor unbeabsichtigten Änderungen geschützt.
8 Betrieb
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8.1 Betriebliche Planung und Steuerung
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Die zur Erfüllung der Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen und zur Durchführung der Massnahmen gemäss Abschnitt 6 erforderlichen Prozesse sind geplant, eingeführt und gesteuert. Dies beinhaltet die Festlegung der Kriterien für die Prozesse<br>- die Steuerung der Prozesse in Übereinstimmung mit den Kriterien<br>- die Bestimmung des erforderlichen Umfangs der dokumentierten Information, um darauf vertrauen zu können, dass die <br> Prozesse wie geplant ausgeführt wurden.
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Geplante Änderungen werden überwacht. Bei unbeabsichtigten Änderungen werden die Folgen beurteilt und, falls notwendig, Massnahmen ergriffen, um nachteilige Auswirkungen zu vermindern.
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Ausgelagerte Prozesse sind gesteuert (siehe 7.1.6).
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Für neue Produkte und Produktänderungen oder Herstellungsprozessen ist ein Verfahren für Produktdesign und -entwicklung eingerichtet, implementiert sowie aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass sichere und legale Produkte hergestellt werden. Dies muss Folgendes umfassen:<br>- Bewertung der Auswirkungen der Änderung auf das LMSMS unter Berücksichtigung neuer Gefahren für die LMS (inkl. <br> Allergene) und entsprechende Aktualisierung der Gefahrenanalyse<br>- Betrachtung der Auswirkungen auf den Prozessablauf für das neue Produkt und die bestehenden Produkte und <br> Prozesse<br>- Ressourcen- und Schulungsbedarf<br>- Anforderungen an Ausrüstung und Wartung<br>- Bedarf an Produktions- und Haltbarkeitsversuchen zur Überprüfung, ob die Produktformulierung und die Prozesse die <br> Herstellung eines sicheren Produkts sowie die Erfüllung der Kundenanforderungen gewährleisten. Es ist ein Verfahren <br> zur fortlaufenden Überprüfung der Haltbarkeitsdauer in einer risikobasierten Häufigkeit eingeführt.<br>- Wird ein küchenfertiges Produkt hergestellt, sind die auf dem Produktetikett oder der Verpackung angegebenen <br> Kochanweisungen validiert, um die LMS zu gewährleisten.<br>
8.2 Präventivprogramme (PRPs)
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Die Organisation hat ein oder mehrere PRPs aufgebaut, eingeführt, aufrechterhalten und aktualisiert, um die Vermeidung und/oder Reduzierung von Kontaminanten (einschliesslich LMS-Gefahren) in den Produkten, bei der Produktverarbeitung und in der Arbeits-umgebung zu unterstützen.
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Die PRPs sind<br>- bzgl. LMS der Organisation und ihrem Kontext angemessen<br>- auf die Grösse und Art des Betriebes sowie auf die Art der hergestellten/gehandhabten Produkte abgestimmt<br>- über die gesamte Produktion eingeführt, entweder als allgemeine oder als für ein spezifisches Produkt oder eine Produktionslinie <br> gültige Programme<br>- von der LMS-Gruppe freigegeben.
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Bei der Auswahl und/oder Festlegung der PRPs ist sichergestellt, dass die geltenden gesetzlichen, behördlichen und mit dem Kunden vereinbarten Anforderungen identifiziert werden. Die Organisation sollte berücksichtigen:<br>- den anwendbaren Teil der ISO/TS-22002-Reihe<br>- anwendbare Normen, Verfahrensregeln oder Leitlinien.<br>
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Die Organisation berücksichtigt bei der Einführung der PRP folgende Aspekte:<br>- Ausführung und Anordnung von Gebäuden und zugehörigen Versorgungseinrichtungen<br>- Anordnung der Betriebsgebäude, einschliesslich Zoneneinteilung, Arbeitsplätzen und Personaleinrichtungen<br>- Zufuhr von Luft, Wasser und Energie sowie andere Versorgungseinrichtungen<br>- Schädlingsbekämpfung, Abfall- und Abwasserentsorgung sowie unterstützende Leistungen<br>- Eignung der Ausrüstung und deren Zugänglichkeit für Reinigung und Unterhalt<br>- Genehmigung- und Überwachungsprozesse für Zulieferer (z. B. Rohstoffe, Zutaten, Chemikalien und Verpackungsmaterialien)<br>- Warenannahme, Lagerung, Versand, Transport und Handhabung von Produkten<br>- Massnahmen zur Verhinderung von Kreuzkontaminationen<br>- Reinigung und Desinfektion<br>- Personalhygiene<br>- Produktinformationen/Verbraucherbewusstsein<br>- gegebenenfalls andere relevante Aspekte.<br>
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Dokumentierte Information legt die Auswahl, Einführung, Überwachung und Verifizierung der PRPs fest.
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- Die Organisation verfügt über eine Risikobewertung, um den Bedarf und die Art der erforderlichen Fremdkörper- <br> erkennungsausrüstung zu bestimmen. Hält die Organisation keine Fremd-körperdetektionsgeräte für erforderlich, so ist dies <br> zu begründen und zu dokumentieren. Zu den Fremdkörper-erkennungsgeräten gehören Geräte wie Magnete, <br> Metalldetektoren, Röntgengeräte, Filter und Siebe.<br>- Es besteht ein dokumentiertes Verfahren für die Verwaltung und Verwendung der ausgewählten Ausrüstung.<br>- Die Organisation überwacht das Fremdkörpermanagement, einschliesslich den Verfahren für den Umgang mit allen <br> Brüchen, die auf eine mögliche physikalische Kontamination schliessen lassen (z. B. Metall, Keramik, Hartplastik).<br>
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Die Organisation<br>- kontrolliert die Lenkung der Produkte, die an gemeinnützige Organisationen, Mitarbeitende und andere Organisationen <br> gespendet werden, um zu gewährleisten, dass diese Produkte sicher zu konsumieren sind.<br>- hat Verfahren zur Vermeidung von Kontaminationen bei überschüssigen Produkten oder Nebenprodukten, die als <br> Futtermittel/Futtermittel bestimmt sind, eingeführt.<br>
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Bei Verwendung von Transporttankwagen gilt:<br>- Unternehmen, die Tankwagen für den Transport ihres Endprodukts verwenden, verfügen über einen dokumentierten <br> risikobasierten Plan für die Reinigung von Transporttanks. Er berücksichtigt potenzielle Quellen von Kreuzkontaminationen <br> und geeignete Kontrollmass-nahmen, einschliesslich einer Reinigungsvalidierung. Die Sauberkeit des Tankfahrzeugs wird <br> bei der Übernahme des leeren Tankfahrzeugs vor dem Beladen zu beurteilt.<br>- Für Organisationen, die Rohstoffe in Tankwagen entgegennehmen, enthält die Lieferantenvereinbarung zur Gewährleistung <br> der Produktsicherheit und Verhinderung einer Kreuzkontamination mindestens: Validierung der Tankwagenreinigung, <br> Beschränkungen im Zusammenhang mit der vorherigen Verwendung und anwendbare Kontrollmassnahmen für das <br> beförderte Produkt.<br>
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Die Organisation<br>- verfügt über eine dokumentierte Einkaufsspezifikation, die das Hygiene-design, die geltenden gesetzlichen und <br> kundenspezifischen Anforderungen sowie den Verwendungszweck der Produktionseinrichtung, einschliesslich des <br> verarbeiteten Produkts, berücksichtigt. Der Lieferant erbringt vor der Installation den Nachweis, dass die Kaufspezifikation <br> erfüllt wird.<br>- führt ein risikobasiertes Change Management für neue Einrichtungen und/oder Änderungen an bestehenden Einrichtungen <br> ein, einschliesslich des Nachweises der erfolgreichen Inbetriebnahme, dokumentiert es angemessen und setzt es um. <br> Mögliche Auswirkungen auf bestehende Systeme bewertet sowie angemessene Kontrollmassnahmen festgelegt und <br> umgesetzt.<br>
8.3 Rückverfolgbarkeitssystem
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Das Rückverfolgbarkeitssystem ermöglicht, eingehende Lieferungen und die erste Phase des Vertriebswegs des Endprodukts eindeutig zu identifizieren.
