Titelseite
-
Safety Cross Audit Office Merten GmbH
Prüfung
-
Auditor
-
Auditierter Bereich
-
Select date
-
Teilnehmer
Arbeitsplatz
-
Der Arbeitsplatz ist mit Blickrichtung parallel zum Fenster aufgestellt.
-
Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,5m^2.
-
Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1m.
-
Sind die Kabel so verlegt, dass sie keine Stolperstellen bilden?
Arbeitsraum, Verkehrswege
-
Mindestens je Büroarbeitsplatz sollte sein:<br>- 8 bis 10m2 bei 1-2 Personen<br>- 10-12m2 ab 3 Personen<br>- ab 400m2 Bürofläche sind es 12-15m2
-
Verkehrswege sind ausreichend breit: <br>- bis 5 Benutzer: 0,875<br>- bis 20 Benutzer: 1m
-
Ist ein ungehinderter Zugang zum Arbeitsplatz (Breite mind. 60cm) möglich?
-
Wurde beachtet, dass sich Benutzerflächen und Verkehrswegeflächen nicht überlagern dürfen?
Erste Hilfe und Brandschutz
-
Ist Erste Hilfe Material in kurzer Entfernung (100m) erreichbar?
-
Werden Brandschutzmaßnahmen beachtet? (Rauchen, offenes Fenster)
-
Sind Fluchtwege ausreichend breit und frei?
-
Gibt es Beschäftigte in dem Bürobereich die in Handhabung der Feuerlöscher und über Verhalten im Brandfall und bei erster Hilfe eingewiesen sind?
Arbeitsmittel, Arbeitstisch
-
Hat der Arbeitstisch, je nach Aufgabe (Komponenten und Arbeitsmittel), eine ausreichende Arbeitsfläche?<br>(Breite: 160cm, Tiefe: mind. 80cm)
-
Ermöglicht die Tischhöhe (in Verbindung mit dem Arbeitsstuhl) eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung und ausreichende Beinfreiheit? <br>Beurteilungskriterien insbesondere bei der Bildschirmarbeit:<br>- Winkel zwischen Ober- u. Unterarm, bzw. zwischen Ober- u. Unterschenkel mindestens 90 Grad<br>- Bei Tastatureinsatz: kein Überstrecken der Handgelenke
-
Ist ausreichend Beinraum vorhanden?<br>(Abstand zwischen Oberstand und Tischunterkante, Beinbewegungen und Streckungen möglich)
Elektrik
-
Es werden nur elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen verwendet, deren Prüffrist nicht abgelaufen ist.
-
Mehrfachsteckdosen sind nicht an weiteren Mehrfachsteckdosen angeschlossen (Überlastung)
-
Es werden nur funktionsfähige und fehlerfreie elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen verwendet.
-
Elektrische Installationen in Büromöbeln sind sicher gestaltet
Beleuchtung
-
Ist die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz ausreichend (mindestens 500 Lux)?
-
Ist die Licht- und Helligkeitsverteilung im Arbeitsraum gleichmäßig (besonders bei Bildschirmarbeit keine Spotleuchten am Tisch)?
-
Werden Direktblendung und Reflexblendung durch Leuchten bzw. Tageslicht vermieden (z.B. durch Spiegelrasterleuchten, Jalousien, Lamellenstores mit senkrechten Lamellen u.ä.)?
Klima, Lärm
-
Geeignete verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen sind vorhanden, die Blendungen und Spiegelungen vermeiden helfen.
-
Herrschen am Arbeitsplatz Temperaturen von mindestens 20 bis 22 Grad, bzw. im Sommer unter Beachtung der Wärmeentwicklung aller Geräte regelmäßig nicht mehr als 26 Grad?
-
Ist eine angemessene Luftfeuchtigkeit gegeben (im Sommer maximal 79%, während der Heizperiode maximal 50%)?
-
Wird störende Zugluft (Luftgeschwindigkeit: >0,1 bis 0,15 m/sec) vermieden?
-
Lärmschutz: Beträgt der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz höchstens 55dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten, bzw. 70dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Büroarbeiten?
Büroarbeitsstühle
-
Ist der Stuhl kippsicher mit 5 Abstützpunkten bei Rollen?
-
Ermöglicht der Stuhl in Verbindung mit dem Arbeitstisch individuell anpassbare, wechselnde, ergonomisch günstige Arbeitshaltungen?
-
Ist der Wegrollwiderstand des Stuhles an die Fußbodenart angepasst (Teppichboden - glatte Boden)?
-
Die Rückenlehne ist neigbar und stützt den Rücken in den unterschiedlichen Sitzhaltungen, vor allem im Lendenbereich, gut ab. Sie reicht bis zu den Schulterblättern oder ist höhenverstellbar.
Bildschirm
-
Ist die Bildschirmgröße für die Arbeitsaufgaben geeignet? <br>Mindestgröße der Bildschirmdiagonale Flachbildschirme (LCD/TFT-Technologie):<br>- 15 Zoll für Textverarbeitung (Farbdarstellung)<br>- 17 Zoll für Graphik, CAD, Fotosatz
-
Ist die Aufstellhöhe des dreh- neigbaren Bildschirms so, dass die Sehachse bei Blick auf die Bildschirmmitte etwa 35 Grad abwärts geneigt ist?
-
Die oberste Zeile auf dem Bildschirm befindet sich in Augenhöhe oder tiefer.
-
Kann die Bildschirmarbeit bei unverdrehter und entspannter Kopf- und Körperhaltung und "gerader" Ausrichtung des Körpers vor dem Arbeitstisch ausgeführt werden?
-
Beträgt der Sehabstand zum Bildschirm je nach Bildschirmgröße und Auflösung mindestens 50-70cm?
Tastatur
-
Ist die Tastatur vom Monitor getrennt?
-
Hat die Tastatur eine reflexionsarme Oberfläche?
-
Ist vor der Tastatur genug Arbeitsfläche frei, sodass ein Auflegen der Handballen auf dem Tisch möglich ist (ca. 5-10cm)?
Schränke/ Regale
-
Bürocontainer, Schränke und Regale sind standsicher aufgestellt.
-
Möbel mit Fachböden, Auszügen, Schubladen sind so ausgeführt und gesichert, dass sie weder heraus- noch herabfallen können.
-
Schränke sind geschlossen zu halten, Schubladen & Auszüge stehen nicht vor.
-
Unterschrift Auditor
-
Unterschrift auditierter Bereich