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Sicherheit und Gesundheitsschutz (Selbsttest)

Allgemeine Fragen

  • In welcher Branche ist ihre Firma tätig

  • Wo sehen sie die grössten Gefährdungen in Ihrem Betrieb

Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele

  • Wer Sicherheit will, muss sich dazu bekennen, Ziele setzen und entsprechend handeln.

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  • Sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Bestandteil des Leitbildes in Ihrem Betrieb?

  • Liegt eine Absichtserklärung AS/GS (z. B. Sicherheits-Charta) der Geschäftsleitung vor (Einbezug der Führung)?

  • Werden konkrete Ziele betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gesetzt (z. B. Reduktion der Ausfalltage, Ordnung am Arbeitsplatz, Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung usw.)?

  • Sind Sicherheitsleitbild und -ziele den Mitarbeitenden kommuniziert?

  • Sind Sicherheitsleitbild und -ziele schriftlich festgehalten?

Sicherheitsorganisation

  • Die Sicherheitsorganisation regelt im Betrieb Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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  • Werden, wenn nötig, Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen (z. B. durch Umsetzung einer Branchen-Lösung-, Modell- oder individuellen Lösung)?

  • Ist ein Sicherheitsbeauftragter (z. B. Sibe, Kopas) namentlich bestimmt und aktiv?

  • Sind die Zuständigkeit und Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesund- heitsschutz für alle Tätigkeiten festgelegt?

  • Sind die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Stellenbeschreibungen oder im Funktionendiagramm schriftlich festgehalten?

  • Sind Arbeiten und Sicherheitsmassnahmen koordiniert, wenn mit anderen Betrieben zusammengearbeitet wird?

  • Ist ein Organigramm das auch die Zuständigkeiten der Sicherheitsorganisation abbildet vorhanden?

  • Ist die betriebsinterne Information und Kommunikation bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet (Teamsitzungen, Anschlagbrett usw.)?

Ausbildung, Instruktion, Information

  • Sicheres und gesundheitsbewusstes Handeln setzt entsprechendes Wissen voraus. Dieses Wissen wird durch gezielte und regelmässige Schulungen aller Mitarbeitenden sichergestellt.

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  • Werden die Mitarbeitenden regelmässig über die Gefahren an den Arbeitsplätzen und über die notwendigen Sicherheitsmassnahmen instruiert?

  • Ist der Sicherheitsbeauftrage (Sibe, Kopas) oder der ASA-Spezialist für seine Aufgaben weitergebildet und regelmässig fortgebildet?

  • Haben Mitarbeitende, die zur sicheren Ausführung ihrer Arbeit besondere Kenntnisse benötigen (z. B. Arbeiten mit besonderen Gefahren), die entsprechende Ausbildung?

  • Werden neue, temporäre und Mitarbeitende von Drittfirmen an ihren Arbeitsplätzen eingeführt?

  • Sind die Informationen, Instruktionen und Ausbildungen der Mitarbeitenden geplant und dokumentiert?

  • Werden die lebenswichtigen Regeln, die den Betrieb betreffen, instruiert?

Sicherheitsregeln

  • Sicherheitsregeln ermöglichen es Mitarbeitenden und Dritten, sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten. Vor allem bei risikoreichen und aussergewöhnlichen Aufgaben und Tätigkeiten sind betriebs- und arbeitsplatzspezifische Regeln unerlässlich.

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  • Sind Arbeitsanweisungen und allgemeine Betriebsregeln für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz definiert und schriftlich festgehalten?

  • Ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) für die entsprechenden Arbeitsplätze und Tätigkeiten geregelt?

  • Ist das Beschaffen von sicheren Arbeitsmitteln im Betrieb geregelt?

  • Ist die Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) von Gebäuden, Anlagen, Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung geregelt und werden diese dokumentiert?

  • Ist der Umgang für die im Betrieb verwendeten chemischen Stoffe oder gefährlichen Materialien geregelt und sind die Sicherheitsdatenblätter vorhanden?

  • Sind die für den Betrieb geltenden lebenswichtigen Regeln verbindlich eingeführt?

  • Sind für Arbeiten mit besonderen Gefahren spezielle Arbeitsanweisungen vorhanden?