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Das Rückverfolgbarkeitssystem berücksichtigt Folgendes:<br>- die Beziehung zwischen den Losen empfangener Materialien, Zutaten und Zwischenprodukten und den Endprodukten<br>- die Wiederverarbeitung von Materialien/ Produkten<br>- der Vertrieb des Endproduktes.
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Es ist sichergestellt, dass die geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und die Kundenanforderungen identifiziert werden.
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Als Nachweis für das Rückverfolgbarkeitssystem wird dokumentierte Information während einer festgelegten Zeit aufbewahrt. Die Organisation verifiziert und prüft die Wirksamkeit des Rückverfolgbarkeitssystems.
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Die Organisation hat Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit definiert und eingeführt, damit die Endprodukte eindeutig identifizierbar sind.
8.4 Notfallbereitschaft und -reaktion
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Die oberste Leitung stellt sicher, dass Ver-fahren der Reaktion auf potenzielle Notfallsituationen oder Vorfälle, die Auswirkungen auf die LMS haben können und die für die Rolle der Organisation in der Lebensmittelkette Relevanz haben, eingeführt sind.
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Es wird dokumentierte Information für die Führung und Steuerung von Notfallsituationen erstellt und aufbewahrt.
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Die Organisation reagiert auf eingetretene Notfallsituationen und Vorfälle, indem<br>- die geltenden gesetzl. und behördlichen Anforderungen identifiziert sind<br>- intern kommuniziert wird<br>- extern kommuniziert wird (z. B. mit Zulieferern, Kunden, zuständige Behörden, Medien)<br>- leitet angemessene Massnahmen zur Minderung der Folgen der Notfallsituation ein<br>- testet die Verfahren regelmässig (sofern durchführbar)<br>- überprüft die dokumentierte Information nach dem Eintreten von Vorfällen, Notfallsituationen oder -übungen und überarbeitet <br> diese gegebenenfalls.
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Die Organisation verfügt über ein Verfahren, die Zertifizierungsstelle innerhalb von 3 Arbeitstagen über den Beginn der unten aufgeführten Ereignisse oder Situationen zu informieren und geeignete Massnahmen als Teil der Notfallbereitschaft umzusetzen:<br>- Schwerwiegende Ereignisse, die sich auf das LMSMS, die Rechtmässigkeit und/oder die Integrität der Zertifizierung <br> auswirken, einschliesslich Bedrohungen für die LMS oder die Integrität der Zertifizierung infolge höherer Gewalt, natürlicher <br> oder vom Menschen verursachter Katastrophen<br> (z. B. Krieg, Streik, Terrorismus, Verbrechen, Überschwemmung, Erdbeben, böswilliges Hacken von Computern usw.).<br>- Ernsthafte Situationen, in denen die Integrität der Zertifizierung gefährdet ist und/oder die Stiftung (FSSC) in Verruf gebracht <br> werden kann. Dazu zählen unter anderem:<br>- öffentliche Ereignisse im Bereich der LMS (z. B. öffentliche Rückrufe, Rücknahmen, Unglücksfälle, lebensmittelbedingte <br> Krankheitsausbrüche usw.);<br>- von den Aufsichtsbehörden aufgrund eines LMS-Problems auferlegte Massnahmen, falls eine zusätzliche Überwachung oder <br> eine Zwangsstilllegung der Produktion erforderlich ist;<br>- Gerichtsverfahren, Strafverfolgung, grobes Fehlverhalten und Fahrlässigkeit;<br>- betrügerische Aktivitäten und Korruption.<br>
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Lieferantenzulassung im Notfall Im Notfall eingesetzte Lieferanten werden bewertet, und deren Produkte erfüllen die Spezifikationen.
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Test Notfallmanagement. Das Verfahren zur Bewältigung von Notfallsituationen ist regelmässig zu testen.
8.5 Gefahrenbewältigung
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Zur Durchführung der Gefahrenanalyse sammelt und aktualisiert die LMS-Gruppe im Vorfeld dokumentierte Information.
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Die dokumentierte Information umfasst mindestens Folgendes:<br>- geltende gesetzliche und behördliche Anforderungen und Kundenanforderungen<br>- die Produkte, Prozesse und Ausrüstung der Organisation<br>- die für das LMSMS relevanten LMS-Gefahren.<br>
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Die Organisation stellt sicher, dass alle geltenden gesetzlichen und behördlichen LMS-Anforderungen für alle Rohstoffe, Zutaten und mit Produkten in Berührung kommenden Materialien identifiziert sind.
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Die Organisation bewahrt in dem zur Durchführung der Gefahrenanalyse (siehe 8.5.2) erforderlichen Umfang dokumentierte<br>Information zu allen Rohstoffen, Zutaten und mit Produkten in Berührung kommenden Materialien auf dies schliesst u. a. Folgendes ein:<br>- biologische, chemische und physikalische Eigenschaften<br>- Zusammensetzung der formulierten Zutaten, einschliesslich Zusatz- und Hilfsstoffen<br>- Ursprung (z. B. tierisch, mineralisch oder pflanzlich)<br>- Ursprungsort (Herkunft)<br>- Produktionsverfahren<br>- Verpackungs- und Auslieferungsverfahren<br>- Lagerungsbedingungen und Haltbarkeitsdauer<br>- Zubereitung und/oder Handhabung vor der Verwendung oder der Verarbeitung<br>- auf die LMS bezogene Annahmekriterien oder Spezifikationen von gekauften Materialien und Zutaten entsprechend <br> deren bestimmungsgemässer Verwendung.<br>
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Die Organisation stellt sicher, dass alle geltenden gesetzlichen und behördlichen LMS-Anforderungen für alle Endprodukte, die zur Produktion bestimmt sind, identifiziert sind.
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Die Organisation bewahrt in dem zur Durchführung der Gefahrenanalyse (siehe 8.5.2) erforderlichen Umfang dokumentierte<br>Information zu allen Merkmalen von Endprodukten auf; dies schliesst, soweit angemessen, Folgendes ein:<br>- Produktname oder ähnliche Bezeichnung<br>- Zusammensetzung<br>- biologische, chemische und physikalische Eigenschaften, die für die LMS relevant sind<br>- vorgesehene Haltbarkeit und Lagerungsbedingungen<br>- Verpackung<br>- die LMS betreffende Kennzeichnung und/oder Anweisungen für die Handhabung, Zubereitung und bestimmungsgemässe <br> Verwendung<br>- Vertriebs- und Lieferverfahren.
