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Wo und wann müssen PSA getragen werden?

Allgemeine Fragen

  • In welcher Branche ist ihre Firma tätig

  • Wo sehen sie die grössten Gefährdungen in Ihrem Betrieb

  • Wenn Andere Beschreibe:

  • Fragen zu ihren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Im Zusammenhang mit PSA stellen sich vor allem folgende Fragen:

  • Wo und wann müssen PSA getragen werden?
    Welchen Anforderungen müssen die PSA genügen?
    Wie kann sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden die PSA bei der Arbeit konsequent tragen?

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Wer trägt wo, wann, welche PSA?

  • Haben Sie abgeklärt, bei welchen Tätigkeiten Ihre Mitarbeitenden die PSA tragen müssen?

  • Werden geeignete, das heisst auf die vorhandenen Gefährdungen abgestimmte, PSA eingesetzt?

  • Beispiele: Auf die auftretenden Gefahrenstoffe abgestimmte Atemschutzfilter, Schutzbrillenscheiben der richtigen Schutz- stufe usw.

  • Bei welchen Tätigkeiten PSA getragen werden müssen und welche PSA für die auftretenden Gefährdungen geeignet sind, erfahren Sie z. B. aus folgenden Dokumenten und Hilfsmitteln:

  • Checklisten

  • Risikoanalysen, Gefahrenermittlungen

  • Gefahrenstoffblätter

  • Betriebs- und Bedienungsanleitungen

  • Rückfragen beim PSA-Lieferanten

  • Messprotokolle (z. B. bezüglich Lärm, Gefahrenstoffkonzentrationen)

  • Wenn Sie Frage 1 und 2 selber nicht mit Sicherheit abklären können, ist der Beizug eines Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) notwendig. info@hsekruettler.com

  • Führen Sie eine Liste, in der Sie schriftlich festhalten,<br>bei welchen Tätigkeiten (Gefährdungen) welche PSA notwendig sind?

  • Finde hier ein Hilfsmittel

  • Werden den Betriebsangehörigen die nötigen PSA zur Verfügung gestellt?

  • Für PSA hat der Arbeitgeber aufzukommen. (Auch für die Kosten von korrigierten Schutz- brillen, die dauernd getragen werden müssen).

  • Gibt es bezüglich PSA unmissverständliche betriebsinterne Weisungen?

  • Beispiele: Sicherheitsregeln, Hinweis auf Tragobligatorium in den Arbeitsverträgen oder in der Betriebsordnung.

  • Augenschutz benutzen

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  • Gehörschutz benutzen

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  • Schutzhelm benutzen

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  • PSAGA / Absturzsicherung benutzen

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  • Gibt es auch Weisungen für Temporär Beschäftigte und Arbeitnehmende von Drittfirmen, die in Ihrem Betrieb Arbeiten ausführen?

  • Sind Arbeitsplätze, an denen bestimmte PSA zu verwenden sind, mit den entsprechenden Sicherheitszeichen gekennzeichnet?

  • Werden den Neueintretenden bei Arbeitsaufnahme die nötigen PSA abgegeben?

Beschaffung der PSA

  • Informationen zur Beschaffung von PSA erhalten Sie unter: www.sapros.ch (mit Suchsystem und der Möglichkeit, PSA ver- schiedener Lieferanten online zu bestellen)

  • Stellen Sie sicher, dass nur sicherheitskonforme PSA<br>eingesetzt werden?

  • Verlangen Sie von den Lieferanten eine Konformitätserklärung.

  • Wird die Belegschaft bei der Auswahl der PSA mit einbezogen?

  • Durch die Mitwirkung der Betroffenen bei der Auswahl (z. B. Erprobung der PSA) wird die Akzeptanz und Tragdisziplin positiv beeinflusst: Wichtig für die Akzeptanz sind insbesondere Tragkomfort, Aussehen und Anpassungsmöglichkeiten der PSA.

Wartung

  • Werden die zur Verfügung gestellten PSA regelmässig überprüft und in Ordnung gehalten?

  • Gebrauchsanweisungen beachten. Verantwortlichen bestimmen.

  • Haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, beschädigte oder abgenutzte PSA ohne grossen Aufwand zu ersetzen?

  • Wissen die Mitarbeitenden, wo bzw. bei wem sie neue PSA beziehen können?

Instruktion, Information

  • Werden die Betroffenen über die Gefährdungen und die Gründe, warum PSA zu tragen sind, unterrichtet?

  • Bauen Sie diese Instruktionen in die Weiterbildungsplanung ein. Unterstützung finden sie auf www.hsekruettler.com oder nehmen sie direkt Kontakt auf mit info@hsekruettler.com

  • Wird die Belegschaft mindestens einmal im Jahr für Gefährdungen sensibilisiert, die durch Vergessen, Bequemlichkeit und Unterschätzen der Gefahren entstehen?

  • Sind die Betroffenen instruiert in der richtigen Handhabung, Wartung, Pflege und Überprüfung der PSA?

  • Gebrauchs- bzw. Bedienungsanweisungen beachten, Aus- und Weiterbildung planen und durchführen.

  • Kennt die Belegschaft die betriebsinternen Weisungen bezüglich Tragen der PSA?

  • Ist in den Arbeitsanweisungen das Tragen der entsprechenden PSA vorgeschrieben?

Vorbild, Kontrolle

  • Kontrollieren die Vorgesetzten regelmässig das Tragen der PSA?

  • Weitere Hinweise dazu:
    «Das betriebsinterne Sicherheitsaudit» unter www.hsekruettler.com oder kontaktieren sie uns unter info@hsekruettler.com

  • Gehen die Vorgesetzten beim Tragen der PSA mit<br>gutem Beispiel voran?

  • Das Verhalten der Vorgesetzten und des Betriebsinhabers haben auf das Arbeits- und Sicherheitsverhalten der Arbeitnehmenden einen grossen Einfluss. Denn: Vorbild wirkt mehr als Vorschrift.

  • Wird das Tragen der PSA auch bei Temporär- beschäftigten kontrolliert und bei Arbeitnehmenden von Drittfirmen, die in Ihrem Betrieb Arbeiten ausführen?

  • Halten Sie diesen Punkt bei der Arbeits- vergabe schriftlich fest. Weitere Hinweise dazu: «Zusammenarbeit mit Fremdfirmen» info@hsekruettler.com

Massnahmen

  • Wurden Massnahmen zum Thema PSA erstellt? Wurden diese Massnahmen zur Umsetzung an die verantwortliche Person weitergeleitet?

  • Setzen sie die Massnahmen um. Massnahmen sollten schriftlich erfasst werden. Benutze dazu diese Checkliste oder die angehängt Massnahmenplanung.

Abschluss

  • Checkliste ausgefüllt von

  • Datum

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