  • Sind Regelungen für Einzelarbeitsplätze vorhanden?

Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung

  • Gefahren können nur bewältigt werden, wenn sie bekannt sind.
    Zu den zentralen Aufgaben der Sicherheitsarbeit gehört
    das Ermitteln der Gefahren im Betrieb und das Beurteilen der entsprechenden Risiken.

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  • Werden bei den betrieblichen Tätigkeiten die auftretenden Gefahren systematisch ermittelt (z. B. mit Checklisten) und sind die Ergebnisse dokumentiert?

  • Sind die im Betrieb verwendeten gesundheitsgefährdenden Stoffe (z. B. Stäube, Dämpfe, Schmierstoffe) erfasst und sind die entsprechenden Gefahren bekannt?

  • Werden Unfälle, Beinahe-Unfälle und Störungen in den betrieblichen Abläufen abgeklärt und wird das Ergebnis dokumentiert?

  • Wird die Gefahrenermittlung aus den betrieblichen Tätigkeiten periodisch aktualisiert und auf Vollständigkeit geprüft?<br>Eine Überprüfung ist insbesondere angezeigt, wenn neue Maschinen angeschafft oder neue Arbeitsverfahren eingeführt wurden.<br>

Massnahmenplanung und -Realisierung

  • Mit geeigneten Massnahmen sind die ermittelten Gefahren zu beseitigen bzw. auf ein akzeptables Mass zu reduzieren.
    Es ist sicherzustellen, dass die getroffenen Massnahmen langfristig wirksam bleiben.

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  • Wenn eine Gefahr erkannt wird (z. B. durch Gefahrenermittlung, Sicherheitsinspektion, Ereignisabklärung, Werk- oder Baustellenkontrolle), werden daraus die notwendigen Massnahmen getroffen (sofortige, devinitive, systembezogene Massnahmen)?

  • Wird die Ausführung geplanter Massnahmen terminiert und überwacht?

Notfallorganisation

  • Bei Verletzungen und akuten Erkrankungen muss rasche und sach- kundige Hilfe gewährleistet sein. Bei nicht ortsfesten Arbeitsplätzen ist die Notfallorganisation immer wieder den Verhältnissen anzupassen. Für ein Brandrisiko sind entsprechende Brandbekämpfungs- Massnahmen vorzusehen.

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  • Ist eine Notfallorganisation für feste, mobile und Einzelarbeitsplätze vorhanden?

  • Ist eine rasche Alarmierung sichergestellt (z. B. aktuelle Notfallkarten, Mobile- oder Funkverbindung, Koordinaten für die Rega)?

  • Ist eine rasche Erstversorgung und Rettung für feste, mobile und Einzel-Arbeitsplätze gewährleistet?

  • Ist das Erste-Hilfe-Material (z. B. Erste-Hilfe-Apotheken, Sanitätskasten, Defibrillator) griffbereit und in ausreichender Menge vorhanden?

  • Sind Feuerlöschgeräte für die Brandbekämpfung (z. B. Nasslöschposten, Feuerlö- scher, Löschdecken) vorhanden und jederzeit leicht zugänglich?

  • Ist die Wartung der Feuerlöschgeräte sichergestellt?

Mitwirkung

  • Bei der Mitwirkung geht es für den Betrieb vor allem darum, das Wissen der Mitarbeitenden optimal zu nutzen und die Betroffenen zu Beteiligten zu machen.
    Gemeinsam getroffene Entscheidungen werden besser akzeptiert.

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  • Ist die Mitwirkung der Mitarbeitenden bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheits- Schutz im Betrieb praktisch nachvollziehbar?<br>(Z.B. Mitsprache bei der Beschaffung von PSA, bei der Erarbeitung von Sicherheits- regeln, Ermittlung der Gefährdungen, Suche von Massnahmen etc.).

  • Wissen die Mitarbeitenden, dass sie festgestellte Mängel sofort beheben oder – wenn dies nicht möglich ist – den Vorgesetzten melden müssen?

Gesundheitsschutz

  • Die Berücksichtigung von ergonomischen, arbeitshygienischen und arbeitspsychologischen Grundsätzen und Regeln ist Voraus- setzung für eine optimale Arbeitsgestaltung.
    Insbesondere sind krankheitserzeugende Faktoren systematisch zu erfassen und, wo nötig, Massnahmen zu treffen.