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- Die Organisation stellt sicher, dass die Endprodukte gemäss allen geltenden gesetzlichen und behördlichen <br> Anforderungen im Land des beabsichtigten Verkaufs, einschliesslich allergen- und kundenspezifischer Anforderungen, <br> gekennzeichnet sind.<br>- Ist ein Produkt nicht gekennzeichnet, müssen alle relevanten Produkt-informationen zur Verfügung gestellt werden, um die <br> sichere Verwendung des Lebensmittels durch den Kunden oder Verbraucher zu gewährleisten.<br>- Wird auf dem Produktetikett oder der Verpackung eine Angabe z. B. zu Allergenen, Nährwerten, Produktions-methoden, <br> Überwachungsketten, Rohstoffstatus gemacht, bewahrt die Organisation Nachweise für die Validierung der Angabe auf. <br> Zudem sind Verifizierungsverfahren, einschliesslich Rückverfolgbarkeit und Massenbilanz, eingeführt, um die <br> Produktintegrität zu gewährleisten.<br>
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Es sind Verfahren zur Verwaltung der Druckvorlagen und zur Druckkontrolle eingerichtet und in Anwendung, um sicherzustellen, dass das gedruckte Material den geltenden Kunden- und Gesetzesanforderungen entspricht. Mindestens die folgenden Punkte werden abgedeckt: <br>- Freigabe von Standardvorlagen oder Urmustern<br>- Verfahren zur Verwaltung v. Änderungen an Druckvorlagen und Druckspezifika-tionen sowie zur Verwaltung veralteter <br> Druckvorlagen und Druckmaterialien<br>- Freigabe jeder Auflage anhand des vereinbarten Standards oder des Musters<br>- Verfahren zur Erkennung und Identifizierung von Druckfehlern während der Produktion<br>- Verfahren zur wirksamen Trennung unterschiedlicher Druckvarianten<br>- Verfahren zur Verfahren zur Erfassung von jedem nicht verwendeten Druckerzeugnis<br>
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Die Organisation verfügt über spezifische Anforderungen, falls die Verpackung dazu verwendet wird, funktional auf das Lebensmittel einzuwirken (z. B. Verlängerung der Haltbarkeit).<br>
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Kennzeichnung Fertigprodukte:<br>Es wird sichergestellt, dass die Fertigprodukte gemäss den anwendbaren lebensmittelrechtlichen Grundlagen (inkl. Allergene) des Bestimmungslandes gekennzeichnet sind.
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Die bestimmungsgemässe Verwendung, einschliesslich der nach vernünftigem Ermessen zu erwartenden Handhabung des Endproduktes, und jede nicht vorgesehene, aber berechtigterweise zu erwartende falsche Handhabung und Verwendung des Endproduktes werden berücksichtigt und als dokumentierte Information in dem zur Durchführung der Gefahrenanalyse (siehe 8.5.2) erforderlichen Umfang erfasst.
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Gegebenenfalls müssen für jedes Produkt Verbraucher-/Benutzergruppen identifiziert werden. Verbraucher-/Benutzergruppen, die besonders empfindlich auf spezifische LMS-Gefahren reagieren, werden identifiziert.
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Flussdiagramme werden von der LMS-Gruppe für die vom FSMS erfassten Produkte oder Produktkategorien und Prozesse als dokumentierte Information erstellt, aufrechterhalten und aktualisiert.
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Die Flussdiagramme stellen eine graphische Darstellung des Prozesses bereit. Sie werden bei der Durchführung der Gefahrenanalyse als Grundlage für die Bewertung des möglichen Auftretens, Zunehmens, Abnehmens oder der möglichen Einbringung von LMS-Gefahren angewendet.
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Die Flussdiagramme sind klar, genau und für die Durchführung der Gefahrenanalyse ausreichend detailliert. Sie enthalten, wie jeweils anwendbar, folgende Informationen:<br>- Ablauf und Wechselwirkung der Stufen des Betriebsprozesses<br>- alle ausgegliederten Prozesse<br>- die Stellen, an denen Rohstoffe, Zutaten, Hilfsstoffe, Verpackungsmaterialien, Versorgungseinrichtungen und Zwischenprodukte in <br> den Prozessablauf einfliessen<br>- die Orte, an denen eine Aufarbeitung und Verwertung erfolgt<br>- die Orte, an denen End-, Zwischen- und Nebenprodukte abgegeben sowie Abfallstoffe beseitigt werden.
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Die LMS-Gruppe bestätigt die Genauigkeit der Flussdiagramme vor Ort, nimmt Aktualisierungen vor und bewahrt sie als dokumen-tierte Information auf.
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Soweit dies zur Durchführung der Gefahrenanalyse erforderlich ist, beschreibt die LMS-Gruppe Folgendes:<br>- die Anordnung der Betriebsgebäude, einschliesslich Lebensmittelbereiche und Nicht-Lebensmittelbereiche<br>- Verarbeitungsanlagen, Materialien, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, Hilfsstoffe und Materialfluss<br>- bestehende PRPs, Prozessparameter, Massnahmen zur Beherrschung (soweit vorhanden) und/oder die Strenge der Anwendung <br> oder die Verfahren, die auf die LMS einwirken können<br>- externe Anforderungen (z. B. von Überwachungsbehörden oder Kunden), die sich auf die Auswahl und Strenge der Massnahmen <br> zur Beherrschung auswirken können.
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Die Schwankungen, die sich aus erwarteten saisonalen Änderungen oder aus Schichtmustern ergeben, werden gegebenenfalls aufgenommen.
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Die Beschreibungen werden, soweit anwendbar, aktualisiert und als dokumentierte Information aufbewahrt.
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Die LMS-Gruppe führt anhand der Vorinformationen eine Gefahrenanalyse durch, um zu ermitteln, welche Gefahren beherrscht werden müssen. Das Ausmass der Gefahrenbeherrschung stellt die LMS sicher, und falls zweckmässig wird eine Kombination von Massnahmen zur Beherrschung angewendet.
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Der Identifizierung liegt Folgendes zugrunde:<br>- die nach 8.5.1 gesammelten vorläufigen Informationen und Daten<br>- Erfahrung<br>- interne und externe Informationen ein-schliesslich, so weit wie möglich, epidemiologischer, wissenschaftlicher und an-derer <br> historischer Daten<br>- Informationen aus der Lebensmittelkette über LMS-Gefahren im Zusammenhang mit der Sicherheit der Endprodukte, <br> Zwischenprodukte und Lebensmittel zum Zeitpunkt des Verzehrs<br>- gesetzliche, behördliche und Kundenanforderungen.
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Gefahren werden detailliert genug berücksichtigt, sodass eine Gefahrenbewertung und die Auswahl geeigneter Massnahmen zur Beherrschung möglich sind.
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Die Organisation muss die Stufen (z. B. Empfang von Rohstoffen, Verarbeitung, Vertrieb und Lieferung) angeben, bei denen die jeweilige Gefahr für die Lebensmittelsicherheit bestehen, eingebracht werden, sich erhöhen oder andauern kann.
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Bei der Ermittlung der Gefahren berücksichtigt die Organisation Folgendes:<br>- die vor- und nachgelagerten Stufen der Lebensmittelkette<br>- alle Schritte im Flussdiagramm<br>- die für den Prozess genutzten Ausrüstungen, Versorgungseinrichtungen/Dienstleistungen, Prozessumgebung und Personen.
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Die Organisation legt für jede LMS-Gefahr deren annehmbares Mass im Endprodukt fest, wo immer es möglich ist.
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Bei der Festlegung des annehmbaren<br>Masses stellt die Organisation Folgendes sicher:<br>- Identifikation der geltenden gesetzlichen, behördlichen und Kundenanforderungen<br>- Berücksichtigung der bestimmungsgemässen Verwendung von Endprodukten<br>- Berücksichtigung aller sonstiger relevanter Informationen.
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Die Organisation hält hinsichtlich der Festlegung des annehmbaren Masses und zur Rechtfertigung des annehmbaren Masses dokumentierte Information aufrecht.
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Die Organisation führt für jede von ihr identifizierten LMS-Gefahr (es werden alle signifikanten LMS-Gefahren identifiziert) eine Bewertung durch und klärt ab, ob die Vermeidung oder Reduzierung auf ein annehmbares Mass unverzichtbar ist.
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Es wird jede LMS-Gefahr im Hinblick auf folgende Faktoren bewertet:<br>- die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens im Endprodukt vor Anwendung der Mass-nahmen zur Beherrschung<br>- die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung im Verhältnis zur bestimmungsgemässen Verwendung (siehe 8.5.1.4).
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Die verwendete Methodik ist beschrieben, die Ergebnisse der Gefahrenbewertung wird als dokumentierte Information <br>aufrechterhalten.
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Die Organisation wählt auf der Grundlage der Gefahrenbewertung eine geeignete Massnahme oder eine Kombination von Massnahmen zur Beherrschung aus, durch welche die identifizierten signifikanten LMS-Gefahren verhindert oder auf ein festgelegtes annehmbares Mass begrenzt werden.
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Die Organisation muss die ausgewählten Massnahmen zur Beherrschung kategorisieren, um sie entweder als oPRPs oder CCPs zu behandeln.
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Die Kategorisierung erfolgt nach einem systematischen Ansatz. Für jede ausgewählte Massnahme wird Folgendes geprüft: <br>Die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihre Funktion nicht erfüllt, sowie die Schwere der Folgen im Falle, dass sie ihre Funktion nicht erfüllt.
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Die Bewertung beinhaltet Folgendes:<br>- die Auswirkung auf identifizierte signifikante LMS-Gefahren<br>- die Position im Verhältnis zu anderen Beherrschungsmassnahmen;<br>- ob sie spezifisch dazu festgelegt sind und angewendet werden, um die Gefahren auf ein annehmbares Mass zu reduzieren<br>- ob es sich um eine einzelne Massnahme oder einen Teil einer Kombination von Massnahmen zur Beherrschung handelt.
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Der systematische Ansatz schliesst für jede Lenkungsmassnahme eine Machbarkeitsprüfung ein, unter Berücksichtigung folgender Aspekte:<br>- Festlegung messbarer Grenzwerte und/oder messbarer/beobachtbarer Handlungskriterien;<br>- Überwachung zur Erkennung von Fehlfunktionen im Hinblick auf die Einhaltung kritischer Grenzwerte und/oder messbare/ <br> beobachtbare Handlungskriterien<br>- rechtzeitige Anwendung von Korrekturen im Falle einer Fehlfunktion.
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Der Entscheidungsfindungsprozess und die Ergebnisse der Auswahl und Kategorisierung der Beherrschungsmassnahmen werden als dokumentierte Information aufrechterhalten.
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Externe Anforderungen (z. B. gesetzliche, behördliche und Kundenanforderungen), die sich auf die Auswahl und Strenge der <br>Massnahmen zur Beherrschung auswirken können, werden ebenfalls als dokumentierte Information aufrechterhalten.
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Die Organisation verfügt über einen dokumentierten Allergenmanagementplan, der Folgendes umfasst:<br>- Eine Liste aller Allergene, mit denen am Standort umgegangen wird, einschliesslich der Rohstoffe und Endprodukte.<br>- Risikobewertung, die alle potenziellen Quellen von Allergenkreuzkontamination abdeckt.<br>- Identifizierung und Umsetzung von Kontrollmassnahmen zur Verringerung oder Beseitigung des Risikos einer <br> Kreuzkontamination auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikobewertung.<br>- Die Validierung und Überprüfung dieser Kontrollmassnahmen ist durchzuführen und als dokumentierte Information <br> aufzubewahren. Wird im selben Produktionsbereich mehr als ein Produkt mit unterschiedlichen Allergenprofilen <br> hergestellt, sind Verifizierungstests in einer risikobasierten Häufigkeit durchzuführen, z. B. Oberflächenuntersuchungen, <br> Luftproben und/oder Produkttests.<br>- Vorsorge- oder Warnhinweise dürfen nur verwendet werden, wenn das Ergebnis der Risikobewertung eine <br> Kreuzkontamination mit Allergenen als Risiko für den Verbraucher identifiziert, auch wenn alle erforderlichen <br> Kontrollmassnahmen wirksam durchgeführt worden sind. Die Anbringung von Warnhinweisen entbindet die Organisation <br> nicht von der Durchführung der erforderlichen Allergenkontrollmassnahmen oder der Durchführung von <br> Verifizierungstests.<br>- Das gesamte Personal muss eine Schulung zur Sensibilisierung für Allergene und eine spezielle Schulung zu <br> Allergenkontrollmassnahmen in seinem Arbeitsbereich erhalten.<br>- Der Allergenmanagementplan ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen sowie nach jeder wesentlichen Änderung, die <br> sich auf die LMS auswirkt, nach einem öffentlichen Rückruf oder einer Rücknahme eines Produkts durch die Organisation <br> aufgrund eines Allergens/von Allergenen oder wenn Trends in der Industrie eine Kontamination ähnlicher Produkte mit <br> Allergenen zeigen. Die Überprüfung umfasst eine Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Kontrollmassnahmen und <br> des Bedarfs an zusätzlichen Massnahmen. Die Überprüfungsdaten sind als Trend zu betrachten und als Grundlage für die <br> Überprüfung zu verwenden.
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Die LMS-Gruppe validiert, dass die ausgewählten Massnahmen geeignet sind, die vorgesehene Beherrschung der signifikanten LMS-Gefahren zu erreichen. Die Validierung wird durchgeführt, bevor Massnahmen und Kombinationen von Massnahmen in den Gefahrenabwehrplan aufgenommen werden sowie nach allen Änderungen an diesem Plan (siehe 7.4, 1.2 und 1.3).
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Wenn das Validierungsergebnis zeigt, dass die Massnahmen zur Beherrschung nicht geeignet sind, die vorgesehene Beherrschung zu erreichen, muss die LMS-Gruppe die Massnahmen oder die Kombination von Massnahmen modifizieren und neu bewerten.
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Die LMS-Gruppe hält die Validierungsmethodik und den Nachweis bzgl. der Fähigkeit der Massnahmen, die angestrebte Gefahren-beherrschung zu erzielen, als dokumentierte Information aufrecht.
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Es wird ein Gefahrenabwehrplan erstellt, eingeführt und aufrechterhalten.
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Der Gefahrenabwehrplan wird als dokumentierte Information aufrechterhalten und um-fasst für jede Massnahme bei CCPs<br>oder oPRPs die folgenden Informationen:<br>- die an den CCPs oder durch oPRPs zu beherrschenden LMS-Gefahren<br>- Grenzwerte für CCPs oder Handlungskriterien für oPRPs<br>- Überwachungsverfahren<br>- bei Nichteinhaltung der Grenzwerte oder Nichterfüllung von Handlungskriterien einzuleitende Korrekturen<br>- Verantwortlichkeiten und Befugnisse<br>- Überwachungsaufzeichnungen.
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Grenzwerte für CCPs und Handlungskriterien für oPRPs sind festgelegt; die Gründe für die Festlegung werden als dokumentierte Information aufrechterhalten.
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Grenzwerte an den CCPs sind messbar. Durch die Konformität mit Grenzwerten wird sichergestellt, dass das annehmbare Mass nicht überschritten wird.
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Handlungskriterien für oPRPs sind messbar oder beobachtbar. Durch die Konformität mit Handlungskriterien wird sichergestellt, dass das annehmbare Mass nicht überschritten wird.
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Bei jedem CCP wird für jede Massnahme oder Kombination von Massnahmen ein Überwachungssystem eingerichtet, um jede Nichteinhaltung eines Grenzwertes zu erkennen. Das System schliesst alle planmässigen Messungen bezogen auf die Grenzwerte ein.