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  • Werden Massnahmen getroffen, um ein Überschreiten der arbeitshygienischen Grenz- und Richtwerte zu verhindern (z. B. Staub, Lärm, chemische Stoffe)?

  • Werden bei der Gestaltung der Arbeitsplätze die ergonomischen Grundsätze berücksichtigt?

  • Werden Massnahmen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten getroffen?<br>(Z.B. BAG Pandemieplan: Handbuch für die betriebliche Vorbereitung, kantonale oder branchenspezifische Vorgaben).

  • Werden Massnahmen zur Wahrung guter Arbeitsbedingungen getroffen?<br>(Z.B. Raumklima, Lüftung und Luftqualität, Beleuchtung, Sicht ins Freie, Lärm).

  • Stehen den Mitarbeitenden zweckmässige „Sozialräume“ zur Verfügung (Garderoben, Waschanlagen, Toiletten, Ess- und Aufenthaltsgelegenheiten)?

  • Sind die Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten bekannt und werden sie eingehalten?

  • Ist die Arbeit so gestaltet und organisiert, dass eine Überforderung vermieden wird?

  • Werden psychosoziale Risikofaktoren am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und in die Gefährdungsermittlung integriert?

  • Werden Massnahmen zum Schutz von besonderen Personengruppen getroffen (z. B. Jugendschutz, schwangere Frauen, behinderte Personen)?

  • Werden Mitarbeitende angesprochen, wenn der Eindruck besteht, dass sie Probleme mit Suchtmitteln haben (Alkohol, Tabletten, Drogen)?

Kontrolle, Audit

  • Werden die zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit gesteckten Ziele erreicht? Regelmässige Kontrollen geben darüber Aufschluss.

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  • Wird das betriebliche Sicherheitssystem in angemessenen Zeit Intervallen bezüglich Aktualität und Vollständigkeit überprüft?

  • Werden Absenzen erfasst und ausgewertet?

  • Wird die Umsetzung des betrieblichen Sicherheitssystems in angemessenen Zeit Intervallen überprüft?

  • Wird die Wirksamkeit der getroffenen technischen, organisatorischen und verhaltensbezogenen Massnahmen regelmässig mittels gezieltem Sicherheitsaudit überprüft?

  • Wird jeweils Ende Jahr geprüft, ob die Sicherheitsziele erreicht wurden?

  • Werden die Überprüfungen des Sicherheitssystems dokumentiert?

Auswertung & Zusammenfassung

  • Die Zusammenfassung & Auswertung ergibt folgendes Resultat:

  • Wir gratulieren, Ihr System zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ist komplett und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind keinen Gefährdungen ausgesetzt. Gehen Sie weiterhin systematisch vor

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  • In Ihrem Betrieb gibt es noch Schwachstellen im Sicherheitssystem. Leiten Sie die notwendigen Verbesserungsmassnahmen ein.

  • Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gefährdet!!!! Es müssen dringend Massnahmen zur verbesserung getroffen werden

Information

  • Wer bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Erfolg haben will, muss überlegt und gezielt vorgehen, d. h. nach einem durchdachten System. Das bringt mehr Erfolg als das punktuelle Anordnen einzelner Sicherheitsmassnahmen. Ein systematisches Vorgehen wird denn auch in den schweizerischen Arbeitssicherheits-Bestimmungen verlangt: Gemäss EKAS-Richtlinie 6508* müssen zahlreiche Betriebe nachweisen können, dass sie über ein betriebliches Sicherheitssystem verfügen. Dies betrifft
    • Betriebe mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden
    sowie
    • Betriebe ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden
    Entscheidend ist natürlich, dass die geplanten Massnahmen tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden. Wie viel Zeit und Geld Sie für den Aufbau des betrieblichen Sicherheitssystems aufwenden müssen, hängt von
    der Situation in Ihrem Betrieb ab. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig die finanziellen, personellen und fachlichen Ressourcen einplanen. Sie werden schon bald sehen, dass sich dieser Aufwand lohnt.

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