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Bei jedem oPRP wird für die Massnahme zur Beherrschung oder Kombination von Massnahmen ein Überwachungssystem eingerichtet, mit dem sich erkennen lässt, ob die Erfüllung des Handlungskriteriums fehlgeschlagen ist.
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Das Überwachungssystem für jeden CCP und für jedes oPRP umfasst dokumentierte Information, u. a. über:<br>- Messungen oder Beobachtungen, die innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens Ergebnisse liefern<br>- verwendete Überwachungsverfahren oder -geräte<br>- die anwendbaren Kalibrierverfahren oder, für oPRPs, gleichwertige Verfahren zur Verifizierung von zuverlässigen Messungen oder <br> Beobachtungen (siehe 8.7)<br>- die Überwachungsfrequenz<br>- die Überwachungsergebnisse<br>- Verantwortlichkeiten und Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung<br>- Verantwortlichkeiten und Befugnisse im Zusammenhang mit der Bewertung der Überwachungsergebnisse.
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Bei jedem CCP ist durch das Überwachungsverfahren und die Häufigkeit der Überwachung sichergestellt, dass jede Nichteinhaltung von Grenzwerten rechtzeitig erkannt wird, um eine zeitnahe Isolierung und Bewertung des Produkts zu ermöglichen (siehe 8.9.4).
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Für jedes oPRP steht das Überwachungsverfahren und die Häufigkeit der Überwachung in einem angemessenen Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Arbeitsweise und Schwere der Folgen.
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Wenn die Überwachung eines oPRP auf subjektiven, aus Beobachtung gewonnenen Daten basiert (z. B. Sichtprüfung), wird das Verfahren durch Anweisungen oder Spezifikationen unterstützt.
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Die Organisation legt Korrekturen (siehe 8.9.2) und Korrekturmassnahmen (siehe 8.9.3) fest, die vorzunehmen sind, wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden oder ein Handlungskriterium nicht erfüllt ist.
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Die Organisation stellt sicher, dass<br>- die potenziell unsicheren Produkte nicht freigegeben werden (siehe 8.9.4)<br>- die Ursache der Nonkonformität festgestellt wird<br>- die beim CCP oder im oPRP überwachten Parameter wieder innerhalb der Grenzwerte liegen oder die Handlungskriterien wieder <br> erfüllt sind<br>- eine erneute Überschreitung verhindert wird.<br>
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Die Organisation führt Korrekturen nach 8.9.2 und Korrekturmassnahmen nach 8.9.3 durch.
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Die Organisation verwirklicht den Gefahrenabwehrplan und hält ihn aufrecht. Der Nachweis der Verwirklichung wird als <br>dokumentierte Information aufbewahrt.
8.6 Aktualisierung der Informationen, die die PRPs und den Gefahrenabwehrplan spezifizieren
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Nach der Einführung des Gefahrenabwehr-planes aktualisiert die Organisation gegebenenfalls folgende Informationen:<br>- Eigenschaften der Rohstoffe, Zutaten und mit Produkten in Berührung kommenden Materialien<br>- Eigenschaften der Endprodukte<br>- bestimmungsgemässe Verwendung<br>- Flussdiagramme und Beschreibungen der Prozesse und der Prozessumgebung.<br><br>Die Organisation stellt sicher, dass der Gefahrenabwehrplan und/oder die PRPs auf dem aktuellen Stand sind.
8.7 Steuerung von Überwachung und Messung
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Die Organisation weist nach, dass die fest-gelegten Überwachungs- und Messverfahren und eingesetzten Geräte für die <br>Überwachungs- und Messaktivitäten im Zusammenhang mit den PRPs und dem Gefahrenabwehrplan geeignet sind.
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Die verwendeten Überwachungs- und Messgeräte werden<br>- in festgelegten Zeitabständen vor der Benutzung kalibriert oder verifiziert<br>- bei Bedarf ein- oder nachjustiert<br>- identifiziert, um den Kalibrierungsstatus bestimmen zu können<br>- vor Justierungen, die zu ungültigen Messergebnissen führen würden, geschützt<br>- vor Beschädigung und Güteminderung geschützt.
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Die Ergebnisse der Kalibrierung und Verifizierung werden als dokumentierte Information aufbewahrt. Die Kalibrierung sämtlicher Geräte ist auf internationale oder nationale Prüfnormen rückführbar. Falls es keine Normen gibt, wird in Form dokumentierter Information festgehalten, auf welcher Grundlage die Kalibrierung oder Verifizierung basiert.
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Die Organisation beurteilt die Validität der vorherigen Messergebnisse beurteilen, wenn festgestellt wird, dass die Messeinrichtung oder Prozessumgebung nicht den Anforderungen entspricht. Es werden im Hinblick auf die Messeinrichtung oder Prozessumgebung und sämtliche durch die Nonkonformität betroffenen Produkte geeignete Massnahmen getroffen. Die Bewertung und resultierende Massnahme wird als dokumentierte Information aufrechterhalten.
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Für die Überwachung und Messung im Rahmen des FSMS verwendete Software wird vor dem Gebrauch von der Organisation, vom Softwarezulieferer oder von einer dritten Partei validiert. Dokumentierte Information zu Validierungstätigkeiten wird von der Organisation aufrechterhalten, und die Software wird fristgerecht aktualisiert.
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Änderungen, einschliesslich Softwarekonfiguration/Modifikationen an handelsüblicher Standard-Software, werden genehmigt, <br>dokumentiert und vor der Umsetzung geprüft.
8.8 Verifizierung in Bezug auf PRPs und den Gefahrenabwehrplan
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Die Organisation legt Verifizierungsmassnahmen fest, führt sie durch und hält sie aufrecht. Bei der Planung der Verifizie-rungsmassnahmen werden der Zweck, die Verfahren, Frequenzen und Verantwortlichkeiten festgelegt.
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Durch die Verifizierungsmassnahmen wird bestätigt, dass<br>- die PRPs eingeführt und wirksam sind<br>- der Gefahrenabwehrplan eingeführt und wirksam ist<br>- die Gefahrenausmasse innerhalb der festgelegten annehmbaren Masse liegen<br>- die für die Durchführung der Gefahrenanalyse verwendeten Eingaben aktualisiert werden<br>- andere von der Organisation bestimmte Handlungen durchgeführt werden und wirksam sind.
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Die Organisation stellt sicher, dass die Verifizierungstätigkeiten nicht von der für die Überwachung derselben Tätigkeiten <br>verantwortlichen Person ausgeführt werden.
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Die Verifizierungsergebnisse werden als dokumentierte Information aufbewahrt und bekannt gemacht.
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Wenn die Verifizierung auf der Prüfung von Endproduktproben oder direkten Prozess-proben basiert und solche Proben <br>Nonkonformität mit dem annehmbaren Mass einer LMS-Gefahr (siehe 8.5.2.2) aufweisen, behandelt die Organisation die betroffenen Produktlose als potenziell nicht sicher (siehe 8.9.4.3) und führt Korrekturmassnahmen nach 8.9.3 durch.
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Die Organisation führt regelmässig (z. B. monatlich) Standortinspektionen/PRP-Kontrollen durch, um zu überprüfen, ob der Standort (innen und aussen), die Produktionsumgebung und die Verarbeitungsausrüstung für die Gewährleistung der LMS in einem geeigneten Zustand gehalten werden. Häufigkeit und Inhalt der Standortinspektionen/PRP-Kontrollen sind risikobasiert, mit definierten Stichprobenkriterien und in Verbindung mit der relevanten technischen Spezifikation.
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Die LMS-Gruppe führt eine Analyse der Verifizierungsergebnisse durch, die als Eingabe für die Leistungsprüfung des LMSMS verwendet wird (siehe 9.1.2).
8.9 Lenkung von nicht konformen Produkten und Prozessen
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Die Organisation stellt sicher, dass die durch die Überwachung der oPRPs und CCPs gewonnenen Daten von dazu benannten Personen, die über ausreichende Kenntnisse und Befugnisse verfügen, um Korrekturen und Korrekturmassnahmen einzuleiten, beurteilt werden.
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Die Organisation stellt sicher, dass bei Nichteinhaltung von Grenzwerten bei den CCPs oder bei Nichterfüllung von Handlungskriterien für oPRPs die betroffenen Produkte hinsichtlich ihrer Verwendung und Freigabe identifiziert und gelenkt werden.
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Dokumentierte Information wird erstellt, aufrechterhalten und aktualisiert und enthält folgende Angaben:<br>- ein Verfahren der Identifizierung, Bewertung und Korrektur für betroffene Produkte, um deren ordnungsgemässe Handhabung <br> sicherzustellen<br>- Vorkehrungen für die Überprüfung der durchgeführten Korrekturen.<br>
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Wenn Grenzwerte an den CCPs nicht eingehalten werden, werden die betroffenen Produkte identifiziert und als potenziell nicht sichere Produkte (siehe 8.9.4) eingestuft.
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Bei Nichterfüllung von Handlungskriterien für ein ORPR werden folgende Massnahmen durchgeführt:<br>- Bestimmung der Folgen dieses Fehlers in Bezug auf die LMS<br>- Feststellung der Fehlerursachen<br>- Identifizierung der betroffenen Produkte und Handhabung gem. 8.9.4.
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Zur Beschreibung der bei nicht konformen Produkten und Prozessen durchgeführten Korrekturen wird dokumentierte Information aufbewahrt, einschliesslich:<br>- der Art der Nonkonformität<br>- der Fehlerursachen<br>- der Auswirkungen der Nonkonformität.
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Wenn Grenzwerte bei den CCPs nicht ein-gehalten oder Handlungskriterien bei oPRPs nicht erfüllt werden, wird die Notwendigkeit von Korrekturmassnahmen bewertet.
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Es wird dokumentierte Information erstellt und aufrechterhalten, in welcher geeignete Massnahmen für die Ursachenanalyse und Beseitigung von Nonkonformitäten festgelegt sind, um ein erneutes Auftreten zu verhindern und den Prozess nach der Identifizierung einer Nonkonformität wieder zu beherrschen.
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Diese Massnahmen umfassen das<br>- Prüfen von Nonkonformitäten, die im Rahmen von Kunden- und/oder Verbraucherbeschwerden und/oder behördlichen <br> Inspektionsberichten aufgedeckt wurden<br>- Prüfen von Trends bei Überwachungsergebnissen, die auf ein Nachlassen der Beherrschung hindeuten können<br>- Bestimmen der Ursachen der Nonkonformität<br>- Bestimmen und Durchführen von Massnahmen, um sicherzustellen, dass Nonkonformitäten nicht erneut auftreten<br>- Dokumentieren der Ergebnisse der durchgeführten Korrekturmassnahmen<br>- Verifizieren der durchgeführten Korrekturmassnahmen, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen.
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Die Organisation bewahrt zu allen Korrekturmassnahmen dokumentierte Information auf.
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Die Organisation trifft Massnahmen, die verhindern, dass potenziell nicht sichere Produkte in die Lebensmittelkette gelangen, es sei denn, sie kann nachweisen, dass<br>- die betreffenden LMS-Gefahren auf das jeweils festgelegte annehmbare Mass verringert wurden<br>- die betreffenden LMS-Gefahren vor dem Eintritt in die Lebensmittelkette auf das jeweils festgelegte annehmbare Mass verringert <br> werden; oder<br>- die betreffenden LMS-Gefahren bei dem Produkt trotz der Nonkonformität immer noch im Bereich der jeweils festgelegten <br> annehmbaren Masse liegen.
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Die Organisation behält als potenziell nicht sicher identifizierte Produkte unter ihrer Kontrolle, bis sie bewertet werden und über ihre weitere Verwendung entschieden wird.
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Falls Produkte, die sich nicht mehr unter der Kontrolle der Organisation befinden, anschliessend als nicht sicher eingestuft werden, benachrichtigt die Organisation die entsprechenden interessierten Parteien und leitet eine Rücknahme/Rückrufaktion ein (siehe 8.9.5).
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Die Lenkungsmassnahmen und die darauf bezogenen Reaktionen der entsprechenden interessierten Parteien sowie die Befugnis zur Handhabung potenziell nicht sicherer Produkte werden als dokumentierte Information aufbewahrt.
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Die Organisation hat ein Produktfreigabeverfahren eingeführt.
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Jedes von der Nonkonformität betroffene Produktlos wird bewertet.
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Produkte, die davon betroffen sind, dass CCP-Grenzwerte nicht eingehalten wurden, werden nicht freigegeben, sondern werden stattdessen nach 8.9.4.3 gehandhabt.
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Produkte, die davon betroffen sind, dass Handlungskriterien für oRPRs nicht erfüllt wurden, werden nur als sicher freigegeben, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:<br>- es wurde auf andere Weise als durch das Überwachungssystem nachgewiesen, dass die Massnahmen zur Beherrschung wirksam <br> waren<br>- es wurde nachgewiesen, dass die kombinierte Wirkung der Massnahmen für dieses spezielle Produkt mit der vorgesehenen <br> Leistung (d. h. den festgelegten annehmbaren Massen) übereinstimmt<br>- durch die Ergebnisse der Probenahmen, Analysen und/oder anderer Verifizierungstätigkeiten wurde nachgewiesen, dass die <br> betroffenen Produkte hinsichtlich der betreffenden LMS-Gefahren den identifizierten annehmbaren Massen entsprechen.
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Die Ergebnisse der Bewertung zur Freigabe von Produkten werden als dokumentierte Information aufbewahrt.
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Produkte, die für eine Freigabe nicht annehmbar sind, werden<br>- inner- oder ausserhalb der Organisation wiederaufbereitet oder weiterverarbeitet, um sicherzustellen, dass die LMS-Gefahr auf ein <br> annehmbares Mass reduziert wird oder<br>- für einen neuen Zweck verwendet, solange die LMS in der Lebensmittelkette nicht beeinträchtigt wird oder<br>- vernichtet und/oder als Abfall entsorgt.
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Es wird dokumentierte Information zur Entsorgung von nicht konformen Produkten, einschliesslich der Identität der Personen mit Genehmigungsbefugnis, aufbewahrt.
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Die Organisation ist in der Lage sein, Rücknahme/Rückrufe von Endproduktlosen, die potenziell als nicht sicher eingestuft wurden, rechtzeitig sicherzustellen, indem sie kompetente Personen ernennt, die befugt sind, Rücknahmen/Rückrufe einzuleiten und durchzuführen.
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Es wird dokumentierte Information erstellt und aufrechterhalten, mit folgenden Angaben:<br>- Benachrichtigung der entsprechenden interessierten Parteien (z. B. Überwachungsbehörden, Kunden und/oder Verbraucher)<br>- Handhabung von zurückgenommenen/zurückgerufenen Produkten sowie von noch gelagerten Produkten<br>- Durchführung der zu treffenden Mass-nahmen.<br>
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Zurückgenommene/zurückgerufene Produkte und noch gelagerte Endprodukte werden gesichert oder unter der Kontrolle der Orga-nisation gehalten, bis sie in Übereinstimmung mit 8.9.4.3 gehandhabt werden.
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Ursache, Ausmass und Ergebnis einer Rücknahme/eines Rückrufs werden als dokumentierte Information aufbewahrt und an die oberste Leitung als Eingabe für die Managementbewertung berichtet (siehe 9.3).
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Die Organisation verifiziert die Umsetzung und Wirksamkeit von Rücknahmen/Rückrufen durch die Anwendung entsprechender Verfahren (z. B. Probe- oder Übungslauf einer Rücknahme/eines Rückrufs) und bewahrt dokumentierte Information auf.
9 Bewertung der Leistung
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9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
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Die Organisation bestimmt<br>- was überwacht und gemessen werden muss<br>- die Verfahren zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, sofern zutreffend, um gültige Ergebnisse sicherzustellen<br>- wann die Überwachung und Messung durchzuführen ist<br>- wann die Ergebnisse der Überwachung und Messung zu analysieren und zu bewerten sind<br>- von wem die Ergebnisse der Überwachung und Messung zu analysieren und zu bewerten sind.<br>
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Es sind Verfahren zur Mengenkontrolle (Stückzahl, Gewicht und Volumen) festgelegt und umgesetzt, um sicherzustellen, dass die Produkte den geltenden Kunden- und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört auch ein Programm zur Kalibrierung und Überprüfung der für die Qualitäts- und Mengenkontrolle verwendeten Prüfmittel.
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Es sind Verfahren für das Anfahren und Umrüsten der Linie festgelegen und umgesetzt, welche sicherstellen, dass die Produkte, einschliesslich Verpackung und Etikettierung, den geltenden Kunden- und Gesetzesanforderungen entsprechen. Dazu gehören auch Kontrollen, die sicherstellen, dass Etiketten und Verpackung des vorherigen Produkts von der Linie entfernt wurden.
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Die Organisation bewertet die Leistung und die Wirksamkeit des LMSMS.
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Die Organisation bewahrt geeignete dokumentierte Information als Nachweis der Ergebnisse (siehe 9.1.1 a) auf.
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Die Organisation analysiert und bewertet geeignete Daten und Informationen, die sich aus der Überwachung und Messung ergeben, einschliesslich der Ergebnisse der Verifizierungstätigkeiten im Zusammenhang mit den PRPs und dem Gefahrenabwehrplan (siehe 8.8 und 8.5.4), den internen (sie-he 9.2) und externen Audits.
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Die Analyse wird ausgeführt, um<br>- zu bestätigen, dass die Gesamtleistung des Systems mit den Sollvorgaben und den von der Organisation festgelegten<br> Anforderungen an das LMSMS übereinstimmt<br>- die Notwendigkeit einer Aktualisierung oder Verbesserung des LMSMS zu ermitteln<br>- Trends zu identifizieren, die auf das häufigere Auftreten von potenziell nicht sicheren Produkten oder Prozessfehlern hinweisen<br>- Planungsinformationen für das interne Auditprogramm im Hinblick auf den Status und die Wichtigkeit der zu auditierenden <br> Bereiche zu gewinnen<br>- um nachzuweisen, dass Korrekturen und Korrekturmassnahmen wirksam sind.
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Die Ergebnisse der Analyse und daraus resultierenden Massnahmen werden als dokumentierte Information aufbewahrt. Die Ergebnisse werden der obersten Leitung als Eingabe für die Managementbewertung (siehe 9.3) berichtet sowie zur Aktualisierung des LMSMS verwendet (siehe 10.3).
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Die Organisation führt Analysen durch und bewertet die Qualitätsparameter wie unter wie unter 6.2.2 b definiert.
9.2 Internes Audit
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Die Organisation führt in geplanten Abständen interne Audits durch.
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Die internen Audits geben Informationen darüber, ob das LMSMS<br>- die Anforderungen der Organisation an das LMSMS sowie dieser Norm erfüllt<br>- wirksam umgesetzt und aufrechterhalten wird.
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Es werden ein oder mehrere Auditprogramme geplant, erstellt, verwirklicht und aufrechterhalten, einschliesslich Häufigkeit von Audits, Verfahren, Verantwortlichkeiten, Anforderungen an die Planung sowie Berichterstattung.
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Bei der Planung und Umsetzung der Auditprogramme werden berücksichtigt:<br>- Bedeutung der betroffenen Prozesse<br>- Änderungen im LMSMS<br>- Ergebnisse aus Überwachungen, Messungen und vorherigen Audits.
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Die Organisation integriert die in der zusätzlichen Anforderung definierten Qualitätselemente in das interne Auditprogramm.
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Die Organisation<br>- legt für jedes Audit die Auditkriterien sowie den Umfang fest;<br>- wählt kompetente Auditoren aus und führt Audits so durch, dass die Objektivität und Unparteilichkeit des Auditprozesses<br> sichergestellt sind<br>- stellt sicher, dass die Ergebnisse der Audits der LMS-Gruppe und gegenüber der zuständigen Leitung berichtet werden<br>- bewahrt dokumentierte Information als Nachweis der Verwirklichung des Auditprogramms und der Ergebnisse der Audits auf<br>- führt die erforderlichen Korrekturen und Korrekturmassnahmen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durch<br>- bestimmt, ob das LMSMS dem Zweck der LMS-Politik (siehe 5.2) und den Zielen des LMSMS (siehe 6.2) entspricht.
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Folgemassnahmen der Organisation beinhalten die Verifizierung der ergriffenen Massnahmen und die Berichterstattung über die Verifizierungsergebnisse.
9.3 Managementbewertung
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Die oberste Leitung bewertet das LMSMS in geplanten Abständen, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und <br>Wirksamkeit sicherzustellen.
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Die Managementbewertung behandelt Folgendes:<br>- Status von Massnahmen aus vorherigen Managementbewertungen<br>- Veränderungen bei externen und internen Themen, die das LMSMS betreffen, einschliesslich Veränderungen in der Organisation <br> und in deren Kontext (siehe 4.1)<br>- Informationen über die Leistung und Wirksamkeit des LMSMS, einschl. Entwicklungstendenzen bei:<br>- Ergebnissen von Massnahmen zur Systemaktualisierung (siehe 4.4 und 10.3)<br>- Ergebnissen von Überwachungen und Messungen<br>- Analysen der Ergebnisse von Verifizierungstätigkeiten im Zusammen-hang mit PRPs und mit dem Gefahrenabwehrplan <br> (siehe 8.8.2);<br>- Nonkonformitäten und Korrekturmassnahmen;<br>- Auditergebnissen (intern und extern; inkl. behörden- und kundenseitige Überprüfungen)<br>- Leistung externer Anbieter<br>- Umfang, in dem Ziele des LMSMS erreicht wurden<br>- die Angemessenheit von Ressourcen<br>- Wirksamkeit von Massnahmen im Umgang mit Risiken und Chancen (siehe 6.1)<br>- jedes Auftreten von Notfallsituation, Vorfall (siehe 8.4.2) oder Rücknahme/Rückruf (siehe 8.9.5)<br>- durch externe (siehe 7.4.2) und interne (siehe 7.4.3) Kommunikation gewonnene relevante Informationen, einschliesslich Anfragen <br> und Beschwerden interessierter Parteien<br>- Möglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung.<br>
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Die Daten werden so dargestellt, dass die oberste Leitung die Informationen zu den niedergelegten Zielen des LMSMS in<br>Beziehung setzen kann.
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Die Ergebnisse der Bewertungen der Qualitätsparameter fliessen in die Managementreview ein.
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Die Ergebnisse der Managementbewertung enthalten Entscheidungen und Massnahmen hinsichtlich<br>- Verbesserungsmöglichkeiten<br>- Änderungsbedarf des LMSMS<br>- Ressourcenbedarf.<br>
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Es wird dokumentierte Information als Nachweis der Ergebnisse der Managementbewertung aufbewahrt.
10 Verbesserung
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10.1 Nonkonformität und Korrekturmassnahmen
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Wenn eine Nonkonformität auftritt<br>- reagiert die Organisation darauf und<br>- ergreift bei Bedarf Massnahmen zur Überwachung und zur Korrektur<br>- geht mit den Folgen um<br>- bewertet die Notwendigkeit von Massnahmen zur Beseitigung der Ursachen der Nonkonformität, damit diese nicht erneut oder <br> an anderer Stelle auftritt, durch<br>- Überprüfen der Nonkonformität<br>- Bestimmen der Ursachen der Nonkonformität<br>- Bestimmen, ob vergleichbare Nonkonformitäten bestehen oder auftreten könnten<br>- führt jegliche erforderliche Massnahme durch (Korrekturmassnahmen sind den Auswirkungen der aufgetretenen Nonkon- <br> formitäten angemessen)<br>- überprüft die Wirksamkeit jeglicher ergriffener Korrekturmassnahmen<br>- nimmt Änderungen am LMSMS vor, sofern erforderlich.
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Die Organisation bewahrt dokumentierte Information auf als Nachweis<br>- der Art der Nonkonformitäten sowie jeder daraufhin getroffenen Massnahme<br>- der Ergebnisse jeder Korrekturmassnahme
10.2 Fortlaufende Verbesserung
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Die Organisation verbessert fortlaufend die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des LMSMS.
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Die oberste Leitung stellt sicher, dass die Organisation die Wirksamkeit des LMSMS fortlaufend verbessert. Dies geschieht durch Kommunikation (siehe 7.4), Managementbewertung (siehe 9.3), interne Audits (siehe 9.2), die Analyse der Ergebnisse von Verifizierungstätigkeiten (siehe 8.8.2), die Validierung von Massnahmen zur Beherrschung, inkl. Kombinationen von Massnahmen (siehe 8.5.3), Korrekturmassnahmen (siehe 8.9.3) und Aktualisierung des LMSMS (siehe 10.3).
10.3 Aktualisierung des LMSMS
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Die oberste Leitung stellt sicher, dass das LMSMS fortlaufend aktualisiert wird. Um dies zu verwirklichen, muss die LMS-Gruppe in geplanten Zeitabständen das LMSMS bewerten. Die Gruppe wägt ab, ob eine Überprüfung der Gefahrenanalyse (siehe 8.5.2), des bestehenden Gefahrenabwehrplans (siehe 8.5.4) und der festgelegten PRPs (siehe 8.2) erforderlich ist.
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Die Massnahmen zur Aktualisierung basieren auf<br>- Eingaben aus der Kommunikation, sowohl extern als auch intern (siehe 7.4)<br>- Eingaben aus anderen Informationen bezüglich Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des LMSMS<br>- Ergebnissen der Analyse der Resultate von Verifizierungstätigkeiten (siehe 9.1.2)<br>- Ergebnissen der Managementbewertung (siehe 9.3).
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Die Massnahmen zur Aktualisierung des Systems werden als dokumentierte Information aufbewahrt und als Eingabe für die Managementbewertung (siehe 9.3) angegeben werden.
11 Food Defense
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Die Organisation<br>- analysiert und dokumentiert die Food-Defense-Bedrohungen auf der Grundlage einer festgelegten Methodik, um potenzielle <br> Bedrohungen im Zusammenhang mit den Prozessen und Produkten innerhalb des Zertifikatgeltungsbereichs der Organisation <br> zu identifizieren und zu bewerten; und<br>- entwickelt geeignete Massnahmen gegen die wesentlichen Bedrohungen und setzt diese um.
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- Die Organisation verfügt über einen dokumentierten Food-Defense-Plan, der sich auf die Bedrohungsbewertung stützt und in <br> welchem die Gegenmassnahmen und Überprüfungsverfahren festgelegt sind.<br>- Der Food-Defense-Plan ist umgesetzt und wird vom LMSMS unterstützt.<br>- Der Plan entspricht den geltenden Rechtsvorschriften, deckt die Prozesse und Produkte im Zertifikatgeltungs-bereichs der <br> Organisation ab und wird auf dem neuesten Stand gehalten.<br>- Für Kat. F2: Die Organisation stellt zusätzlich zu den oben genannten Punkten sicher, dass ihre Lieferanten über einen Food- <br> Defense-Plan verfügen<br>
12 Food Fraud
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Die Organisation<br>- analysiert und dokumentiert die Food-Defense-Schwachstellen auf der Grundlage einer <br> festgelegten Methodik, um potenzielle <br> Schwachstellen zu ermitteln und zu bewerten; und<br>- entwickelt geeignete Massnahmen gegen relevante Schwachstellen und setzt diese <br> um. Die Analyse muss sich auf die Prozesse <br> und Produkte im Zertifikatgeltungsbereich der Organisation erstrecken.<br>
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- Die Organisation verfügt über einen dokumentierten Food-Fraud-Plan, der sich auf die <br> Bedrohungsbewertung stützt und in welchem die Gegenmassnahmen und <br> Überprüfungsverfahren festgelegt sind.<br>- Der Food-Fraud-Plan ist umgesetzt und wird vom LMSMS unterstützt.<br>- Der Plan entspricht den geltenden Rechtsvorschriften, deckt die Prozesse und <br> Produkte im Zertifikatgeltungsbereichs der Organisation ab und wird auf dem <br> neuesten Stand gehalten.<br>- Für Kat. F2: Die Organisation stellt zusätzlich zu den oben genannten Punkten sicher, <br> dass ihre Lieferanten über einen Plan zur Eindämmung von Food Fraud verfügen.<br>
13 Anforderungen an Organisationen mit Multi-site-Zertifizierung
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Das Management stellt sicher, dass für die zentralen Prozesse ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen und dass die Rollen, Verantwortlichkeiten und Anforderungen für das Management, die internen Auditoren, das technische Personal, das die internen Audits überprüft, und anderes Schlüsselpersonal, das am LMSMS beteiligt ist, klar definiert sind.
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Anforderungen an die internen Audits<br>(zus. Anf. FSSC 22000 Teil 2 Kap. 2.5.15.2; betr. Kat. E, F und G)<br>Die Organisation erfüllt die folgenden Anforderungen an interne Audits:<br>- Es ist von der Zentrale ein internes Auditverfahren und -programm, welches das MS, <br> die Zentralfunktion und alle Standorte abdeckt, eingerichtet. Interne Auditoren sind <br> von den Bereichen, die sie prüfen, unabhängig und von der Zentrale zugewiesen, um <br> die Unparteilichkeit auf Standortebene sicherzustellen.<br>- Das MS, die zentralen Funktionen und alle Standorte werden mind. jährlich oder <br> häufiger auf der Grundlage einer Risikobewertung auditiert.<br>- Interne Auditoren erfüllen mindestens die folgenden Anforderungen, was von der - <br>- Zertifizierungsstelle jährlich im Rahmen des Audits beurteilt wird:<br>- Berufserfahrung: 2 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit in der Lebensmittelindustrie, <br> davon mindestens 1 Jahr in der Organisation<br>- Ausbildung: Abschluss eines Hochschulstudiums oder mindestens 5 Jahre <br> Berufserfahrung in den Bereichen Lebensmittelproduktion oder -herstellung, <br> Transport und Lagerung, Einzelhandel, Inspektion oder Vollzug<br><br>